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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Wenn der Radfahrer an die Kreuzung heranfährt, kommt er an das blaue Schild und muss dort rechts rauf. ....
Einen Radweg muss man nur benutzen, wenn er auch in die Richtung führt, in die man will.
Was ist aber wenn man da vorne nach links will?
Wenn ich mir als Ortsunkundiger das Bild ansehe, würde ich da gerade aus weiterfahren.
Daher meine ich, das Radwegschild allein reicht für eine eindeutige Verkehrsführung nicht aus. Da muss noch das VZ209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts" oder VZ267 "Einfahrt verboten" hin.
 
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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
ich behaupte mal, dass als benutzungspflichtigen Radweg zu deklarieren ist gar nicht zulässig, da dieser die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Dazu gehört u.a. eine Breite von mind. 1,5 Metern. Ich würde die Gemeinde ansprechen und um Entfernung des Schildes freundlich bitten.
 
Einen Radweg muss man nur benutzen, wenn er auch in die Richtung führt, in die man will.
Was ist aber wenn man da vorne nach links will?

Wie Herbinho oben geschrieben hat: Absteigen und über den Gehweg schieben. 🤷‍♂️

Wenn ich mir als Ortsunkundiger das Bild ansehe, würde ich da gerade aus weiterfahren.
Möglicherweise wird das passieren. Wenn auf die Hauptstraße gelangt, ist man dem Gegenverkehr aus 2 Richtungen ausgesetzt. Das ist höchst gefährlich, auch wenn beide bei Rot noch stehen. Wer die Ampelphasen kennt, fährt vielleicht dazwischen und wird als Kampfradler beschimpft.
Daher meine ich, das Radwegschild allein reicht für eine eindeutige Verkehrsführung nicht aus. Da muss noch das VZ209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts" oder VZ267 "Einfahrt verboten" hin.
Ich denke, für den Fall, dass ein Unfall passiert, reicht das blaue Schild juristisch. 😞 Wer mehr Verkehrsführung fordert, riskiert, dass das Fahren für Radfahrer gegen die Einbahnstraßenführung wieder aufgehoben wird. Eine andere Verkehrsführung wäre baulich und mit weiterer Ampel sicherlich möglich, würde Hunderttausende kosten, die man nicht aufbringen will. Wenn man fragt, wer fährt dort schon, hieße es vielleicht, alle 15 Minuten und Sonntags vormittags ein Rennradfahrer.
 
ich behaupte mal, dass als benutzungspflichtigen Radweg zu deklarieren ist gar nicht zulässig, da dieser die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Dazu gehört u.a. eine Breite von mind. 1,5 Metern. Ich würde die Gemeinde ansprechen und um Entfernung des Schildes freundlich bitten.
Wem wäre damit geholfen? Dem Rennradfahrer, der dann den Konflikt mit einigen Autofahrern rechthaberisch abhandeln kann weil er keinem Konflikt aus dem Weg geht? Sicherer wird es ohne das Schild nicht. Viele Autofahrer raffen es bekanntlich nicht, wenn dort Radfahrer auf der Hauptfahrbahn fahren. Die Asphaltspur ist schmal, aber sieht glatt und durchaus befahrbahr aus. Es gibt m.E. schlimmere Wege. Wir fahren doch auch auf Spurwegen und Pfaden mit dem Rad. Als Sportstrecke gibt es dort in der Gegend vielleicht bessere Routen als diese, die von einer Autobahnabfahrt her kommt. Von der Autobahn kommend sind Autofahrer oft noch ziemlich aufgedreht im Kopf und haben Kämpfe hinter sich. Deswegen gilt dort möglicherweise Tempo 50. 🤷‍♂️
 
Die Einbahnstraße ist für Radfahrer freigeben und warum sollte man als Radfahrer an der Kreuzung nur nach rechts abbiegen dürfen?
Weil Du 10-20m vor der Straßenmündung theoretisch rechts auf den Bürgersteig musst, wenn du entgegen der Einbahnstraße fährst. Da ist ein Schild. Hatte ich als Screenshot angefügt.

Und wenn du das brav machst, darfst du wiederum nur nach rechts fahren - nach links zu fahren wäre ja dann eine Fahrt auf dem Radweg gegen die Fahrtrichtung - schieben wäre ok.. ;)
 
Wie Herbinho oben geschrieben hat: Absteigen und über den Gehweg schieben.
Warum, wenn mir ein Verkehrschild vorher das Fahren gegen die Einbahnstraße erlaubt? An dieser Stelle steht kein Schild, das es mir ab dort verbietet.
Wer mehr Verkehrsführung fordert, riskiert, dass das Fahren für Radfahrer gegen die Einbahnstraßenführung wieder aufgehoben wird. Eine andere Verkehrsführung wäre baulich und mit weiterer Ampel sicherlich möglich, würde Hunderttausende kosten, die man nicht aufbringen will. Wenn man fragt, wer fährt dort schon, hieße es vielleicht, alle 15 Minuten und Sonntags vormittags ein Rennradfahrer.
Das ist jetzt übertrieben: Ein Verkehrsschild, wie die von mir vorgeschlagenen, kostet kein Hunderttausende.
Imho hat die Verkehrsführung eindeutig und für jeden leicht verständlich zu sein. Das ist hier nicht der Fall.
Warum das Radwegschild allein nicht reicht, hab ich erläutert.
Oder denk an den Winter, wenn der Radweg nicht geräumt oder sogar mit Schneehaufen von der Straßenräumung blockiert ist. Dann entfällt auch die Nutzungspflicht.
Wenn das wirklich so gefährlich ist, dort gerade weiter zu fahren, dann sollte den Verkehrsplanern dort schon ein eindeutiges Schild wert sein.

