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Absicherung in der Radgruppe

Ein interessantes Thema!

Ich habe Respekt vor Leuten, die solche Ausfahrten organisieren und damit Verantwortung übernehmen - ggf. auch eine rechtliche. Leider gibt es mittlerweile zu viele Leute, die keine Verantwortung für eigene Fehler übernehmen und immer die Schuld bei anderen suchen und schnell den Klageweg bestreiten.

Ich fahre in der Regel nur mit Leute, die ich kenne und deren Fahrverhalten ich einschätzen kann. Selten nehme ich an Social Rides und RTFs/CTFs teil. Da bleibe ich am Anfang in der Gruppe ganz hinten und beobachte erst mal mit ein bisschen Sicherheitsabstand. Aus manchen Gruppen habe ich mich auch schon ausgeklinkt, weil es mir zu gefährlich war. Ich kann es zum Beispiel überhaupt nicht haben, wenn Mitfahrer andauernd am Handy rumspielen oder das Verhalten anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber zu rücksichtslos/risikoreich ist.

Ein Restrisiko bleibt natürlich trotzdem. Dafür ist unser Hobby zu riskant. Bleibt nur die Rolle, um das Risiko zu reduzieren - obwohl die meisten Unfälle ja bekanntlich im Haushalt passieren. ;)
 
Wie schaut die Sachlage aus wenn jemand der überholt wurde sich hinten im Windschatten drann hängt.

Muss ich für die Person (die ich nicht kenne) Verantwortung übernehmen? Natürlich zeige ich Hindernisse usw an, aber meine Freundin mag es gar nicht wenn hinter uns (meistens hinter ihr) jemand im Windschatten drann hängt.
 
Wie gesagt, man muss sich nur mal vor Augen halten, was man da eigentlich verlangt: "Gesundheitssystem/Versicherung, operier mich, behandel mich, gib mir Medikamente und Reha.. aber zahlen soll die Allgemeinheit, nicht der Verursacher!"
Hier ist zumindest in D die Position des Gesetzgebers, dass das Treiben von Sport im Allgemeinen so der Gesundheit und damit der Senkung der Krankheitskosten dient, dass Kosten durch Sportverletzungen demgegenüber zu vernachlässigen sind. Das gilt in D auch für Extremsportarten, so dass diverse Versuche, durch Unfälle in solchen Sportarten verursachte Kosten anders behandeln zu wollen, abgewiesen wurden.
 
Hab letztens auf einer RTF mitgekriegt, dass dieses "Frei!" - Gerufe vor Kreuzungen eigentlich ein No Go ist, eben aus Haftungsgründen. In dem Gespräch ging es allerdinsg um Bike Guides, nicht um Jedermann-Fahrer. Trotzdem mach ich das seitdem auch nicht mehr. Soll halt jeder selber gucken.
 
Gibts dazu Statistiken?
Nur damit ich weiß, warum ich bewusst lügen sollte, was einem halt auch auf die Füße fallen kann.
Bewusst sowas im Radfeld, grade Mtb, noch nicht mitbekommen.
Statistiken wohl kaum, aber mir reichen die eigenen Erfahrungen damit.

Bewusst lügen und einen ganz anderen Sachverhalt schildern? Das nicht, aber zu viel Ehrlichkeit ist leider auch nicht ratsam. Angenommen Du fährst in einem Bikepark die schwarze Piste in Badehosen und Halbschale runter. Ich verstehe, wenn die Versicherung die Verhältnismässigkeit von Aktion und getroffenen Schutzmassnahmen in Frage stellt. Nur wenn es nicht explizit ausgeschlossen ist und wenn alles andere ausser Rennen gedeckt ist, müsste es in diesem Falle auch sein. Nur wo ist die Grenze? Höchstens wenn der Parkbetreiber auf Hinweistafeln darauf besteht. Aber selbst dann, sehr dehnbar das Ganze.

Ich bin überzeugt davon; es macht einen Unterschied, ob ich schreibe, dass ich mit dem Rennrad bei einer Alpenpassfahrt zu Fall gekommen bin, oder wenn ich unvorsichtigerweise erwähne, dass wir 10 Mann waren, die zusammen die Abfahrt bewältigten. Im zweiten Fall rattert das Kopfkino des Versicherungsmenschen, da nehme ich Gift drauf...
 
In CH gibt es doch eine Liste von Sportarten, bei denen generell minder geleistet wird, darunter DH-Biken, aber nicht Rennradfahren. Ist man bei diesen zusätzlich noch grob fahrlässig, kriegt man nix. Generell gilt, das bei grober Fahrlässigkeit, d.h. das Risiko wird wissentlich selbst herbeigeführt, minder geleistet werden kann. Letzteres ist dann sicher gerichtlich zu klären.

Zurück zu Deutschland. Wie der oben gepostete Link aufzeigt (https://rechtsanwalt-helmut-schwarz.de/schadensersatz-bei-sportlichen-gruppenausfahrten-mit-dem-rad/) kommt es wohl letztlich darauf an, ob der Verursacher in der jeweiligen Situation im erwartbaren Rahmen (Rennen, Training) grob fahrlässig agiert hat, also eine Handlung vorgenommen hat, bei der ein Unfall bewusst riskiert wird.

Da das situativ ist, wird sowas sicher von einem Gericht entschieden werden. In dem genannten Link wurden die typischen Risiken eines Gruppentrainings als akzepabel angesehen (Windschattenfahren, enges Nebeneinanderfahren), nicht aber sehr enges Überholen in einer Entspannungsphase des Trainings.

