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Allgemeine Verkehrsdiskussion

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Welche Rechtsschutzvers. bräuchte man? Was kostet sie ungefähr?
Ohje. Ich würde sagen, Verkehrsrechtsschutz oder eine allgemeine, wo Verkehr mit drin ist.

Fragste den Versicherungsvertreter Deines Vertrauens. Und dann musste noch Vertrauen zur Versicherung selber haben.

Ich werbe jetzt nicht dafür, so was abzuschließen, aber wenn Du schon eine hast, gehst Du zum Rechtsanwalt, erklärst den Sachverhalt, sagst, dass Du versichert bist, und dann fragt der eine Kostenübernahme an. Wenn die Versicherungs-Gutachter eine brauchbare Gewinnchance sehen, übernehmen sie die Kosten. Dein Rechtsanwalt wird den Antrag so schreiben, dass die Versicherung Chancen sieht, weil er ja den Fall haben will. Ab dann sollten Dir für den Rechtsstreit keine Kosten entstehen.

Der Charme ist, dass der Träger der Straße einen ordentlich formulierten Brief von einem Rechtsanwalt bekommt. Im Zweifel macht das etwas mehr Eindruck, als ein "normaler" Bürgerbrief. Der Anwalt kann auch die Forderung konkret benennen und begründen. Sonst wird man bestrebt sein, Dich nur abzuwimmeln.
 
Vielen Dank für euer aller Beiträge!
Es gibt folgende "Neuigkeiten": Ich habe heute mit der Stadt telefoniert und mir wurde gesagt, dass dort jetzt ein Schild mit Tempo 30 und Achtung Baustelle aufgebaut ist - weiter oben stand/steht kein Schild. Gleichzeitig wurde mir gesagt, dass die zuständige Firma für eventuelle Versäumnisse die Firma Strabag zuständig sei, die ich auf Schadenersatz verklagen müsste. Dadurch dass es eine "aktive" Baustelle ist, zu welcher der Auftrag an eine Firma vergeben wurde, haftet wahrscheinlich auch nicht der Träger der Straße (der hat ja in diesem Sinne gar nichts falsch gemacht), sondern die Firma für die Versäumnisse auf ihrer Seite.

Mir wurde im Gespräch auch angedeutet, dass es immer mal wieder irgendwelche Idioten gebe, die solche Schilder verstellen oder klauen würden (klar, das Phänomen kenne ich natürlich). Das wäre natürlich auch eine schöne Argumentationsgrundlage für einen Anwalt der Gegenseite und ich müsste dann wohl nachweisen, dass dieses Schild schon länger nicht aufgebaut war, was wiederum für mich praktisch unmöglich wäre.
Alles in allem wäre es wohl auch ziemlicher Blödsinn, die Strabag wegen sowas zu verklagen - selbst wenn ich im Recht wäre (ich sehe es ähnlich wie @nolen, dass es auch viele Argumente für eine saftige Teilschuld bei mir gibt) würde sich das ganze wohl ewig ziehen und sehr teuer werden.
Im Technik-Thread konnte mir insofern geholfen werden, dass es wohl so aussieht als müsste ich die Felge nur zentrieren lassen und damit wäre der Schaden behoben (abgesehen von der kaputten Trinkflasche). Also liegt die Schadenssumme wohl bei unter 100 EUR.

Eine RS hatte ich tatsächlich mal, habe sie aber gekündigt nachdem ich ein normales Einkommen hatte, da ich die Kosten für sinnvolle/notwendige/aussichtsreiche Prozesse selbst tragen kann und andere Prozesse eigentlich auch nicht führen möchte/sollte. Bei ca. 250 EUR im Jahr für die RS braucht man schon eine ordentliche Klagedichte, damit sich das lohnt (meiner Meinung nach).

Falls die Polizei eine gute Dokumentation gemacht haben sollte, wo welche Schilder standen, werde ich die Strabag damit ggf. nochmal konfrontieren, aber praktisch läuft es wohl darauf hinaus, dass ich einfach die Kröte schlucke und die Rechnung selbst zahle.

