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Argumente gegen Radwege

trhaflhow

Windschattenfahrerin
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:mad: fahre zumindest am wochenende nie auf radwegen. da mir dies zu gefährlich ist. die meisten "radwege" sind kombis, also auch für füssgänger.
da schieben sie zu zweit nebeneinadder ihre kinderwägen, horden von nordic walkern, rentnerausflüge zu 15nt in 3er reihen.
ok haben alle ihre daseinsberechtigung.
wie erkläre ichs aber dem polizisten dass ich den radweg nicht benutze und keine strafe zahle. :D :streit:

- muss 1,50m breit sein --ist er meistens
- muss gefahrlos befahrbar sein -- dank an die agrarökonomen wenn dreck drauf ist hat man ne ausrede


!!WEITERE ARGUMENTE!!:wink2:
 
ich sag immer:
-radweg ist voller spliter und glass und ich will meine reifen nicht beschädigen

also eine anspilung auf den zustand machen das bügiradwege nie gereinigt werden, auch nach einen unfall auf der straße wo dann auch glass auf denn radi drauf geflogen sind.


PS: AUf radwegen kann man so schnell fahren wie man wíll.
Habe ein bullen gefragt, der mich angehalten hat, es war berechtigt
 
Anubis schrieb:
[...]PS: AUf radwegen kann man so schnell fahren wie man wíll.
Habe ein bullen gefragt, der mich angehalten hat, es war berechtigt
Na, da gibt es aber Gerichtsurteile, nach denen Radfahrer ab 25 km/h (glaube ich) Teilschuld haben, wenn es zu einem Unfall mit Fußgängern kommt. Und zwar egal, wie blöd der Fußgänger zur Seite gesprungen ist usw.
Gruß
Holger
 
Radwege enden grundsätzlich 500m nachdem ich sie versuche zu befahren :mad:

Radwege sind grundsätzlich von Glasscherben überzogen- hinterlassenschaften der Autofahrer :mad:

Radwege sind meist als Landwirtschafts-Behilfswege genutzt und entsprechend dreckig :mad:

Radwege sind meist von Bäumen umbaut die den Belag hochdrücken (sch*** deutsche Idee da Bäume hinzustellen gibts nirgends anders in der Welt) :mad:

Auf Radwegen ist das Fußvolk unterwegs - die merken nicht mal auf Zuruf wenn man von hinten kommt :mad:

(deutsche!) Radwege sind viel zu eng um da mit mehr als 30km/h Schnitt rumzufahren :mad:

mehr gefällig? Man hat Wahlfreiheit - wenn der Weg nicht fahrbar / zumutbar ist darf man auf eine Fahrbahn höherer Wertigkeit ausweichen. Irgendwie so lautet es in der STVO.

Torsten

@ unaussprechlicher Threaedschreiber

Wer sich von den Bullen erwischen läßzt ist nee lahme Ente
o045.gif
 
auf gemischten radwegen steht es dir außerdem frei zu fahren. genau wie auf "radfahrer frei" gehwegen. erst bei getrenntem weg besteht nutzungspflicht, wenn der weg es zulässt, was er nie tut. :D
 
brulp schrieb:
auf gemischten radwegen steht es dir außerdem frei zu fahren. genau wie auf "radfahrer frei" gehwegen. erst bei getrenntem weg besteht nutzungspflicht, wenn der weg es zulässt, was er nie tut. :D
Nein, das ist falsch. Wenn irgendwo so ein blaues, rundes Schild steht, auf dem ein Fahrrad drauf ist, dann besteht Benutzungspflicht. (Zitat aus der StVO, § 2: (4) [...]Sie [gemeint sind Radfahrer] müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. [...]; und diese Zeichen sind eben die oben geschilderten)
Und über die Frage der Zumutbarkeit dürfte es unterschiedliche Auffassungen zwischen Radfahrern, Polizisten und Gerichten geben :(

Gruß
Holger
 
25.5.2003 schrieb:
Und über die Frage der Zumutbarkeit dürfte es unterschiedliche Auffassungen zwischen Radfahrern, Polizisten und Gerichten geben :(

Gruß
Holger

Es steht aber auch fest das man bei schlechter Wegstrecke nicht zur Nutztung solcher Wege gezwungen werden kann. Unzumutbar -> wechseln. Gilt übrigends auch für PKW auf der Autobahn, wenn rechts eine echt derbe Spur ist (z.b. ehemaliger Standstreifen)


weswegen ich nie einem Grün-mann Geld geben würde. Erstmal pauschal Fönfrisur verpassen weil sie einen beim Training dumm vonner Seite anlabbern - kann ich besonders gut haben :mad:

