prince67
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Solange nichts passiertim Sinne von Menschenverstand, nicht im Sinne von Recht
Vor Gericht zählt dann aber nur das Recht und nicht der Menschenverstand.
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Solange nichts passiertim Sinne von Menschenverstand, nicht im Sinne von Recht
Das Recht ist aber auch oftmals flexibel - wie ich schon zuvor schrieb und auch Beispielbilder postete, ist es doch so gut wie nie so, dass bei Kreuzungen, wo dann auf dem Bürgersteig ein Radweg anfängt, das Schild schon direkt am Anfang steht. Das scheint also offenbar nicht wirklich so zu sein, dass man immer und ohne wenn und aber bis zum Schild schieben muss.Solange nichts passiert
Vor Gericht zählt dann aber nur das Recht und nicht der Menschenverstand.
Natürlich rechtlich gesehen. Bürgersteige sind keine Fahrbahn, aber sie sind Straße. So wie Radwege, Reitwege und was es vielleicht sonst noch gibt.Jetzt rechtlich gesehen, oder wie? Separater als per Bordstein getrennt geht es ja kaum - sind Bürgersteige dann immer Fahrbahn, außer das steht ein Fußgänger- oder Radweg-Schild? ^^
Dann würden aber 99% der Radfahrer auf die Straße fahren, das wäre es das Gegenteil von dem, was man möchte, und wird hier zurecht (im Sinne von Menschenverstand, nicht im Sinne von Recht) nicht gemacht.
Also, Dir ist natürlich klar, dass niemand außer vlt Juristen (auch) einen Bürgersteig meint, wenn er von Straße spricht. Daher natürlich dann das Missverständnis. Dann füge da, wo ich Straße schrieb, halt Fahrbahn ein, dann sollte es passenNatürlich rechtlich gesehen. Bürgersteige sind keine Fahrbahn, aber sie sind Straße.
Auch da hab ich noch nie gehört, dass das dann "Straßen" seien., wenn zB. ein Reitweg quer durch den Wald führt und da weit und breit keine "richtige" Straße ist. Das weiß außer Juristen und ein paar Fachinteressierten sicher niemand, so dass man das beachten sollte, wenn man nicht-jura-akademisch darüber diskutiert oder dabei ist, Gesetze zu verfassen. Ganz sicher versteht jeder normale Bürger unter einer Straße einen Weg, auf dem motorisierte Fahrzeuge fahren dürfen, und bei Straßen mit Fahrbahn und Bürgersteig ist dann halt nur die Fahrbahn gemeint, wenn man "Straße" sagt - nichts anderes. Und selbst Juristen würden bei Diskussionen mit Nicht-Juristen genau wissen, was gemeint ist.So wie Radwege, Reitwege und was es vielleicht sonst noch gibt.
Auf Rad-, Rad/Fuß- oder Feldwegen, die so gut wie niemand "Straße" nennen würde.Mit separat meinte ich hier ja die Eigenständigkeit, also ob der Radweg Teil der Straße ist, zu der die Fahrbahn gehört - oder eben eine separate Straße, was hier sicher nicht der Fall ist. Und ja, 99% aller Radfahrer fahren auf Straßen. Wo auch sonst?
"mag das anders verstanden werden" und "umgangssprachlich" ist lustig...Denn jeder Radweg ist ja (Teil) eine(r) Straße. (Rechtlich, umgangssprachlich mag das anders verstanden werden)
Ist mit dem Schild wirklich dieser maximal 80cm breite Streifen im Hintergrund gemeint? Zumal auf der Straße ja auch nur 50 erlaubt sind. Könnte kuschelig mit den Fußgängern werden..
https://www.google.com/maps/@53.0343741,8.6831303,3a,75y,200.89h,85.62t/data=!3m7!1e1!3m5!1s7pELoAX2373TKt4z1SEctQ!2e0!6shttps://streetviewpixels-pa.googleapis.com/v1/thumbnail?cb_client=maps_sv.tactile&w=900&h=600&pitch=4.3800794415204365&panoid=7pELoAX2373TKt4z1SEctQ&yaw=200.8875941928443!7i16384!8i8192?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDgwNi4wIKXMDSoASAFQAw==
Anhang anzeigen 1659748
Anhang anzeigen 1659749
Für mich ist das die private Einfahrt zu diesem Gut.Die Einmündung hebt die Benutzungspflicht ja auf. Sieht man ja daran, dass nach der Einmündung das Vorfahrtschild steht aber kein Schild das die Benutzungspflicht anzeigt. Die Frage ist eher warum 10m(?) vor der Einmündung ein Benutzungspflichter Radweg ausgeschildert ist, wo man garnicht auf diesen Wechseln kann^^
Ob das Schild so gemeint ist? Ja, das würde ich behaupten. Ist wohl so gemeint.Ist mit dem Schild wirklich dieser maximal 80cm breite Streifen im Hintergrund gemeint? Zumal auf der Straße ja auch nur 50 erlaubt sind. Könnte kuschelig mit den Fußgängern werden..![]()
Warum sollte an einer Vorfahrtstraße an Einmündungen ein Schild "Vorfahrt beachten" stehen? Rechts vor links gilt deshalb auch nicht. Hebt die Einmündung die Radwegebenutzungspflicht hier wirklich auf? Ich glaube nicht. Das blaue Schild vorher heißt ja nicht Radwegende.Für mich ist das die private Einfahrt zu diesem Gut.