Nur eine Sache in der ich dir, @nolen, nicht zustimme:
Dadurch, dass ich nicht nennenswert zu schnell an die Gefahrenstelle ran bin, die Schilder im Schatten einer Brücke nur 10m vor der ersten Rinne stehen, ist ein Sturz eines Radsportlers, der die Straße legitim befährt, sehr hoch - wie gesagt, ich musste mich selbst sehr bemühen, das ganze abzufangen. Dementsprechend muss man natürlich nicht jede kleine Rinne doppelt und dreifach sichern, aber es sollte auch nicht so laufen, dass es nur eine Frage von Glück und Pech ist, ob sich dort ein potenziell lebensgefährlicher Sturz ereignet. Und in diesem Fall war ja nicht mal die übliche Absicherung aufgebaut, was das Landratsamt mir ggü. auch zugegeben hat und mit der Tempo 30 / Baustelle Beschilderung auch verbessert hat.
 
dass die zuständige Firma für eventuelle Versäumnisse die Firma Strabag zuständig sei
Ich weiß es nciht wirklich, aber ich bin doch ziemlich sicher, dass es sich hier um ein Abwimmeln handelt. Eine Frechheit.

Wir (WEG) haben hier in Berlin einen Winterdienst beauftragt, bei Schneefall proaktiv den Fußweg vor unserem Haus zu räumen. In diversen Schulungen als WEG-Verwaltungsbeirat wurde ich darauf hingewiesen, dass ich die Haftung gerade nicht an die beauftragte Firma delegieren kann. Kommt jemand wegen Glätte vor meiner Wohnung zu Schaden, hafte ich dafür. Was ich im Innenverhältnis mit der Fa. Ruwe mache, die nicht (in Berlin: Bis runter aufs Pflaster ohne Wenn und Aber) den Schnee und das Eis weggemacht hat, ist mein Problem und nicht das Problem des Gestürzten.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Stadt hier anders dran ist. Sie sind zuständig, und im Zweifel müssen sie ihren Lieferanten kontrollieren oder klären, dass dieser eine Gewerbehaftplicht hat, das sollte Dich als Bürger aber nicht berühren.

Mir platzt gerade der Arxxx und ich habe große Lust, Dich auf diese Typen zu hetzen, die Dich mit 80 prozentiger Sicherheit anlügen.

Für meine Vermutung der dreisten Lüge spricht auch die weitere Ausrede, dass evtl. jemand das Schild verstellt haben könnte. Ja, so was kommt vor, aber auch das ist nicht Dein Problem! Das ist ein Risiko, das der Träger der Straße hat, und für das er Vororge treffen muss. Durch Begehungen, oder indem er die Strabag zu regelmäßiger Kontrolle verpflichtet und sich diese nachweisen lässt, oder durch schlichtes Abschließen einer Versicherung (bzw. Einbeziehung in die Eigenversicherung der Gemeinde), ganz egal. Es. Ist. Nicht. Dein. Problem.

Dein Problem ist ein kaputtes Laufrad.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist wohl so, dass SGEuropa die Stadt verklagen müsste, da sie die Verantwortung trägt. Je nach Details kann sich die Stadt dann aber das Geld von der Firma zurückholen.
 
Ich hätte da mal eine Frage: Oft führen diese ausgeschliderten Radwanderrouten (grüne Schrift auch weißem Grund in RLP) über Wirtschaftswege. Einige sind davon mit einem Verkehrszeichen VZ250 versehen (verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zusatz Landwirtschaftlicher Verkehr frei.
Ist es richtig, dass ich da eigentlich gar nicht mit dem Rad fahren dürfte, obwohl die Beschilderung einen da lang führt? Bei den meisten steht auch der Zusatz: Radfahrer frei, aber nicht bei allen.
 
Ich hätte da mal eine Frage: Oft führen diese ausgeschliderten Radwanderrouten (grüne Schrift auch weißem Grund in RLP) über Wirtschaftswege. Einige sind davon mit einem Verkehrszeichen VZ250 versehen (verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zusatz Landwirtschaftlicher Verkehr frei.
Ist es richtig, dass ich da eigentlich gar nicht mit dem Rad fahren dürfte, obwohl die Beschilderung einen da lang führt? Bei den meisten steht auch der Zusatz: Radfahrer frei, aber nicht bei allen.
Ja, du darfst da - ohne Zusatzzeichen - nicht mit dem Rad langfahren.
Aber du darfst zu Fuß durch und dabei ein Fahrrad schieben.
Oder auf einem Pferd reiten und das Fahrrad auf dem Rücken tragen.
Oder bei Erwischen und erfolgloser Diskussion mit der Ordnungskraft ein Bußgeld von 25 Euro zahlen.
 
