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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Nicht der Weg, aber das Schild ist absurd:
Ich habe das Schild schon mal vor bestimmt sieben-acht Jahren hier irgendwo gepostet.
In der Zwischenzeit habe ich der Gemeinde und zuständigen Behörde drei mal gemailt...
...und nie eine Antwort erhalten.
Das Schild steht immer noch so da und immer noch weiß ich nicht, ob ich nun auf dem Geh-/Radweg fahren muss, darf, auf der Fahrbahn fahren darf, oder ob ich mir aussuchen kann, ob ich auf dem Geh-/Radweg fahren muss, weil ich nicht dort fahren, es aber auf der Fahrbahn darf!?
Ich bin verwirrt....

Map.png


Fischerhude
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Dashier, meine lieben ist ein benutzungspflichtiger Radweg in Stuttgart.
Schild fast zugewachsen und so schmal daß man kaum aneinander vorbei kommt beim Begegnen.
Ich denke, das blaue Schild bedeutet, dass eine Benutzungspflicht nur besteht, wenn dort auch eine Fahrbahn ist. Ansonsten gilt m.E., dass andere als Radfahrer (und Gleichgestellte) dort nicht fahren dürfen. Es gibt, zumindest in einigen Bundesländern zudem ein Gebot, dass man nur auf Wegen Rad fahren darf, wo entsprechender Gegenverkehr möglich ist, d.h. auf Trampelpfaden ist es nicht erlaubt.
Die Beschilderung war wohl gut gemeint, sieht aber hilflos aus. Wenn ein Fußgänger meckert, könnte man ihn auf das Schild hinweisen: Ich darf hier fahren.
 
Zeigt Verkehrszeichen 240 nicht IMMER die Benutzungspflicht an?
§2 STVO "... Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.
...
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden....."

Es muss logischerweise aber eine (Haupt)-fahrbahn vorhanden sein, daneben, mit annähernd selbem Verlauf.
Ausser wenn aus irgendeinen Grund unzumutbar ja, wenigstens in meiner Ausgabe der Strassenverkehrsordnung.
Die Sache mit der Unzumutbarkeit steht nicht in der STVO. Das ist Rechtsprechung. Das hat jedoch mit so einem Ackerweg, wie von Silberkorn abgebildet, nichts zu tun. Ich darf ja ganz woanders längs fahren, im großen Bogen zum Ziel beispielsweise. Oder eben hier am Acker entlang.
 
§2 STVO "... Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.
...
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden....."

Es muss logischerweise aber eine (Haupt)-fahrbahn vorhanden sein, daneben, mit annähernd selbem Verlauf.

Bei uns im Dorf gibts nen Radweg der Links der Fahrbahn verläft aber auch mit 240 gekennzeichnet ist, demnach ist der nicht Benutzungspflichtig?
 
Bei uns im Dorf gibts nen Radweg der Links der Fahrbahn verläft aber auch mit 240 gekennzeichnet ist, demnach ist der nicht Benutzungspflichtig?
War da nicht die Unterscheidung innerorts/außerorts? Bzw. innerorts immer benutzungspflichtig, außerorts nur, wenn eine sicher Querungsmöglichkeit (Verkehrsinsel) vorhanden ist.
 
War da nicht die Unterscheidung innerorts/außerorts? Bzw. innerorts immer benutzungspflichtig, außerorts nur, wenn eine sicher Querungsmöglichkeit (Verkehrsinsel) vorhanden ist.
Linksseitig nur aber dann auch verpflichtend, wenn auch in die Richtung freigegeben

Die Querungshilfe steht zwar irgendwo in der Verwaltungsvorschriften, ist aber kein Indiz für Benutzungspflicht oder nicht, da die Querungshilfe bei Bestandsradwegen nicht nachgerüstet werden muss.
EDIT: Selbst bei neuen Radwegen wird die Querungshilfe nicht immer gebaut, wenn geplant ist, den Radweg irgendwann mal weiter zu führen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns im Dorf gibts nen Radweg der Links der Fahrbahn verläft aber auch mit 240 gekennzeichnet ist, demnach ist der nicht Benutzungspflichtig?
Doch. Schild ist Schild. Es gilt in die Richtung, so wie es angebracht ist. Absurd wäre es, das Schild 240 auf beiden Seiten der Straße in die gleiche Richtung anzubringen.

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.
Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen
.

Hilfreich finde ich das hier:

https://polizei.nrw/sites/default/files/2017-07/2017_Radweg_oder_Fahrbahn_neu.pdf

Linksseitig nur aber dann auch verpflichtend, wenn auch in die Richtung freigegeben
Das ist so nicht richtig. "Verpflichtend" und "Freigegeben" schließt sich. Es geht: "Nicht erlaubt", "Verpflichtend" oder "Freigegeben".
 
