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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Solange nichts passiert
Vor Gericht zählt dann aber nur das Recht und nicht der Menschenverstand.
Das Recht ist aber auch oftmals flexibel - wie ich schon zuvor schrieb und auch Beispielbilder postete, ist es doch so gut wie nie so, dass bei Kreuzungen, wo dann auf dem Bürgersteig ein Radweg anfängt, das Schild schon direkt am Anfang steht. Das scheint also offenbar nicht wirklich so zu sein, dass man immer und ohne wenn und aber bis zum Schild schieben muss.

Ansonsten müssten ja ständig Radfahrer ein Knöllchen bekommen, weil sie nicht vor erreichen des Bürgersteiges abgestiegen sind, um die die 1, 2 oder auch mal 5m bis zum Schild zu schieben. Und es müsste auch viele Streitfälle geben, weil in dem Bereich vor so einem Schild mal ein Fußgänger angefahren wurde. und dem Radler ein Nicht-Absteigen vorgeworfen wurde. Von beidem hab ich aber mit meinen 5 Jahrzehnten noch nie jemals etwas gehört.

WEISS jemand hier ganz genau, wie die Regelung hierzu aussieht? Da gibt es doch bestimmt Regeln, wie weit das Schild vom Beginn des Radweges entfernt stehen darf, und/oder Grundsatzurteile für die og. Szenarien.
 
Jetzt rechtlich gesehen, oder wie? Separater als per Bordstein getrennt geht es ja kaum - sind Bürgersteige dann immer Fahrbahn, außer das steht ein Fußgänger- oder Radweg-Schild? ^^

Dann würden aber 99% der Radfahrer auf die Straße fahren, das wäre es das Gegenteil von dem, was man möchte, und wird hier zurecht (im Sinne von Menschenverstand, nicht im Sinne von Recht) nicht gemacht.
Natürlich rechtlich gesehen. Bürgersteige sind keine Fahrbahn, aber sie sind Straße. So wie Radwege, Reitwege und was es vielleicht sonst noch gibt.
Mit separat meinte ich hier ja die Eigenständigkeit, also ob der Radweg Teil der Straße ist, zu der die Fahrbahn gehört - oder eben eine separate Straße, was hier sicher nicht der Fall ist. Und ja, 99% aller Radfahrer fahren auf Straßen. Wo auch sonst? Denn jeder Radweg ist ja (Teil) eine(r) Straße. (Rechtlich, umgangssprachlich mag das anders verstanden werden)
 
Natürlich rechtlich gesehen. Bürgersteige sind keine Fahrbahn, aber sie sind Straße.
Also, Dir ist natürlich klar, dass niemand außer vlt Juristen (auch) einen Bürgersteig meint, wenn er von Straße spricht. Daher natürlich dann das Missverständnis. Dann füge da, wo ich Straße schrieb, halt Fahrbahn ein, dann sollte es passen ;)

Natürlich gehören zur "Gesamtstraße" auch Bürgerssteige usw. - z-B. die Hauptstraße in Köln besteht aus Fahrbahn und Bürgersteig. Aber niemand bei Verstand würde sagen "hey, ich fahr jetzt gerade auf der Straße", wenn er auf dem Bürgersteig fährt. Wenn man über Verkehr spricht, meint man doch immer mit Straße die Fahrbahn und davon abgetrennt dann den Bürgersteig, den man nie ebenfalls als Straße bezeichnen würde.

So wie Radwege, Reitwege und was es vielleicht sonst noch gibt.
Auch da hab ich noch nie gehört, dass das dann "Straßen" seien., wenn zB. ein Reitweg quer durch den Wald führt und da weit und breit keine "richtige" Straße ist. Das weiß außer Juristen und ein paar Fachinteressierten sicher niemand, so dass man das beachten sollte, wenn man nicht-jura-akademisch darüber diskutiert oder dabei ist, Gesetze zu verfassen. Ganz sicher versteht jeder normale Bürger unter einer Straße einen Weg, auf dem motorisierte Fahrzeuge fahren dürfen, und bei Straßen mit Fahrbahn und Bürgersteig ist dann halt nur die Fahrbahn gemeint, wenn man "Straße" sagt - nichts anderes. Und selbst Juristen würden bei Diskussionen mit Nicht-Juristen genau wissen, was gemeint ist.