Das klingt schon alles recht realistisch, was ihr beide, @dilettant und @henpara, da sagt. Ich leide ja auch unter einem habe einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und der will eigentlich auch Konsequenzen.
Aber aus rationaler Sicht... will ich echt die Stadt für einen behobenen Fehler mit schlechten Erfolgsaussichten für einen Schaden von <100EUR auf eigene Kosten verklagen?
Für mich klingt es so, als gebe es da abseits meiner Genugtuung eigentlich nur Verlierer. :confused:
 
Nur eine Sache in der ich dir, @nolen, nicht zustimme:
Dadurch, dass ich nicht nennenswert zu schnell an die Gefahrenstelle ran bin, die Schilder im Schatten einer Brücke nur 10m vor der ersten Rinne stehen, ist ein Sturz eines Radsportlers, der die Straße legitim befährt, sehr hoch - wie gesagt, ich musste mich selbst sehr bemühen, das ganze abzufangen. Dementsprechend muss man natürlich nicht jede kleine Rinne doppelt und dreifach sichern, aber es sollte auch nicht so laufen, dass es nur eine Frage von Glück und Pech ist, ob sich dort ein potenziell lebensgefährlicher Sturz ereignet. Und in diesem Fall war ja nicht mal die übliche Absicherung aufgebaut, was das Landratsamt mir ggü. auch zugegeben hat und mit der Tempo 30 / Baustelle Beschilderung auch verbessert hat.
Ein Schild muss sichtbar sein, damit man bis zu der Stelle, wo das Schild steht, reagieren kann: Siehe den Beitrag von "two sheds", dem ich zugestimmt habe.
Schilder haben dort zu stehen, wo die Regel gelten soll. Es muss nicht unbedingt eine Vorwarnung hinzu oder ein 30ger Schild dazu, denn bei dem Schild, "Achtung unebene Fahrbahn" handelt es sich um einen Gefahrenhinweis. G E F A H R. Tempo 50 im Ort ist nur die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Allgemein im Straßenverkehr, so meine ich, nimmt man gewohnheitsmäßig Gefahrenschilder zwar wahr, aber nur weil da mal ein Schild steht, bremst man i.d.R. nicht. Erst dann, wenn man die Gefahr selbst sieht. Und wenn es dann knallt, regt man sich auf. Der Einzelfall mag immer etwas anders sein.
Diese weiß-roten Dreiecksschilder nimmt man eher im Unterbewusstsein wahr: Achtung Kinder, Achtung Wildwechsel, Achtung Eis, Achtung unebene Fahrbahn. Ja, man nimmt sie wahr, aber dann langsamer werden ist nicht jedermanns Ding.

Wenn das Landratsamt von üblicher Absicherung spricht, muss das nicht die Mindestabsicherung sein, die man einklagen könnte. Je nach Situation kann anders herum auch die übliche Absicherung, 3-fach oder sonst wie, unzureichend sein. So etwas stellt sich leider erst nach Gerichtsurteilen heraus. Ob es nun eine Regelwerk dafür gibt oder nicht. Und selbst ein Urteil muss nicht richtig sein, nur weil der Verlierer nicht in Berufung geht. Urteile muss man mal selbst erlebt haben.:confused:

Die Sache mit dem Glück und Pech gilt auch vor Gericht. Den Spruch "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", kennen alle? Ich kann die Wut von Dilettant auch verstehen. Von dreister Lüge beim Amt kann ich nichts erkennen. Das ist so üblich. Faule Ausreden sind gängig. Dafür muss es jemanden noch nicht einmal an den Kragen gehen.
 
Ich weiß es nciht wirklich, aber ich bin doch ziemlich sicher, dass es sich hier um ein Abwimmeln handelt. Eine Frechheit.

