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Allgemeine Verkehrsdiskussion

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@silenz
Wie du vermutlich auch, meide ich solche Bereiche sofern es möglich ist.
Es gibt für mich wenig schlimmeres, habe da vermutlich so eine Art Trauma aus der Kurierzeit.
Da legte ich mich, an einer ähnlichen Stelle, weil ich jemanden auswich und dann kam die StraBa.
Der Fahrer reagierte zum Glück, ich konnte nur schlecht aufstehen...




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Hier eine neue Ecke die mich fast täglich aufregt.
Am Montag morgen stand hier noch kein Bauzaun oder Barke.
Somit fuhr ich relativ straight und unwissend auf diese Behelfshaltestelle zu.
Im letzten Moment "erkannte" ich, dass dies eine Kannte auf der Straße ist und machte einen BunnyHop.
Das sind Dinge die mich momentan mehr nerven als z.B. rücksichtlose Autofahrer mit denen ich eh schon rechne.
Wer plant denn sowas, den müsste man mal besuchen...
Wo auf dem Bild ist denn das Segelschiff versteckt? 😉
 
Hey, immerhin haben sie die Kante 90° zur Fahrtrichtung gemacht und nicht 20° damit's auch wirklich jeden legt...
Angelehnt daran: wäre interessant wenn man mal aufsummieren könnte was es das deutsche Gesundheitssystem an Schlüsselbeinen, Arbeitsunfähigkeitstagen und so weiter kostet dass sich der deutsche Hochbordradweg den “Luxus“ leistet nicht nur radfahrerdiskriminierende abgesenkte Bordsteine zu haben (man stelle sich vor Autofahrern würde man auf Hauptstrecken alle 200m so einen Rumpler zumuten! In Kopenhagen sind die Semi-Hochborde an Kreuzungen einfach geradeaus durchasphaltiert, es geht also!), sondern diese abgesenkten Bordsteine auch noch im elegantem LKW-Schleifkurvenbogen zu führen so dass man immer wieder im spitzen Winkel drauffahren muss. Falls das nicht vorsätzlich zur Radverkehrsdezimierungso gebaut wird, dann ist es zumindest sehr dumm. Sterben tut man am Bordsteinsturz ja eher selten, aber die Diskussionen rund um Radverkehr tun immer wieder so als wäre nicht tot gut genug.
 
vielen Dank für die tolle Diskussion.

Es scheint also keine Rechtsgrundlage dazu zu geben.
Die Gefahr wird als etwas geringer eingeschätzt, da die Straßenbahn nicht aus Versehen doch mal einen Schlenker macht (was im Gegenzug beim Auto einer der Gründe dafür ist, dass Abstand 1,5/2 m sein soll?)

Der VOrteil bei Straßnebahnen ist halt auch, dass man sie vorbeilassen kann und dann ist auch erstmal Ruhe. Bei Autos kommen ja immer andere nach.
 
vielen Dank für die tolle Diskussion.

Es scheint also keine Rechtsgrundlage dazu zu geben.
Die Gefahr wird als etwas geringer eingeschätzt, da die Straßenbahn nicht aus Versehen doch mal einen Schlenker macht (was im Gegenzug beim Auto einer der Gründe dafür ist, dass Abstand 1,5/2 m sein soll?)

Der VOrteil bei Straßnebahnen ist halt auch, dass man sie vorbeilassen kann und dann ist auch erstmal Ruhe. Bei Autos kommen ja immer andere nach.
Der letzte Absatz enthält viel Wahrheit: nicht der Schlenker des Autos ist die Gefahr (Autos machen keine Schlenker, das schaukelt drinnen viel zu sehr, das ist ja gerade der Grund warum die häufig auch bei völlig freier Gegenspur viel zu eng überholen) sondern die Spur der folgenden Fahrzeuge. Wenn der Vordermann knapp überholt merkt der nächste noch nicht einmal dass es einen Grund geben könnte für die leichte Spurverschiebung nach links. Wenn dann noch ein Spurhalteassistent im Spiel ist... Ein Grund mehr echte Spurwechsel zu provozieren statt sich auf der Linie zu verstecken!
 
Wenn der Vordermann knapp überholt merkt der nächste noch nicht einmal dass es einen Grund geben könnte für die leichte Spurverschiebung nach links. Wenn dann noch ein Spurhalteassistent im Spiel ist... Ein Grund mehr echte Spurwechsel zu provozieren statt sich auf der Linie zu verstecken!

Das schlimmste es ja mMn das die auch nie blinken beim überholen! Obwohl dies laut StVO Pflicht ist.
Wenn die Blinken würden weiss der nachfolgende Verkehr das da ein "Hindernis" ist, und er ist vorgewarnt.
 
Wenn der Vordermann knapp überholt merkt der nächste noch nicht einmal dass es einen Grund geben könnte für die leichte Spurverschiebung nach links.
In der Praxis zeigt sich allerding, dass Streif- und Auffahrunfälle gerade nicht zu Zeiten und auf Straßen auftreten, wo dichter Kolonnenverkehr herrscht. Typisch sind vielmehr schnurgerade übersichtliche Landstraßen und Verkehrsstille.
 
Genau. Weil die 1,5m Regel nur für Kraftfahrzeuge gilt.
wenn man versucht das zu googeln, findet man hauptsächlich Artikel darüber wie groß der Abstand von Fahradfahrenden zu den Schienen sein soll.
Sicherlich nicht unwichtig, aber auch wieder mal ein Abbild der Gesellschaft, wer sich wem unterordnen soll.