Mit separat meinte ich hier ja die Eigenständigkeit, also ob der Radweg Teil der Straße ist, zu der die Fahrbahn gehört - oder eben eine separate Straße, was hier sicher nicht der Fall ist. Und ja, 99% aller Radfahrer fahren auf Straßen. Wo auch sonst?
Auf Rad-, Rad/Fuß- oder Feldwegen, die so gut wie niemand "Straße" nennen würde. ;)

Denn jeder Radweg ist ja (Teil) eine(r) Straße. (Rechtlich, umgangssprachlich mag das anders verstanden werden)
"mag das anders verstanden werden" und "umgangssprachlich" ist lustig... :D

Wenn jemand per Rad auf der Fahrbahn fährt, obwohl daneben auf dem Bürgersteig ein Radweg ist, werden 99% der Autofahrer sagen "warum fährt der auf der Straße???" - oder wenn jemand auf dem Bürgersteig ohne Radweg fährt, werden 99% der Passenten denken/sagen "Runter mit Dir auf die Straße!" -selbst wenn man der Stadtverwaltung sagen würde "da ist auf Höhe der Hausnummer 78 ein Schlagloch auf der Straße", würden die niemals auf dem Bürgersteig oder dort markierten Radweg suchen, sondern immer nur auf der Fahrbahn.

Aber so oder so: Wenn Du Dich so gut mit Jura/Ordnungsecht auskennst, was ist denn dann nun mit meinen Beispielen, bei denen nach Kreuzungen, wo dann auf dem Bürgersteig ein Radweg beginnt, erst nach einigen Metern das Radweg-Schild kommt? Das ist doch in Städten der absolute Normalfall, das kann doch niemals gültige Rechtsprechung sein, dass man vom Bordstein bis zum Schild schieben müsste...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist mit dem Schild wirklich dieser maximal 80cm breite Streifen im Hintergrund gemeint? Zumal auf der Straße ja auch nur 50 erlaubt sind. Könnte kuschelig mit den Fußgängern werden.. 🙄

https://www.google.com/maps/@53.034...try=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDgwNi4wIKXMDSoASAFQAw==

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Die Einmündung hebt die Benutzungspflicht ja auf. Sieht man ja daran, dass nach der Einmündung das Vorfahrtschild steht aber kein Schild das die Benutzungspflicht anzeigt. Die Frage ist eher warum 10m(?) vor der Einmündung ein Benutzungspflichter Radweg ausgeschildert ist, wo man garnicht auf diesen Wechseln kann^^
 
Die Einmündung hebt die Benutzungspflicht ja auf. Sieht man ja daran, dass nach der Einmündung das Vorfahrtschild steht aber kein Schild das die Benutzungspflicht anzeigt. Die Frage ist eher warum 10m(?) vor der Einmündung ein Benutzungspflichter Radweg ausgeschildert ist, wo man garnicht auf diesen Wechseln kann^^
Für mich ist das die private Einfahrt zu diesem Gut.
Deswegen kein Straßenname, kein Schild Vorfahrt achten (so wie gegenüber) und die Pflasterung.
1754990144693.jpeg

https://www.google.com/maps/@53.0341104,8.6829246,3a,75y,87.96h,80.76t/data=!3m7!1e1!3m5!1s-FG1u22gXSvRNiVKXIXacw!2e0!6shttps://streetviewpixels-pa.googleapis.com/v1/thumbnail?cb_client=maps_sv.tactile&w=900&h=600&pitch=9.242494940077336&panoid=-FG1u22gXSvRNiVKXIXacw&yaw=87.95521595766724!7i16384!8i8192?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDgxMC4wIKXMDSoASAFQAw==
 
Ist mit dem Schild wirklich dieser maximal 80cm breite Streifen im Hintergrund gemeint? Zumal auf der Straße ja auch nur 50 erlaubt sind. Könnte kuschelig mit den Fußgängern werden.. 🙄
Ob das Schild so gemeint ist? Ja, das würde ich behaupten. Ist wohl so gemeint.