Wir (WEG) haben hier in Berlin einen Winterdienst beauftragt, bei Schneefall proaktiv den Fußweg vor unserem Haus zu räumen. In diversen Schulungen als WEG-Verwaltungsbeirat wurde ich darauf hingewiesen, dass ich die Haftung gerade nicht an die beauftragte Firma delegieren kann. Kommt jemand wegen Glätte vor meiner Wohnung zu Schaden, hafte ich dafür. Was ich im Innenverhältnis mit der Fa. Ruwe mache, die nicht (in Berlin: Bis runter aufs Pflaster ohne Wenn und Aber) den Schnee und das Eis weggemacht hat, ist mein Problem und nicht das Problem des Gestürzten.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Stadt hier anders dran ist. Sie sind zuständig, und im Zweifel müssen sie ihren Lieferanten kontrollieren oder klären, dass dieser eine Gewerbehaftplicht hat, das sollte Dich als Bürger aber nicht berühren.

Mir platzt gerade der Arxxx und ich habe große Lust, Dich auf diese Typen zu hetzen, die Dich mit 80 prozentiger Sicherheit anlügen.

Für meine Vermutung der dreisten Lüge spricht auch die weitere Ausrede, dass evtl. jemand das Schild verstellt haben könnte. Ja, so was kommt vor, aber auch das ist nicht Dein Problem! Das ist ein Risiko, das der Träger der Straße hat, und für das er Vororge treffen muss. Durch Begehungen, oder indem er die Strabag zu regelmäßiger Kontrolle verpflichtet und sich diese nachweisen lässt, oder durch schlichtes Abschließen einer Versicherung (bzw. Einbeziehung in die Eigenversicherung der Gemeinde), ganz egal. Es. Ist. Nicht. Dein. Problem.

Dein Problem ist ein kaputtes Laufrad.

Man muss da ein wenig unterscheiden, wer ist Auftraggeber, wer führt aus, welche Auflagen macht der Auftraggeber.
Gemäß dem Fall, dass eine Stadt/Gemeinde den Auftrag, dessen Konsequenz die Baustelle ist, abgegeben hat so ist natürlch erstmal die Stadt/Gemeinde die jenige an die man sich als erstes wendet.
Ist aber so, dass zB ein Telekomunikationsunternehem Leitungen verlegen will, fragt die bei der S/G an, die S/G macht dann Auflagen zur Sicherung der Baustelle, damit haben diese dann auch erstmal ihre Amtspflich erfüllt. Da ist dann der Auftraggeber das Telekomunikationsunternehmen und somit Ansprechpartner zwecks Schadensersatz.
 
Also dass Laufrad lässt sich wieder zentrieren? Ich war halt skeptisch, ob sowas bei Carbon überhaupt geht. Aber so ziehe ich meine Aufwiegelei zurück und würde sagen: Mach 'n Haken dranne.
Ich ließ mir mal ein Hinterrad vom Rennrad zentrieren (Alu), nach einem Straßenbahnschienen-Achter. Nach 150 km riss eine Speiche aus der Felge. Der Urlaub war gelaufen.
 
Für mich klingt es so, als gebe es da abseits meiner Genugtuung eigentlich nur Verlierer. :confused:
Ob du wenigstens die Genugtuung bekommst, halte ich keineswegs für sicher. Nachher verlierst du noch den Prozess und musst die Kosten tragen. Oder es endet in einem Vergleich, was bei Richtern recht beliebt ist. In beiden Fällen bleiben Kosten an dir hängen. Und selbst mit RSV hast du in der Regel einen Selbstbehalt (bei mir z.B. 150€).
 
Von dreister Lüge beim Amt kann ich nichts erkennen. Das ist so üblich.
Tja, in meiner Vorstellung einer idealen Welt kann ich einer Behörde vertrauen, dass sie mir eine korrekte Auskunft gibt. Ich schrieb schon, dass ich die Rechtslage nicht sicher bewerten kann, bin aber doch zu 80 Prozent sicher, dass gegenüber dem Bürger die Behörde haftet und nicht das beauftragte Unternehmen. Soll denn der Bürger jetzt dem Unternehmer hinterherlaufen, der vermutlich auf einen Subunternehmer verweist und der wieder auf einen Sub-Subunternehmer?