Aber was den Don und auch mich verwirrt ist doch, daß blaue Schild sagt " mit dem Rad musst du hier fahren " und das Zusatzschild darunter sagt "Ach, darfst auch wo anders fahren "

Das ist doch widersprüchlich.
 
daß blaue Schild sagt " mit dem Rad musst du hier fahren "
Das ist aber nicht das einzige, was dieses Schild sagt. Es sagt auch, „mit was anderem als mit dem Rad oder zu Fuß darfst Du hier nicht lang.“
Und mit einem Zusatzzeichen kann man die Bedeutung eines Verkehrsschildes eben präzisieren oder teilweise aufheben bzw. Ausnahmen festlegen. Ein Zeichen 239 (Gehweg) sagt unter anderem, dass man dort nicht mit dem Rad fahren darf. Mit einem Zz „Radfahrer frei“ wird dieser Regelungsinhalt des Zeichens 239 aufgehoben.
Nichts anderes ist hier passiert. Eine Bedeutung dieses Schildes wird aufgehoben, die andere(n) nicht.

Wobei ich mir bei dieser Kombi selten sicher bin, ob das so gemeint ist. Aber anders ergibt es eben keinerlei Sinn. Und hellsehen können wir ja nicht.
 
Aber was den Don und auch mich verwirrt ist doch, daß blaue Schild sagt " mit dem Rad musst du hier fahren " und das Zusatzschild darunter sagt "Ach, darfst auch wo anders fahren "

Das ist doch widersprüchlich.
Es geht um #881, ja? Widersprüchlich, ja das ist doch wohl der Witz bzw. das Absurde für diesen Thread.

Vielleicht meinte man "Mofa frei". Dann müsste das Schild aber am Ortsanfang stehen und nicht so weit davor.
Mofa.png
 
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Vielleicht meinte man "Mofa frei". Dann müsste das Schild aber am Ortsanfang stehen und nicht so weit davor.
Anhang anzeigen 1666915
Da ich gestern auch so eine Kombination "Fuß-Radweg" mit "Fahrrad frei" gesehen haben, glaube ich nicht an ein Versehen.
Schon eher an die Aufhebung der Benutzungspflicht für Fahrräder, weil nach dem Schild der Weg so schmal und schlecht wurde, dass er nicht mehr die Voraussetzungen für einen Radweg erfüllt. Letztes Jahr stand da noch nur das Schild "Fuß-Radweg".
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich gestern auch so eine Kombintation "Fuß-Radweg" mit "Fahrrad frei" gesehen haben, glaube ich nicht an ein Versehen.
Schon eher an die Aufhebung der Benutzungspflicht für Fahrräder, weil nach dem Schild der Weg so schmal und schlecht wurde, dass er nicht mehr die Voraussetzungen für einen Radweg erfüllt. Letztes Jahr stand da noch nur das Schild "Fuß-Radweg".
Und das soll man verstehen? Geschweige denn Radweg brüllende Automobilisten.
 
Das Zusatzschild ist billiger als zwei neue Schilder: Fußweg + Fahrrad frei

Die Automobilisten verstehen auch das "Fußweg + Fahrrad frei" nicht. Für die heißt es, die Straße gehört nur mir.
 
Das Zusatzschild ist billiger als zwei neue Schilder: Fußweg + Fahrrad frei
Das waren wohl Schild-Bürger. Das einzige was klar ist ist, dass es denen, die das Schild montiert haben egal ist, was sich im Verkehr tut und wer sich über wen aufregt. Das hat Don Sebastiano in #881 ja geschreiben.
Bei einem Unfall sind halt beide Schuld.
 
Ich würde das Schild so deuten, dass Radfahrer da fahren müssen, aber man ein kostenloses Rad erhalten kann (Fahrrad frei) ;) Das fand ich btw schon immer seltsam, dass bei Rad-Schildern nur ein Rad zu sehen ist - wo ist aber der Fahrer? Bei Fußgängerschildern ist ja auch nicht nur Hose und Hemd oder nur ein schwebendes Kleid zu sehen...
 
Ich würde das Schild so deuten, dass Radfahrer da fahren müssen, aber man ein kostenloses Rad erhalten kann (Fahrrad frei) ;) Das fand ich btw schon immer seltsam, dass bei Rad-Schildern nur ein Rad zu sehen ist - wo ist aber der Fahrer? Bei Fußgängerschildern ist ja auch nicht nur Hose und Hemd oder nur ein schwebendes Kleid zu sehen...
So siehts aus! 😄
 
verbot-fuer-kraftraeder-auch-mit-beiwagen-kleinkraftraeder-und-mofas-verkehrsschild-nr-255.jpg

Da sitzt jemand drauf.

Fahrrad.jpg

Keiner drauf? Hier dürfen keine Fahrräder stehen! Fahrräder abstellen verboten. Fahren Sie bitte weiter!
 
2024-04-14_027.JPG

Am Kreuzberg/Rhön.
Erst mal nachlesen:

StVO Zeichen 268: Wer ein Fahrzeug fährt, darf die Straße nur mit Schneeketten befahren.
283-2835719_goofy-pencil-cartoon-characters-drawing.png
Also schieben, bergab.
 
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