Man will allgemein ja die Fahrbahn für Autoverkehr frei halten und kann behaupten, man schützt Radfahrer und Fußgänger. Warum die Höchstgeschwindigkeit mit 50 festgelegt ist, kann ich nicht einschätzen. Folgt man Streetview, kommt man noch an einem ausgeblichenem Schild "Achtung Radverkehr" vorbei. Die Strecke muss gefährlich sein. Wer fährt dort 50?

https://www.google.com/maps/@53.030...try=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDgwNi4wIKXMDSoASAFQAw==
 
Warum sollte an einer Vorfahrtstraße an Einmündungen ein Schild "Vorfahrt beachten" stehen? Rechts vor links gilt deshalb auch nicht. Hebt die Einmündung die Radwegebenutzungspflicht hier wirklich auf? Ich glaube nicht. Das blaue Schild vorher heißt ja nicht Radwegende.

Ein Schild "Vorfahrt beachten" sollte m.E. vor der Einmüdung der Gutsstraße in die Vorfahrtstraße stehen. Das hat man wohl vergessen. Aber es ist ja einiges nicht korrekt dort.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum sollte an einer Vorfahrtstraße an Einmündungen ein Schild "Vorfahrt beachten" stehen? Rechts vor links gilt deshalb auch nicht. Hebt die Einmündung die Radwegebenutzungspflicht hier wirklich auf? Ich glaube nicht. Das blaue Schild vorher heißt ja nicht Radwegende.
Weil es da stehen muss, wenn es eine Straße ist.
VWV zur StVO:
Zu den Zeichen 306 und 307 Vorfahrtstraße und Ende der Vorfahrtstraße

III. An jeder Kreuzung und Einmündung im Zuge einer Vorfahrtstraße muss für die andere Straße das Zeichen 205 oder Zeichen 206 angeordnet werden; siehe aber auch § 10.
 
Die Einmündung hebt die Benutzungspflicht ja auf. Sieht man ja daran, dass nach der Einmündung das Vorfahrtschild steht aber kein Schild das die Benutzungspflicht anzeigt. Die Frage ist eher warum 10m(?) vor der Einmündung ein Benutzungspflichter Radweg ausgeschildert ist, wo man garnicht auf diesen Wechseln kann^^
Unabhängig davon, ob jetzt diese Ausfahrt-Straße wirklich formal gesehen dazu geeignet ist, dass man nach der Mündung nochmal ein Radwegschild hinstellen müsste, wenn die Radfahrer dort fahren sollen:

Ich kenne etliche Fälle, in denen völlig sinnlos nur für wenige Meter irgendeine Regelung per Schild festgelegt wird. Sehr beliebt hier um Köln: Du darfst außerorts eine ganze Weile lang nur 50 fahren, dann kommt ein 70-Schild, das aber nur für 100m gilt, weil dann ein Ortseingang kommt. Völlig behämmert. Das ist prinzipiell das gleiche wie auf einer völlig normalen, geraden Straße ein Radwegschild hinzustellen, das nur für 10m einen Radweg kennzeichnet.
 
Warum sollte an einer Vorfahrtstraße an Einmündungen ein Schild "Vorfahrt beachten" stehen? Rechts vor links gilt deshalb auch nicht. Hebt die Einmündung die Radwegebenutzungspflicht hier wirklich auf? Ich glaube nicht. Das blaue Schild vorher heißt ja nicht Radwegende.