Dass diese Dreistigkeit Gedankenlosigkeit üblich ist, ist realistisch betrachtet leider zutreffend, aber deshalb nicht minder ärgerlich. Mein Ärger ist völlig unabhängig von der Frage, ob @SGEuropa möglicherweise zu schnell war und den Schaden sowieso selbst zu verantworten hat, denn das kann schon sein.
 
Tja, in meiner Vorstellung einer idealen Welt kann ich einer Behörde vertrauen, dass sie mir eine korrekte Auskunft gibt. Ich schrieb schon, dass ich die Rechtslage nicht sicher bewerten kann, bin aber doch zu 80 Prozent sicher, dass gegenüber dem Bürger die Behörde haftet und nicht das beauftragte Unternehmen. Soll denn der Bürger jetzt dem Unternehmer hinterherlaufen, der vermutlich auf einen Subunternehmer verweist und der wieder auf einen Sub-Subunternehmer?

Dass diese Dreistigkeit Gedankenlosigkeit üblich ist, ist realistisch betrachtet leider zutreffend, aber deshalb nicht minder ärgerlich. Mein Ärger ist völlig unabhängig von der Frage, ob @SGEuropa möglicherweise zu schnell war und den Schaden sowieso selbst zu verantworten hat, denn das kann schon sein.
Ich hatte vor 3 Jahren einen ähnlichen Fall. Bei mir kamen außer Material auch noch Schmerzensgeld und Verdienstausfall dazu, so dass es ein mittlerer fünfstelliger Betrag wurde. Mein RA hat die Forderung an die Stadt geschickt, die gibt die Forderung an ihre Haftpflicht weiter. Die wiederum beauftragt einen Gutachter, der nach 13 Monaten(!) tatsächlich ein Gutachten vorlegt, das kein Verschulden erkennen kann. Dann klagst du gegen die Stadt. Das Bauunternehmen wird von der Stadt als "Streitverkündete" mit einbezogen. Das bedeutet, dass du in der Verhandlung, die dann weitere 13 Monate später endlich stattfindet (als Gütetermin), sowohl den Anwälten von der Stadt/Gemeinde als auch den Anwälten der Baufirma gegenüber sitzt. Und da solche Aufträge nicht von den kleinsten Firmen ausgeführt werden, haben die auch jede Menge Anwälte/Justitiare. In der ganzen Zeit gehen zig Schriftsätze hin und her, die jede Menge Blutdruck verursachen. Obwohl ich letztendlich dem Grunde nach Recht bekommen habe, wurden meine Forderungen durch Mitschuld (50%), diverse Abzüge und Vergleichsgebühr (50%, es soll ja beiden Parteien gleichermaßen weh tun) auf ~ein Zehntel der ursprünglichen Forderung eingedampft. Das muss man echt wollen. Und für 1800€ oder gar nur 100€ echt Blödsinn.
 
Es scheint eine Widerstandgruppe gegen Fahrradklingeln zu geben. An 2 bis 4 € kann es nicht liegen. 🤔
Optik! Meine Klingel ist neben dem linken SR-Ergo unterhalb des Daumenhebels angebracht, und sieht Scheiße aus. Wehe mich erwischt die Stylepolizei. Das gibt mehr als eine Abmahnung ✌️
 
Man kann eine Glocke (vulgo Klingel) sehr hübsch anbringen, wenn das Radel alt genug ist

:D :D :D

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Man kann eine Glocke (vulgo Klingel) sehr hübsch anbringen, wenn das Radel alt genug ist

:D :D :D

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Trägt optisch fast so viel zum Gesamtbild bei wie der Sattelkoffer ;) Geschmäcker sind ja verschieden...ansonsten aber sehr sehr schönes Rad!

Ich bringe es auch nicht übers Herz am Renner eine Klingel zu montieren. Dann mache ich mich lieber mit meinen diversen Warnrufen zum Affen :D

Am MTB habe ich eine montiert...auf Wanderwegen braucht man die dann doch sehr oft.
 
Hmpf… Alternative wäre ein HydeMyBell-Vorbau, aber da hängt bei mir die kleine Mini-Kamera.
 
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