HerbinhoCGN
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Also, Piktogramm auf einem von der Straße separiertem Weg bedeutet, dass man da per Rad darf, aber auch die Straße benutzen darf? Ich kenne die Piktogramme hier in der Region nur als Markierung auf der Straße oder aber bei eher neueren, von der Straße separierten Radwegen, bei denen weiterhin das blaue Radwegschild vorhanden ist.Furtmarkierungen oder ein Schutzstreifen, der auf den sonstigen Radweg führt, genügt. Man kann aber auch Piktogramme markieren (VwV-StVO zu § 2 Rn. 38a).
Dann sollten die Herren (und Damen) mal langsam die ganzen Schilder in die Mottenkiste werfen, durch die man bei vielen für ein Fahren oberhalb von 15 km/h völlig ungeeigneten Radwegen diese Wege trotzdem nutzen muss, und einfach Piktogramme oder ein "Radfahrer frei"-Schild hinmachen.Bei linksseitigen Radwegen ohne Benutzungspflicht muss ein alleinstehendes "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) angeordnet werden, damit er befahren werden darf. In Baden-Württemberg ist durch Erlass die Anordnung des Zeichens auch für rechtsseitige sonstige Radwege zulässig.