Ein Schild "Vorfahrt beachten" sollte m.E. vor der Einmüdung der Gutsstraße in die Vorfahrtstraße stehen. Das hat man wohl vergessen. Aber es ist ja einiges nicht korrekt dort.
Wenn ich mir das anschauen, würde ich sagen, das Zusatzsschild "Ende" fehlt:

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Damit würde es Sinn ergeben. Bis zu Einfahrt ist der Weg noch einigermaßen breit für die gemeinsame Nutzung. Nach heutigen Standards aber auch schon zu schmal. Nach der Einfahrt macht ein gemeinsamer Rad/Fußweg gar keinen Sinn mehr. Daher "Ende" vor der Einfahrt wäre nachvollziehbar.
 
Damit würde es Sinn ergeben. Bis zu Einfahrt ist der Weg noch einigermaßen breit für die gemeinsame Nutzung. Nach heutigen Standards aber auch schon zu schmal. Nach der Einfahrt macht ein gemeinsamer Rad/Fußweg gar keinen Sinn mehr. Daher "Ende" vor der Einfahrt wäre nachvollziehbar.
Leider ist "nachvollziehbar" ja kein Grund dafür, Schilder aufzustellen oder wegzulassen, und das Fehlen der Nachvollziehbarkeit bei etlichen Beispielen ist ja eben die Basis für diesen Thread hier ;)

Ich kenne hier auch einige Wege an Straßen entlang, die zur gemeinsamen Nutzung von Radlern und Fußgängern gekennzeichnet sind. Am Anfang sind die noch 2m breit, nach 200m 1,50m und nach 400m nur noch 50cm... Kein Aufhebungsschild, zumal man, um per Rad auf die für Tempo 70 gedachte Fahrbahn zu gelangen, einen 20cm hohen Bordstein runtermüsste.
 
Das Zusatzschild (reinzoomen) unter dem Vorfahrtsschild sagt:
„Eingeschränkter
Winterdienst.
Bitte andere Straßenseite
benutzen"
Kann also (hier) nicht (mehr) benutzungspflichtig sein. Jedenfalls nicht ernstgemeint.
 
Weil es da stehen muss, wenn es eine Straße ist.
VWV zur StVO:
Ja danke, ich hatte zunächst falsch verstanden, wo ein Vorfahrt-beachten-Schild stehen soll. Dann habe ich den 2. Satz dazu geschrieben.
Wenn es eine Grundstückzufahrt ist, so ist das ohne es zu Wissen nicht zu erkennen. Abgehende Wohnstraßen sind manchmal auch gepflastert. Wer aber vom Gutshof kommend nicht anhält und Verkehr der Hauptstraße vorbei lässt, ist m.E. auch nicht recht fahrtauglich. Den Radfahrer, von links oder auch von rechts, wird der Autofahrer einer gewissen Wahrscheinlichkeit nach trotzdem übersehen und sich erschrecken....

Wenn ich mir das anschauen, würde ich sagen, das Zusatzsschild "Ende" fehlt:

Anhang anzeigen 1659891

Damit würde es Sinn ergeben. Bis zu Einfahrt ist der Weg noch einigermaßen breit für die gemeinsame Nutzung. Nach heutigen Standards aber auch schon zu schmal. Nach der Einfahrt macht ein gemeinsamer Rad/Fußweg gar keinen Sinn mehr. Daher "Ende" vor der Einfahrt wäre nachvollziehbar.
Ja so was gibt es, aber es entspricht m.E. nicht der Realität auf alten Radwegen. Diese Kreuzung ist einfach alt und ausgeleiert, wie Weichen und Stellwerke der Bahn.

Der gewöhnliche Radfahrer wird doch sicherlich auf dem schmalen Wegelein weiterfahren. Der eine oder andere Rennradfahrer wird sich mit Autofahrern anlegen.

Ich denke: Wenn an so einer Straße in D außerorts Tempo 50 gilt, muss es dort doch irgendwie gefährlich sein.
 
