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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Furtmarkierungen oder ein Schutzstreifen, der auf den sonstigen Radweg führt, genügt. Man kann aber auch Piktogramme markieren (VwV-StVO zu § 2 Rn. 38a).
Also, Piktogramm auf einem von der Straße separiertem Weg bedeutet, dass man da per Rad darf, aber auch die Straße benutzen darf? Ich kenne die Piktogramme hier in der Region nur als Markierung auf der Straße oder aber bei eher neueren, von der Straße separierten Radwegen, bei denen weiterhin das blaue Radwegschild vorhanden ist.

Bei linksseitigen Radwegen ohne Benutzungspflicht muss ein alleinstehendes "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) angeordnet werden, damit er befahren werden darf. In Baden-Württemberg ist durch Erlass die Anordnung des Zeichens auch für rechtsseitige sonstige Radwege zulässig.
Dann sollten die Herren (und Damen) mal langsam die ganzen Schilder in die Mottenkiste werfen, durch die man bei vielen für ein Fahren oberhalb von 15 km/h völlig ungeeigneten Radwegen diese Wege trotzdem nutzen muss, und einfach Piktogramme oder ein "Radfahrer frei"-Schild hinmachen. ;)
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Überschrift von https://www.merkur.de/lokales/lands...ndorf-fussgaenger-fahrradfahrer-92914258.html

Für Fußgänger und Fahrradfahrer: Greifenbergs Schlosswiesenbrücke über die Windach ist wieder passierbar

Vom blauen Schild bis dieser neuen Brücke (sieht man etwas schlecht hinter dem letzten Baum) sind es etwa 100 m. Das ist außerorts und die nächste Straße, die man für das Kriterium "fahrbahnbegleitend" heranziehen könnte, ist einen halben Kilometer entfernt.

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Finde den Fehler...

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Überschrift von https://www.merkur.de/lokales/lands...ndorf-fussgaenger-fahrradfahrer-92914258.html

Für Fußgänger und Fahrradfahrer: Greifenbergs Schlosswiesenbrücke über die Windach ist wieder passierbar

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Die Brücke ist halt sehr eng, was will man dran ändern? Den Zusatz "Fahrräder frei" drunterzuschrauben geht offenbar nicht, weil zu eng. D.h. rein rechtlich: Schieben, danach weiterfahren. In der Praxis wird da 100 Pro niemand was sagen, wenn man da trotzdem durcheiert und für den Fall von Gegenverkehr kurz anhält und passieren lässt.

Die Alternative wäre, dass man schon vor der Brücke ein Durchfahrverbot für Fahrräder aufstellt.

ps: kommt denn nach der Brücke nochmal ein blaues Schild?
 
Das Landratsamt Karlsruhe darf sich seit dieser Woche mit zwei Widersprüchen von mir auseinandersetzen.

Am Gemeindewald in Kronau (Landkreis Karlsruhe) bin ich letztes Jahr auf ein echtes Prachtstück gestoßen. Für das blaue Schild sah man Bedarf, Asphalt und Vegetationspflege hält man für entbehrlich.
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Dieser naturnahe Radweg liegt außerorts, also braucht man für die Benutzungspflicht keine besondere örtliche Gefahrenlage. Dennoch muss er „zwingend erforderlich“ sein und der Radweg muss geeignet sein. Er ist zu schmal – der Kiesstreifen misst ca. 80 cm. Wenn der Baulastträger keinen Bedarf für einen angemessenen Unterhalt sieht, ist die Radwegbenutzungspflicht auch nicht erforderlich.

In der Hochstetter Straße und Linkenheimer Straße in Linkenheim-Hochstetten bin ich letztes Jahr gleich zweimal versehentlich am Anfang eines linksseitigen Radwegs vorbeigefahren und habe das erst an der übernächsten Einmündung bemerkt. Dort aber auch wieder zu spät, weil man zu kleine Schildchen aufgestellt hatte. Da ich linksseitige Radwegbenutzungspflichten innerorts gar nicht leiden kann – besonders erhöhtes Unfallrisiko –, gehe ich dagegen auch vor.

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Ich war so freundlich, die Briefe persönlich in den Briefkasten zu werfen, sonst hätte ich noch Auslagen für die Einschreiben geltend gemacht.

Mehrere Widersprüche für andere Straßenverkehrsbehörden warten noch auf den Versand …
 
Ebenfalls kürzlich versendet:

Okenstraße und Bundesstraße in Offenburg

Das komplette Widerspruchsschreiben findet ihr auf der Website der ADFC-Ortsgruppe. Die angegriffenen reinen Radwege sind nur 1,3 m breit (Verwaltungsvorschrift: mindestens 1,5 m, besser 2,0 m). Die ersten beiden Bilder sind gemeinsame Geh- und Radwege.