Torsten
 
ja stimmt. für gemischte besteht auch nutzungspflicht. da bleibt aber die folgende frage offen:


Nr. 145 Als Radfahrer oder Führer eines motorisierten Zweiradfahrzeugs auf einem gemeinsamen Rad* und Gehweg auf einen Fußgänger nicht Rücksicht genommen § 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe c | § 49 Abs. 3 Nr. 4

Bußgeld: 10 €

das selbe mit gefährdung, was ja immer vorliegt wenn man auf 2m breite mit über 30 km/h einen fußgänger überholt: 20 €


also ich fahre weiterhin auf der straße - mir ist das total egal.

zumal die radwege, wenn es denn welche gibt gar nicht oder nur halb abgesenkt sind. da fahre ich nächstes mal aus der abbiege spur mittig und bremse scharf auf 0 ab, halte an und heb das rad den weg hoch. anders geht das nicht, meine felgen zahlt die stadt ja nicht.
 
Airborne schrieb:
Es steht aber auch fest das man bei schlechter Wegstrecke nicht zur Nutztung solcher Wege gezwungen werden kann. Unzumutbar -> wechseln. Gilt übrigends auch für PKW auf der Autobahn, wenn rechts eine echt derbe Spur ist (z.b. ehemaliger Standstreifen)[...]

Ja klar, ich bestreite ja nicht, dass es unzumutbare Radwege gibt. Ich habe mich auf das hier bezogen:
brulp schrieb:
[...]erst bei getrenntem weg besteht nutzungspflicht, wenn der weg es zulässt, was er nie tut. :D
, mit dem nie könnte man halt juristische Probleme bekommen.

Gruß
Holger
 
@ brulp

Genau das ist das Perverse an der rechtlichen Situation von Radwegen. Man muss sie benutzen, aber ist als Radfahrer trotzdem der Dumme bei einem Unfall, selbst, wenn ein Fußgänger unvorhersehbare Bewegungen macht.

Ich finde die rechtliche SItuation zur Zeit ja nicht gut, wollte sie nur erklären.

Und ich fahre selbst auch eher selten auf Radwegen, Benutzungspflicht hin oder her. Morgens im Berufsverkehr bin ich allerdings schneller, da fahre ich dann schon drauf :D
 
bin ja richtig froh dass auch andere nicht auf radwegen fahren :D
mit meinem cityschlappen fahre ich natürlich auf dem radweg. liefere mir dann auch immer kämpfe mit auf meiner seite entgegenkommenden schülern. :crash: die der meinung sind , dass eine alte frau mit 40, (aber gefühltes alter 25) leicht vom radweg zu drängen ist. hab in den letzten 5 jahren nur einmal verloren :daumen: :jumping:

mit dem rennrad würde ich dies nie tun. ist ja peinlich wenns einen dann mit klickies auf die lippe haut :wink2:
 
Naja,

einige Gedanken hierzu:

Wenn grundsätzliche Verpflichtung zur Fahrradwegbenutzung besteht, heisst dass aber noch lange nicht, dass man beanspruchen kann, dort einen Zustand vorzufinden, der es einem ermöglicht permanent über 30 km/h fahren zu können.

Die mit dem RR erreichbare "hohe" Geschwindigkeit ansich wird daher allein bei der Frage der Zumutbarkeit der Benutzung vollkommen untergeordnet in ihrer Bedeutung sein.

Relevanter wird eher der allgemeine Zustand eines Radweges sein. Ist dieser Zustand im Vergleich zu anderen Radwegen so schlecht, dass ein Befahren nicht mehr zumutbar ist, dann ist sicherlich ein Ausweichen auf die Fahrbahn angezeigt.

Radwege werden in ihrem Ausbau- und Erhaltungszustand sicherlich auch einer bestimmten "Norm" unterliegen. Ab einem bestimmten Grad der Beeinträchtigung ist ein Einschreiten der Behörde zur Gefahrenabwehr aber angezeigt. Sicherlich ist dabei nicht ein Zustand anzunehmen, der einem Strassenausbau gleichkommt. Obwohl man hier durchaus selbiges mit guten Argumenten vertreten kann.

Die Zumutbarkeit wird auch nicht daran zu messen sein, welches spezielle Material verwendet wird. Auch dies wird eher unbedeutend sein. Generell wird man sagen können, dass Material zu benutzen ist, was die Nutzung eines "normalen" Radweges ermöglicht.

