Du darfst zwar privat für Dich selbstmitschneiden(analog/digital),aber das Material nicht öffentlichaufführen bzw.zugänglich machen.Einzig die Rechteinhaber entscheidendarüber, wann siewem das Materialzugänglich machen. Insofern benötigtman die ErlaubnisdesRechteinhabers
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Ob das nun Filme oder Sendungen (z.B. Dokumentationen) sind, bleibt dabei rechtlich gleich.
Wenn Du Deine eigene Kreation filmst (z.B. Urlaubsvideos o.ä.),bistDuder Urheber und kannst entscheiden, ob Du das MaterialzumDownloadanbietest. Du darfst aber z.B. keine selbst gedrehtenVideosvonKonzerten oder Filmen anbieten, da Du hierfür wiederdieGenehmigungder Rechteinhaber benötigst. Im Zweifel sollte manbesservorherfragen, als sich hinterher mitRechtsanwältenherumzuschlagen.