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Berliner Straße in Achern bei Offenburg​

Dort gibt es in die eine Richtung 1,0 m breite Radwege, in die andere Richtung ist er breiter (gemeinsam mit zu Fuß Gehenden), hat aber abenteuerliche Führungen. Auch dort habe ich Widerspruch eingelegt.
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Zuletzt bearbeitet:
Auf meiner letzten Harztour bin ich in Woffleben auch wieder an einem Radweg vorbei gekommen, der es sich hier zu zeigen lohnt. Er ist nur etwa 30m lang, aber das macht's nicht besser. Ich hab ihn schnell im vorbeifahren geknippst.
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Die Wegqualität ist auch traumhaft. Benutzt wird er wahrscheinlich nie...
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Hier von der anderen Seite. Das blaue Schild ist nur noch zu erahnen, da ein Baum davor gewachsen ist.
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Ist mir auf dem Weg zu Arbeit (Innsbruck, Körnerstraße) aufgefallen, auch recht "interessante" Wegführung: Radbenutzungspflicht gegen die Einbahn.
Ok, das Ding ist mit einem Minibordstein zur Fahrbahn abgetrennt, aber wissen das auch die Autofahrer und Fußgänger die zum Auto gehen, dass sie hier links und nicht rechts gucken müssen?!
Wobei rechts gucken müssen sie wohl dennoch, denn Mann und Kind sind bestimmt auf dem Radweg (entgegen der erlaubten Fahrtrichtung) gefahren und nicht auf der Straße. Was ein Blödsinn.

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Ist mir auf dem Weg zu Arbeit (Innsbruck, Körnerstraße) aufgefallen, auch recht "interessante" Wegführung: Radbenutzungspflicht gegen die Einbahn.
Ok, das Ding ist mit einem Minibordstein zur Fahrbahn abgetrennt, aber wissen das auch die Autofahrer und Fußgänger die zum Auto gehen, dass sie hier links und nicht rechts gucken müssen?!
Wobei rechts gucken müssen sie wohl dennoch, denn Mann und Kind sind bestimmt auf dem Radweg (entgegen der erlaubten Fahrtrichtung) gefahren und nicht auf der Straße. Was ein Blödsinn.
Also, eigentlich müssen Leute, die aus/ins Auto aussteigen oder einsteigen wollen, und Fußgänger so oder so links und rechts gucken, wenn sie quer zur normalen Fahr/Gehrichtung gehen wollen - könnte ja auch ein Jogger oder Skater oder einfach nur eine schnelle Oma mit Rollator kommen ;) Und wenn man im Auto sitzt, sieht man ja, dass das ein Radfahrer kommt - außer man parkt hinter einem LKW oder Lieferwagen, zB wie im Foto ja hier zu sehen.

Ich würde da eher vorsichtig langfahren, wenn ich da lang müsste. Das wäre aber 1:1 das identische Problem, wenn man als Radfahrer auf der normalen Fahrbahn gegen die Einbahnstraße fahren dürfte, was hier in Köln bei etlichen Straßen erlaubt ist. Da kann es auch sein, dass Leute, die zum Auto gehen oder von da weggehen oder als Fußgänger über die Straße wollen, nur in die Richtung schauen, von der Autos kommen dürfen. Ist IMO also gekotzt wie geschissen, beides gefährlich und daher mit Bedacht zu fahren. Ich fahre prinzipiell maximal mit 20 km/h gegen freigegebene Einbahnstraßen, außer die sind echt SEHR breit und gut einsehbar.
 
Ist mir auf dem Weg zu Arbeit (Innsbruck, Körnerstraße) aufgefallen, auch recht "interessante" Wegführung: Radbenutzungspflicht gegen die Einbahn.
Ok, das Ding ist mit einem Minibordstein zur Fahrbahn abgetrennt, aber wissen das auch die Autofahrer und Fußgänger die zum Auto gehen, dass sie hier links und nicht rechts gucken müssen?!

"Linke Radwege" bzw. Radwege entgegen Einbahnstraßen sind tatsächlich ein heikles Thema und in D in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung sehr genau geregelt:

Zu Zeichen 220 Einbahnstraße
Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, soll Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn
a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,
b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist,
c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.
Bei der Begegnungsbreite im Sinne von Satz 1 Buchstabe a handelt es sich um den unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten tatsächlich beim Begegnen der am Verkehr Teilnehmenden zur Verfügung stehenden Raum.
Das Zusatzzeichen 1000-32 ist an allen Zeichen 220 anzuordnen. Wird durch Zusatzzeichen der Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen, ist bei Zeichen 267 das Zusatzzeichen 1022-10 („Radverkehr frei“) anzubringen.