Im Ergebnis wird man selbst mit dem RR eine Geschwindigkeit fahren können, dürfen oder müssen, die ein Befahren des Radweges möglich macht. Wenn das nun nur 25 km/h sind, Pech gehabt.
In diesem Zusammenhang: Wer an Fussgängern mit 30 km/h oder überhaupt unangemessener Geschwindigkeit vorbeibrettert, dürfte sich im Sinne des StGB und der StVG rücksichtslos und /oder grob verkehrswidrig verhalten.
Und genau in einem solchen Fall wäre man dann auch "schuldig", wenn es zu einem Unfall kommt, insbesondere bei Kindern, Alten, Behinderten, Hunden etc....! Ich sag nur die natürlichen Feinde eines jeden Radfahers
Bremst man ab, macht sich bemerkbar und fährt "langsam" an diesen vorbei, dann kann einem eigentlich nicht viel passieren, selbst wenn es zu einem Unfall kommt. Man selbst hat dann die erforderliche Sorgfalt walten lassen.

Sollte man gleichwohl auf die Strasse ausweichen und es dort zu einem Unfall kommen, freuen sich die Versicherungen, da das Euch treffende Mitverschulden doch erheblich deren Ausgleichspflicht entlastet.

Folglich wird man dann auf das "Augen-zu-drücken" der netten Beamten angewiesen sein, wenn man auf das RR verweist, die dünnen pannenanfälligen Reifen, Glassplitter und Split "Heute schon dreimal geflickt" ;) und den ruckeligen Radweg! :D
 
Tach!!!

Ja Radwege, ich benutze sie eigentlich nur wenn es eine Bundesstarsse, oder eine Strasse ist, wo ich weiß die ist viel befahren. Aber gerne mach ich das auch nicht.

Ist ja schön und gut das es die Dinger gibt, aber für uns Rennradfahrer nicht so geeignet.
Wenn ich ihn befahre dann hat man mit vielen Dingen zu käpfen, aber nicht mit Radfahren:

1. Ich hasse es wenn Stöcker, Steine, Dreck und uvm. auf dem Radweg ist, da musste eher aufpassen das du dich nicht auf den Bart legst, als das du richtig fahren kannst.

2. Familien, ist ja schön das die auf dem Radweg sind, dafür ist er ja auch da, aber biste mal auf 40km/h kannste gleich wieder abbremsen.

3. Was ich am meisten hasse ist, das die Radwegen (zumindest die ich gefahren bin) alle einfach so in die Landschaft gebaut werden. Da wird nix angehoben oder abgetragen. Dann geht es hoch und runter. Das soll nicht heißen das ich keine Berge fahre oder so, aber wenn ein Berg, dann auch ein paar 100m oder 1000m und keine 20m hoch und dann wieder 30m runter.

Das beste ist noch, wenn ich auf der Strasse fahre und neben der Strasse ein Radweg ist und ich am Anfang des Weges schon das Ende sehen kann.
Dann denkt man sich doch, die 400m kannste auch auf der Strasse bleiben. Bleibste auf der Strasse und es kommt zufällig ein Auto von hinten an gefahren, das kurz vor dir hupt wie ein Irrer!!!! Ist er vorbei gefahren sieht man nur noch den Arm des Fahrers der wie Wild auf den Radweg zeigt. Da könnte ich immer abdrehen!!!!
Das scheiß Hupen kostet mich immer einen knappen Herzinfakt!!! :devil:

Also, :i2: !Attacke! :i2: und auf die Strasse mit den Rädern!!!
 
Der neidische Blick nach Österreich (Sonderregelung für Rennradfahrer) zeigt mal wieder (neben der LKW-Maut-Posse) eindrucksvoll die Trägheit und Unflexibilität unserer Bananenrepublik. Hier ist nun mal jeder Radfahrer gleich und für alle gelten die gleichen Regeln. Das geht natürlich völlig an der Realität vorbei...glücklicherweise bin ich bisher nur von 4-rädrigen "Hilfssheriffs" angeranzt worden, worauf ich immer nett und leicht debil grinsend zurückwinke... :wink2: ...die echten Cops sehen das Thema hier in der Region scheinbar gelassener... :p

Cheers
H.
 
hy
ich hass auch besonderst wenn tot tiere rum liegen die angefahren wurden, echt geil wenn man nachher das blut vom rad wischen kann. Oder wenn du Polizei meint eine Übung abzuhalten und dazu den ganzen Radweg zu speren wollen und du auf der sttraße fahren darfst auf der die autos mit 120 vorbei ziehen ( erlaubt 100 ). Und die Leute die Glass
auf der Straße und Radwegeliegen lassen sollt man sämtliche Splitter mit den Finger aulessen lassen und die Rechnung für Schläuche und Reifen über nehmen.