PS: auch ChatGPT kehrt die Frage immer um, egal wie man nachhackt. Einfach keine Daten für andersherum vorhanden gewesen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe echt nicht wo das große Problem bei ner Straba sein soll?
Nochmal ne Straba ist für mich berechenbar, der MIV ist es nicht.

Wenn ne Engstelle ist und ne Straba ist hintermir dann halte ich kurz an und gut ist.
 
wenn man versucht das zu googeln, findet man hauptsächlich Artikel darüber wie groß der Abstand von Fahradfahrenden zu den Schienen sein soll.
Sicherlich nicht unwichtig, aber auch wieder mal ein Abbild der Gesellschaft, wer sich wem unterordnen soll.
Eine Antwort wird nicht die Frage nach der konkreten Beziehung zwischen Schienverkehr und Radverkehr bringen sondern die Frage ob Straßenbahnen rechtlich der Kategorie Kraftfahrzeug zuzuordnen sind oder etwas ganz eigenes sind. Andere Eisenbahnen dürfen jedenfalls auch innerhalb von Ortschaften >50 fahren (wie Radfahrer 🤷)
 
Ich verstehe echt nicht wo das große Problem bei ner Straba sein soll?
Nochmal ne Straba ist für mich berechenbar, der MIV ist es nicht.
Der Mindestabstand ist notwendig, weil du weite erratische Schwankungen machen könntest, und nicht der KFZ-Verkehr. Ansonsten müsste man einen generellen Mindestabstand einführen. Infolgedessen ist die überholende Straßenbahn nicht ungefährlicher als überholende KFZ (dass beides in Wahrheit gleich *un*gefährlich ist - geschenkt).
 
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Infolgedessen ist die überholende Straßenbahn nicht ungefährlicher als überholende KFZ (dass beides in Wahrheit gleich *un*gefährlich ist - geschenkt).
Doch, ist ungefährlicher, weil an der Straßenbahn wenigstens kein Anhänger oder MTB-Heckträger dranhängt der einen halben Meter breiter ist und vom Fahrer längst vergessen wurde.
 
vielen Dank für die tolle Diskussion.

Es scheint also keine Rechtsgrundlage dazu zu geben.
Die Gefahr wird als etwas geringer eingeschätzt, da die Straßenbahn nicht aus Versehen doch mal einen Schlenker macht (was im Gegenzug beim Auto einer der Gründe dafür ist, dass Abstand 1,5/2 m sein soll?)
Straßenverkehrsgesetz §1:
(2) Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

STVO § 5:
(4) Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens
1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Abs ......


Das Maß von 1,5 m gilt also nicht für Bahnen, aber der Straßenbahnfahrer muss doch §1 STVO beachten und ausreichenden Seitenabstand halten. M.E. spricht nichts dafür, dass das viel weniger sein darf, denn die Bahn ist lang. Während des Überholvorgangs laufen Fußgänger und eiern Radfahrer mehr oder weniger nah an die Bahn heran. Insofern sind 1,5 m praktisch für die Überholdauer nicht einhaltbar. Deshalb darf der Str.B-Fahrer m.E. nicht mit etwa 90 cm zum Überholen ansetzen. Das wäre fahrlässig.

Ich bin kein Experte. Vor Straßenbahnen und Schienen fürchte ich mich. Deshalb ...
Der VOrteil bei Straßnebahnen ist halt auch, dass man sie vorbeilassen kann und dann ist auch erstmal Ruhe. Bei Autos kommen ja immer andere nach.
 
In anderen Ländern ist das durchaus üblich. Ich tippe auf Bremse und Gas vertauscht... bei einem Automatikwagen geht das dann richtig rund.
Dafür gibt es allerdings nicht wirklich ein Mindestalter ;) (ich rede natürlich vom guten alten “Handschalter setzt sich in Automatikauto“)

(ein objektiver Grund warum es keinen Test gibt könnte die Überlegung sein dass so ein Test auch ziemlich viel Eigenverantwortung stören würde: Test wirkt wie Freigabe und wenn der nur alle Jubeljahre ist fahren die Leute im Schnitt womöglich länger als wenn sie irgendwann von selbst drauf kommen - aber ich bin mir ziemlich sicher dass der Grund warum es keinen gibt denkbar wenig mit Objektivität zu tun hat...)
 
Warum es keine Tests gibt ist doch ganz einfach: die Partei, die das durchdrückt, wird von der immer größer werdenden Zahl der Rentner bei der nächsten Wahl entsprechend bestraft. Das will also schonmal keiner auf sich nehmen.
Und dazu kommt noch, dass natürlich alle davon profitieren, wenn auch Hochbetagte noch fahren dürfen: Autohersteller, Werkstätten, Versicherungen, der Staat durch Steuereinnahmen usw. Da will doch niemand ran.

Und außerdem diese paar kleinen Unfälle - mein Gott, kein Grund zur Aufregung.
 
Warum gibt es immer noch keinen Fahreignungstest ab einem bestimmten Alter? :mad:
Ich wette, die Fahrer, die so einen Freakaccident verursachen, hätten jeden Eignungstest mit dem selben Erfolg gemeistert wie ihre unfallfreie Alterskohorte auch. Das Risiko für ein Augenblicksversagen steigt zwar mit dem Alter, das aber eben für die komplette Kohorte gleichmäßig. Es ist eine Illusion, dass ein Seriencheck irgendeinen prognostischen Nutzen beim Herausfiltern künftiger Täter hätte. Das ist auch die Quintessenz des Untersuchungsberichtes der schweizer Unfallverhütungsgesellschaft BfU, die beim Vergleich von Unfalldaten der Senioren zwischen D, A (kein Test) mit CH (verpflichtender Check regelmäßig ab 75) herausfand, dass der schweizer Test keinen Unterschied macht.
 
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