Deswegen kein Straßenname, kein Schild Vorfahrt achten (so wie gegenüber) und die Pflasterung.
Anhang anzeigen 1659845
https://www.google.com/maps/@53.0341104,8.6829246,3a,75y,87.96h,80.76t/data=!3m7!1e1!3m5!1s-FG1u22gXSvRNiVKXIXacw!2e0!6shttps://streetviewpixels-pa.googleapis.com/v1/thumbnail?cb_client=maps_sv.tactile&w=900&h=600&pitch=9.242494940077336&panoid=-FG1u22gXSvRNiVKXIXacw&yaw=87.95521595766724!7i16384!8i8192?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDgxMC4wIKXMDSoASAFQAw==
Weil es da stehen muss, wenn es eine Straße ist.Warum sollte an einer Vorfahrtstraße an Einmündungen ein Schild "Vorfahrt beachten" stehen? Rechts vor links gilt deshalb auch nicht. Hebt die Einmündung die Radwegebenutzungspflicht hier wirklich auf? Ich glaube nicht. Das blaue Schild vorher heißt ja nicht Radwegende.
Zu den Zeichen 306 und 307 Vorfahrtstraße und Ende der Vorfahrtstraße
…
III. An jeder Kreuzung und Einmündung im Zuge einer Vorfahrtstraße muss für die andere Straße das Zeichen 205 oder Zeichen 206 angeordnet werden; siehe aber auch § 10.
Unabhängig davon, ob jetzt diese Ausfahrt-Straße wirklich formal gesehen dazu geeignet ist, dass man nach der Mündung nochmal ein Radwegschild hinstellen müsste, wenn die Radfahrer dort fahren sollen:Die Einmündung hebt die Benutzungspflicht ja auf. Sieht man ja daran, dass nach der Einmündung das Vorfahrtschild steht aber kein Schild das die Benutzungspflicht anzeigt. Die Frage ist eher warum 10m(?) vor der Einmündung ein Benutzungspflichter Radweg ausgeschildert ist, wo man garnicht auf diesen Wechseln kann^^
Wenn ich mir das anschauen, würde ich sagen, das Zusatzsschild "Ende" fehlt:Warum sollte an einer Vorfahrtstraße an Einmündungen ein Schild "Vorfahrt beachten" stehen? Rechts vor links gilt deshalb auch nicht. Hebt die Einmündung die Radwegebenutzungspflicht hier wirklich auf? Ich glaube nicht. Das blaue Schild vorher heißt ja nicht Radwegende.
Ein Schild "Vorfahrt beachten" sollte m.E. vor der Einmüdung der Gutsstraße in die Vorfahrtstraße stehen. Das hat man wohl vergessen. Aber es ist ja einiges nicht korrekt dort.
Leider ist "nachvollziehbar" ja kein Grund dafür, Schilder aufzustellen oder wegzulassen, und das Fehlen der Nachvollziehbarkeit bei etlichen Beispielen ist ja eben die Basis für diesen Thread hierDamit würde es Sinn ergeben. Bis zu Einfahrt ist der Weg noch einigermaßen breit für die gemeinsame Nutzung. Nach heutigen Standards aber auch schon zu schmal. Nach der Einfahrt macht ein gemeinsamer Rad/Fußweg gar keinen Sinn mehr. Daher "Ende" vor der Einfahrt wäre nachvollziehbar.
Das Zusatzschild (reinzoomen) unter dem Vorfahrtsschild sagt:Ist mit dem Schild wirklich dieser maximal 80cm breite Streifen im Hintergrund gemeint? Zumal auf der Straße ja auch nur 50 erlaubt sind. Könnte kuschelig mit den Fußgängern werden..
https://www.google.com/maps/@53.0343741,8.6831303,3a,75y,200.89h,85.62t/data=!3m7!1e1!3m5!1s7pELoAX2373TKt4z1SEctQ!2e0!6shttps://streetviewpixels-pa.googleapis.com/v1/thumbnail?cb_client=maps_sv.tactile&w=900&h=600&pitch=4.3800794415204365&panoid=7pELoAX2373TKt4z1SEctQ&yaw=200.8875941928443!7i16384!8i8192?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDgwNi4wIKXMDSoASAFQAw==
Anhang anzeigen 1659748
Ja danke, ich hatte zunächst falsch verstanden, wo ein Vorfahrt-beachten-Schild stehen soll. Dann habe ich den 2. Satz dazu geschrieben.Weil es da stehen muss, wenn es eine Straße ist.