Du musst allerdings kurz vor der Mündung eh rechts auf den Bürgersteig, da ist ein Rad&Fußweg-Schild. Insofern darf es gar nicht dazu kommen, dass du per Rad bis zum Ende der Einbahnstr. rausfährst und nicht weißt, wie die Vorfahrtslage aussieht ;)
Wenn du quasi geradeaus willst, musst du rechts lang und dann irgendwann drehen oder absteigen und links als Fußgänger lang und dort nach dem Griechen dann rüberschieben. Sofern man sich an alle Regeln halten will.

Das kleine Schild mit dem Rad und Zwei Pfeilen will ja nur sagen "Einbahnstraße, ABER Vorsicht:Hhier dürfen Dir Fahrräder entgegenkommen" - das bedeutet aber nicht "ab exakt hier darfst Du gegen die Einbahnstraße fahren"
 

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Du musst allerdings kurz vor der Mündung eh rechts auf den Bürgersteig, da ist ein Rad&Fußweg-Schild. Insofern darf es gar nicht dazu kommen, dass du per Rad bis zum Ende der Einbahnstr. rausfährst und nicht weißt, wie die Vorfahrtslage aussieht ;)
Wenn du quasi geradeaus willst, musst du rechts lang und dann irgendwann drehen oder absteigen und links als Fußgänger lang und dort nach dem Griechen dann rüberschieben. Sofern man sich an alle Regeln halten will.

Das kleine Schild mit dem Rad und Zwei Pfeilen will ja nur sagen "Einbahnstraße, ABER Vorsicht:Hhier dürfen Dir Fahrräder entgegenkommen" - das bedeutet aber nicht "ab exakt hier darfst Du gegen die Einbahnstraße fahren"
Die Einbahnstraße ist für Radfahrer freigeben und warum sollte man als Radfahrer an der Kreuzung nur nach rechts abbiegen dürfen?
 
Die Einbahnstraße ist für Radfahrer freigeben und warum sollte man als Radfahrer an der Kreuzung nur nach rechts abbiegen dürfen?
Weil man rechts auf den Radweg muss, blaues Schild.

Hä, ich schrieb doch, mit Schild nachvollziehbar. Schild ist ja aber nicht da...
Wenn der Radfahrer an die Kreuzung heranfährt, kommt er an das blaue Schild und muss dort rechts rauf. ....

Du musst allerdings kurz vor der Mündung eh rechts auf den Bürgersteig, da ist ein Rad&Fußweg-Schild. Insofern darf es gar nicht dazu kommen, dass du per Rad bis zum Ende der Einbahnstr. rausfährst und nicht weißt, wie die Vorfahrtslage aussieht ;)
Wenn du quasi geradeaus willst, musst du rechts lang und dann irgendwann drehen oder absteigen und links als Fußgänger lang und dort nach dem Griechen dann rüberschieben. Sofern man sich an alle Regeln halten will.

Das kleine Schild mit dem Rad und Zwei Pfeilen will ja nur sagen "Einbahnstraße, ABER Vorsicht:Hhier dürfen Dir Fahrräder entgegenkommen" - das bedeutet aber nicht "ab exakt hier darfst Du gegen die Einbahnstraße fahren"
So wird es sein. Man hat als Radfahrer die Chance, vielleicht nach 7 Minuten gegenüber der Kreuzung weiterfahren zu dürfen, nachdem die beampelten Fußgängerfurten gequert sind. Autogerecht, aber immerhin lässt man die Radfahrer entgegen der Einbahnstraße fahren, trotzdem es zu eng ist. Wir sollten dankbar sein. 😌


Absurd benutzungspflichtig kann ich nicht erkennen oder doch? Die Fahrradständer (Felgenbieger) sind für 11 Räder gedacht. Abgesehen dass der Gehweg dann sehr eng wird, wie stellt man dort 11 Räder ein? Drei X Drei über Eck? Absurd? ;)

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