D.h. bei freigegebenen Einbahnstraßen wird unter dem Einbahnstraßenpfeil das Zusatzzeichen 1000-32 angebracht.
Zusatzzeichen_1000-32_-_Radfahrer_kreuzen_von_rechts_und_links,_StVO_1997.svg.png

Gibt es dieses Zeichen in Österreich nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
"Linke Radwege" bzw. Radwege entgegen Einbahnstraßen sind tatsächlich ein heikles Thema und in D in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung sehr genau geregelt:

Zu Zeichen 220 Einbahnstraße
Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, soll Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn
a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,
b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist,
c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.
Bei der Begegnungsbreite im Sinne von Satz 1 Buchstabe a handelt es sich um den unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten tatsächlich beim Begegnen der am Verkehr Teilnehmenden zur Verfügung stehenden Raum.
Das Zusatzzeichen 1000-32 ist an allen Zeichen 220 anzuordnen. Wird durch Zusatzzeichen der Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen, ist bei Zeichen 267 das Zusatzzeichen 1022-10 („Radverkehr frei“) anzubringen.

D.h. bei freigegebenen Einbahnstraßen wird unter dem Einbahnstraßenpfeil das Zusatzzeichen 1000-32 angebracht.
Anhang anzeigen 1645898
Gibt es dieses Zeichen in Österreich nicht?

Gute Frage, hab ich noch nicht drauf geachtet oder wahrgenommen. An der genannten Stelle hat ja der Radwegverkehr eine Einbahnstraße, die entgegen der Straßeneinbahnstraße verläuft. D.h. der eine Radverkehr fährt auf der Straße, der entgegenkommende Radverkehr auf dem Einbahnstraßen-Radweg. So der Plan.
 
Gute Frage, hab ich noch nicht drauf geachtet oder wahrgenommen. An der genannten Stelle hat ja der Radwegverkehr eine Einbahnstraße, die entgegen der Straßeneinbahnstraße verläuft. D.h. der eine Radverkehr fährt auf der Straße, der entgegenkommende Radverkehr auf dem Einbahnstraßen-Radweg. So der Plan.
also, wie gesagt: Ich finde es seltsam, aber nicht wirklich gefährlicher als eine freigegebene Einbahnstraße. Vielleicht ist es sogar sicherer, denn hier in Köln gibt es viele Einbahnstraßen, bei denen die Autos diagonal parken - wenn die also rausfahren (kenne ich auch von mir, wenn ich per Auto unterwegs bin), schauen sie nach vorne gegen die Hauswand und zur Fahrtrichtungsseite auf das Nachbarauto, und dann müssen sie beim zurücksetzen nach hinten schauen - aber nach vorne, wo ein Rad gegen die Einbahnstraße fahren könnte, können sie erst sehen, wenn sie schon ein gutes Stück aus der Lücke raus sind oder wenn man sich echt sehr sehr bemüht, irgendwie einen freien Blick zu erhaschen. Dieses Problem wird bei dem separaten Radweg komplett vermieden. Und da der Weg zudem noch auf der Autotüren-Seite ist und ein Radler somit auf den Fahrer zurollen würde, muss man beim Aussteigen schon enorm blind sein, wenn man einen Radler doorslamt.
 
Der Radweg soll bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllen (unter anderem: lichte Breite [befestigter Verkehrsraum plus Sicherheitsraum] mindestens 1,50 m bzw. 2,50 m bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen, geradlinige Wegführung und „zumutbare Beschaffenheit“)
Leider ist das nur eine Empfehlung und keine Verpflichtung.
 
Alle diese Gutmenschen in den Verkehrsbehörden erzählen uns immer wieder, dass Radfahrer vor den bösen Autofahrern geschützt werden müssen, ergo der (verpflichtende!) Radweg. In Wirklichkeit ist es aber so, dass die Autofahrer vor den Radfahrern bewahrt werden sollen, ergo der Radweg. Andernfalls bräuchte es diese Wege entlang kaum befahrener Straßen nicht.
Ich mag da Österreich, wo Radwege teilweise mit Zusatzschild "keine Benutzungspflicht" gekennzeichnet sind.
 
DSC00007a.JPG

Ehemalige Bahntrasse, jetzt Radweg "Rhönexpress".
Als Vorfahrtstraße beschildert! Wäre der Weg nicht eher als Fahrradstraße zu kennzeichnen?
 
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