VWV zur StVO:
Ja so was gibt es, aber es entspricht m.E. nicht der Realität auf alten Radwegen. Diese Kreuzung ist einfach alt und ausgeleiert, wie Weichen und Stellwerke der Bahn.Wenn ich mir das anschauen, würde ich sagen, das Zusatzsschild "Ende" fehlt:
Anhang anzeigen 1659891
Damit würde es Sinn ergeben. Bis zu Einfahrt ist der Weg noch einigermaßen breit für die gemeinsame Nutzung. Nach heutigen Standards aber auch schon zu schmal. Nach der Einfahrt macht ein gemeinsamer Rad/Fußweg gar keinen Sinn mehr. Daher "Ende" vor der Einfahrt wäre nachvollziehbar.
Finde ich an der Stelle hier auch interessant, ganz ohne Vorfahrt-Zeichen oder Ampel:Weil es da stehen muss, wenn es eine Straße ist.
Du musst allerdings kurz vor der Mündung eh rechts auf den Bürgersteig, da ist ein Rad&Fußweg-Schild. Insofern darf es gar nicht dazu kommen, dass du per Rad bis zum Ende der Einbahnstr. rausfährst und nicht weißt, wie die Vorfahrtslage aussiehtFinde ich an der Stelle hier auch interessant, ganz ohne Vorfahrt-Zeichen oder Ampel:
https://www.google.de/maps/@51.3187549,12.3452774,3a,60y,347.08h,88.79t/data=!3m7!1e1!3m5!1spftG_CkWGiLPTqlwD1MKSw!2e0!6shttps://streetviewpixels-pa.googleapis.com/v1/thumbnail?cb_client=maps_sv.tactile&w=900&h=600&pitch=1.2086837471820076&panoid=pftG_CkWGiLPTqlwD1MKSw&yaw=347.0755274939818!7i16384!8i8192?hl=de&entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDgxMC4wIKXMDSoASAFQAw==
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Die Einbahnstraße ist für Radfahrer freigeben und warum sollte man als Radfahrer an der Kreuzung nur nach rechts abbiegen dürfen?Du musst allerdings kurz vor der Mündung eh rechts auf den Bürgersteig, da ist ein Rad&Fußweg-Schild. Insofern darf es gar nicht dazu kommen, dass du per Rad bis zum Ende der Einbahnstr. rausfährst und nicht weißt, wie die Vorfahrtslage aussieht
Wenn du quasi geradeaus willst, musst du rechts lang und dann irgendwann drehen oder absteigen und links als Fußgänger lang und dort nach dem Griechen dann rüberschieben. Sofern man sich an alle Regeln halten will.
Das kleine Schild mit dem Rad und Zwei Pfeilen will ja nur sagen "Einbahnstraße, ABER Vorsicht:Hhier dürfen Dir Fahrräder entgegenkommen" - das bedeutet aber nicht "ab exakt hier darfst Du gegen die Einbahnstraße fahren"
Hä, ich schrieb doch, mit Schild nachvollziehbar. Schild ist ja aber nicht da...Leider ist "nachvollziehbar" ja kein Grund dafür, Schilder aufzustellen oder wegzulassen, und das Fehlen der Nachvollziehbarkeit bei etlichen Beispielen ist ja eben die Basis für diesen Thread hier![]()
Weil man rechts auf den Radweg muss, blaues Schild.Die Einbahnstraße ist für Radfahrer freigeben und warum sollte man als Radfahrer an der Kreuzung nur nach rechts abbiegen dürfen?
Wenn der Radfahrer an die Kreuzung heranfährt, kommt er an das blaue Schild und muss dort rechts rauf. ....Hä, ich schrieb doch, mit Schild nachvollziehbar. Schild ist ja aber nicht da...
So wird es sein. Man hat als Radfahrer die Chance, vielleicht nach 7 Minuten gegenüber der Kreuzung weiterfahren zu dürfen, nachdem die beampelten Fußgängerfurten gequert sind. Autogerecht, aber immerhin lässt man die Radfahrer entgegen der Einbahnstraße fahren, trotzdem es zu eng ist. Wir sollten dankbar sein.Du musst allerdings kurz vor der Mündung eh rechts auf den Bürgersteig, da ist ein Rad&Fußweg-Schild. Insofern darf es gar nicht dazu kommen, dass du per Rad bis zum Ende der Einbahnstr. rausfährst und nicht weißt, wie die Vorfahrtslage aussieht
Wenn du quasi geradeaus willst, musst du rechts lang und dann irgendwann drehen oder absteigen und links als Fußgänger lang und dort nach dem Griechen dann rüberschieben. Sofern man sich an alle Regeln halten will.
Das kleine Schild mit dem Rad und Zwei Pfeilen will ja nur sagen "Einbahnstraße, ABER Vorsicht:Hhier dürfen Dir Fahrräder entgegenkommen" - das bedeutet aber nicht "ab exakt hier darfst Du gegen die Einbahnstraße fahren"