Und wenn die Radwege als Traktorstrecke genutzt wird, und du auf der Strasse fährst und jeder der dich an hupt " Auf den Radweg du ... " . Hab mir schon überlegt Wasserbomben zu schmeißen sicher lustig bei cabrio fahre.

wenn ein Radweg unzumutbar ist und er als Radweg ausgezeichnet ist muss die Stadt den schaden beheben oder die Schilder ab machen. Ist BW so, nicht in alle Bundesländern. In der Tour stand dar mal ein Bericht drin
weiß gerade die Ausgabe nicht
 
The Trooper schrieb:
3. Was ich am meisten hasse ist, das die Radwegen (zumindest die ich gefahren bin) alle einfach so in die Landschaft gebaut werden. Da wird nix angehoben oder abgetragen. Dann geht es hoch und runter. Das soll nicht heißen das ich keine Berge fahre oder so, aber wenn ein Berg, dann auch ein paar 100m oder 1000m und keine 20m hoch und dann wieder 30m runter.

Das ist wirklich grausam. Ich war vor kurzem in Lychen (nördlich von Berlin). Ich hätte eigentlich gedacht, dass dort alles flach wie auf dem Tisch ist. Naja.. weit gefehlt. Es ging wirklich immer die besagten 30m hoch und 20m wieder runter. Wenn man da mal 2 Kilometer glatte Strecke hatte, konnte man froh sein. Außerdem gingen die Radwege teilweise durch den Wald. Mir hats dort an so einem kleinen Tannenzapfen den Reifen zerfetzt, bloß gut, dass ich nur 20km/h drauf hatte. :)

onTopic:
Ich fahre ausschließlich auf Radwegen, die außerorts verlaufen. Die gibts hier nämlich so gut wie gar nicht. :D In der Stadt kann man das den armen Felgen nicht antun. Bordstein rauf, runter... Kopfsteinpflastereinfahrten, Bordstein und so fort. Ihr kennt das ja.
Die einzigen "Radwege", die ich in der Stadt für einigermaßen sinnvoll halte sind solche abgetrennten Radfahrerspuren auf der Fahrbahn. Dort wird der Radfahrer von den Autofahrern nicht übersehen und ist trotzdem vom Autoverkehr getrennt. Blöd nur, dass sich der ganze Dreck von der Straße auf diesen Spuren sammelt.
Letztendlich bleibt halt nur: auf der Straße fahren und den motzenden AUtofahrern freundlich zuwinken. Das ärgert die dann nämlich ganz besonders. :devil:
 
h-walk schrieb:
Der neidische Blick nach Österreich (Sonderregelung für Rennradfahrer)
h-walk schrieb:
ich hab ja noch glück, dass das allgäu eine sehr ländliche gegend mit vielen kleinen strassen, die keinenradweg haben, ist :p .

erklär doch bitte mal die sonderregelung in A die kenne ich nicht. bin gestern silvretta- hochalpenstrasse und übern arlberg zurück gefahren. habe keinen unterschied bemerkt . oder ist das was " formaljuristisches" was ich nicht sehen kann :wink2:

wäre ja gut wenns dort was positives gäbe:daumen:
 
trhaflhow schrieb:
h-walk schrieb:
Der neidische Blick nach Österreich (Sonderregelung für Rennradfahrer)
h-walk schrieb:
ich hab ja noch glück, dass das allgäu eine sehr ländliche gegend mit vielen kleinen strassen, die keinenradweg haben, ist :p .

erklär doch bitte mal die sonderregelung in A die kenne ich nicht. bin gestern silvretta- hochalpenstrasse und übern arlberg zurück gefahren. habe keinen unterschied bemerkt . oder ist das was " formaljuristisches" was ich nicht sehen kann :wink2:

wäre ja gut wenns dort was positives gäbe:daumen:

In Österreich ist man als "erkennbarer" Radsportler von der Radwegsbenutzungspflicht befreit. Die exakte rechtliche Ausformulierung findest Du sicher bei google oder beim ADFC etc...angeblich will Scharping hier auch etwas in dieser Richtung bewegen...was auch dringend nötig wäre.

Cheers
H.
 
MacGyver schrieb:
Und wenn die Radwege als Traktorstrecke genutzt wird, und du auf der Strasse fährst und jeder der dich an hupt " Auf den Radweg du ... " . Hab mir schon überlegt Wasserbomben zu schmeißen sicher lustig bei cabrio fahre.


...wozu haste denn die Wasserflasche dabei - ruhig mal was abgeben ;) Oder mit der flachen Hand auf das Autodach haun wenn die zu Nahe kommen. Was meinste wie das in der Blechkiste knallt :D die kommen nie wieder einem RR-Fahrer zu Nahe.

Torsten
 
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