EDIT: Hätte ein Radwegschild so eine Verbots-/bzw Lenkungswirkung, wie du sie hier unterstellst, dann dürfte man als Radfahrer nicht direkt links abbiegen.
https://www.adfc.de/artikel/den-regeln-der-stvo-folgen
Beim direkten Linksabbiegen dürfen Radfahrende auch benutzungspflichtige Radwege verlassen, um direkt links abzubiegen,...
 
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Würdest du, wäre da kein Fahrradschild, in einer Tempo 50 Zone freiwillig dort auf dem Bordstein fahren?
Ja, das mache ich, nicht grundsätzlich aber regelmäßig, wenn ich vom Ortsteil in die Stadt fahre.

Hier in der Stadt hat man so gut wie alle Radwegpflichtschilder durch Gehwegschilder mit Radfahrer frei ersetzt. Ziemlich breite Wege, wenig Fußgänger, wenig Hofeinfahrten, aber ein reiner Flickenteppich. Der Verkehr auf der Fahrbahn ist mir zu dicht und zu aggressiv. Und hier fahre ich auch mit dem Rennrad auf diesem Gehweg, falls ich dort lang fahre. 🤷‍♂️
 
Würdest du, wäre da kein Fahrradschild, in einer Tempo 50 Zone freiwillig dort auf dem Bordstein fahren?

Ah ok, dann ist das deine Entscheidung. Aber nimm die bitte nicht anderen ab, die gerne die Wahl hätten.

Ja, meine Entscheidung. Trotzdem nehme ich anderen ihre Wahl nicht ab. Weil es bei Deiner Frage kein Fahrradschild gibt, können andere auf der Straße fahren, genau so, wie dort, wo Fußwegschilder mit "Radfahrer frei" sind. Der Radfahrer hat die Wahl. Damit hat die Kommune mit ganz wenig Geld, Wahlfreiheit gegeben, ohne die Sicherheitsbedürfnisse der Masse der Radler und Fußler zu ignorieren. Natürlich kann ich mir schönere Pisten vorstellen.
Ich komme gerade vom Einkauf über diesen Gehweg mit "Radfahrer frei" zurück, gemächlich mit vollem Rucksack. Auf der Fahrbahn fuhr ein Rennradfahrer ziemlich eingeklemmt zwischen Autos, rechts am Rand auch noch parkende Autos mit entsprechender Dooringgefahr. 🤷‍♂️
 
Ja, meine Entscheidung. Trotzdem nehme ich anderen ihre Wahl nicht ab. Weil es bei Deiner Frage kein Fahrradschild gibt, können andere auf der Straße fahren, genau so, wie dort, wo Fußwegschilder mit "Radfahrer frei" sind. Der Radfahrer hat die Wahl. Damit hat die Kommune mit ganz wenig Geld, Wahlfreiheit gegeben, ohne die Sicherheitsbedürfnisse der Masse der Radler und Fußler zu ignorieren. Natürlich kann ich mir schönere Pisten vorstellen.
Ich komme gerade vom Einkauf über diesen Gehweg mit "Radfahrer frei" zurück, gemächlich mit vollem Rucksack. Auf der Fahrbahn fuhr ein Rennradfahrer ziemlich eingeklemmt zwischen Autos, rechts am Rand auch noch parkende Autos mit entsprechender Dooringgefahr. 🤷‍♂️
dir ist schon klar, dass genaugenommen auf den Wegen mit Schild Radfahrer frei Schrittgeschwindigkeit angesagt ist? Welcher Rennradfahrer will das?
 
ich behaupte mal, dass als benutzungspflichtigen Radweg zu deklarieren ist gar nicht zulässig, da dieser die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Dazu gehört u.a. eine Breite von mind. 1,5 Metern. Ich würde die Gemeinde ansprechen und um Entfernung des Schildes freundlich bitten.
Außerhalb von Ortschaften sind es aber 2 m Mindestbreite.
 
dir ist schon klar, dass genaugenommen auf den Wegen mit Schild Radfahrer frei Schrittgeschwindigkeit angesagt ist? Welcher Rennradfahrer will das?
Ja das ist mir klar. Wer ohne Sünde ist werfe den Stein. Was legitim erscheint, ist nicht legal.
Die Regelung mit dem "Gehweg - Radfahrer frei" ist, denke ich, in der Bevölkerung weitgehend unbekannt. Die Polizei interessiert sich auch nicht dafür, sofern jemand nicht sichtbar kampfradelt. Wenn allerdings etwas passiert, ist die Rechtslage für den Radler ungünstig. Auf dem Weg mit blauem Geh+Radweg-Schild darf man Fußgänger aber auch nur mit Schrittgeschwindigkeit passieren, je nachdem wie eng man sich begegnet. Ich gebe mir Mühe, andere nicht in Gefahr zu bringen und bremse auch für Menschen.
Es gibt so viele verschiedene Situationen. Das Fahren auf Hochbordwegen direkt an Haustüren und Grundstückszufahrten vorbei ist ein ganz anderes Kaliber. Da also Schritt fahren. Ich kann nicht die Welt auffordern, sie nach meinen Bedürfnissen umzubauen, wenn ich mich nicht wie nackt ins Fahrbahngetümmel begeben will.
 
Dashier, meine lieben ist ein benutzungspflichtiger Radweg in Stuttgart.
Schild fast zugewachsen und so schmal daß man kaum aneinander vorbei kommt beim Begegnen.
 

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