Letzten Endes wie bei einem Gruppensprint, bei dem ja auch Bodychecks oder Wellen fahren als grob fahrlässig angesehen werden und entsprechend geahndet.
 
Hier ist zumindest in D die Position des Gesetzgebers, dass das Treiben von Sport im Allgemeinen so der Gesundheit und damit der Senkung der Krankheitskosten dient, dass Kosten durch Sportverletzungen demgegenüber zu vernachlässigen sind. Das gilt in D auch für Extremsportarten, so dass diverse Versuche, durch Unfälle in solchen Sportarten verursachte Kosten anders behandeln zu wollen, abgewiesen wurden.

Immer wieder darauf zurückbesinnen, wir reden hier von Haftung, Fremdverschulden, auch bei dem, was ich über Behandlungskosten schrieb.

Dass wir gemeinschaftlich für Sportverletzungen aller Art haften, klar. Aber wenn jemand Drittes ein klares Verschulden daran hat, warum soll es dann nicht der Verursacher bezahlen? (Oder eben dessen hoffentlich vorhandene Versicherung)

Und, auch das nochmal, man haftet ja nicht wirklich sofort, nur weil man am Sturz des anderen beteiligt war. Gerichte haben da längst entschieden, dass allen grundsätzlich ein höheres Risiko bewusst ist. Es geht um die Fälle, wo jemand wirklich kompletten Blödsinn macht, und dadurch andere abräumt. Gibt bestimmt auch in anderen Sportarten ähnliche Beispiele.

Aber, eigentlich ist das ganze Thema sehr müßig: wenn nur jeder einfach ne Haftpflichtversicherung hätte.
 
Das klingt nach Vermutungen und weniger nach konkreten eigenen Erfahrungen.
Doch, sehr wohl eigene Erfahrungen. Es wurde in Punkten nachgehakt, die ganz klar aus meiner (zu) ausführlichen Beschreibung resultierten. Und hat man etwas schriftlich verfasst, beissen die Wegelagerer zu. Das kannst du glauben oder nicht, es ist lediglich eine Empfehlung meinerseits.

Um nochmals die Alpenabfahrt als Beispiel zu zitieren; zu sagen, man sei gestürzt, ist der Sachverhalt. Ob wir in einer Gruppe unterwegs waren oder nicht, muss die Versicherung gar nicht interessieren.
 
oder wenn ich unvorsichtigerweise erwähne, dass wir 10 Mann waren, die zusammen die Abfahrt bewältigten. Im zweiten Fall rattert das Kopfkino des Versicherungsmenschen, da nehme ich Gift drauf...

Wenn es ernst ist, um richtig was geht, (..oder anders gesagt, ab RTW-Einsatz im Straßenverkehr) wird eh die Polizei "ungefragt" auftauchen, und sich ein Bild von der Situation machen. Da muss man dann natürlich schon gucken, was man wo zu Protokoll gibt.

Als ich neulich vorzeitig abtransportiert wurde, war die Sache klar, zwar Gruppe, aber alleinverschuldet langgelegt; da hinten, auch keine Zeugen. Die Polizisten fragten vor Ort auch sinngemäß, ob ich vorhätte, jemanden zu beschuldigen, "nein". Beim obligatorischen GKV-Fragebogen angekreuzt, "kein anderer war beteiligt, keine Zeugen, fertig".

Sobald da aber mehrere Opfer rumliegen, könnte es etwas komplizierter werden.
 
Die Unfallversicherung übernimmt auch keine Behandlungskosten.
Ich dachte immer, wenn man die gesetzliche Unfallversicherung vom Arbeitgeber aus auf Privatunfälle erweitern kann (ging bei meinem kostenlos), zahlt sie auch die. Die Arbeitgeber wollen die Arbeitsfähigkeit ja auch bei Privatunfällen schnellstmöglich wieder hergestellt haben, nicht nur bei Berufsunfällen.
Ansonsten sind natürlich die Invaliditäts-/Todesfallentschädigung wichtig, um so mehr, je jünger man ist. Obwohl eine Berufsunfähigkeits- und eine Risikolebensversicherung sinnvoller sein können.
Und dass eine Privathaftpflicht sinnvoll ist, kann man nur wiederholen. Wurde schon von ungefähr allen gesagt, nur nicht von mir.
 
Wenn es ernst ist, um richtig was geht, (..oder anders gesagt, ab RTW-Einsatz im Straßenverkehr) wird eh die Polizei "ungefragt" auftauchen, und sich ein Bild von der Situation machen. Da muss man dann natürlich schon gucken, was man wo zu Protokoll gibt.
Die Versicherung soll ruhig genau hinschauen, es gibt genug Betrüger, keine Frage. Das ist auch im Sinne eines jeden Prämienzahlers, dass man misstrauisch ist und genau prüft.
Ich meine bei vergleichsweise Peanuts, wo man zu Hause das Unfallprotokoll ausfüllt, es für die Versicherung um eine einmalige, glasklare Sache geht, aber sich trotzdem um jeden Cent drücken will. Teils schon sehr befremdlich.

Fazit; ich kann nur von meinen Erlebnissen berichten und die reichen mir...
 
Ich dachte immer, wenn man die gesetzliche Unfallversicherung vom Arbeitgeber aus auf Privatunfälle erweitern kann (ging bei meinem kostenlos), zahlt sie auch die.

Redest Du jetzt von D oder CH oder sowas? Ich schreib ja hier, da deutsches Forum, nur vom deutschen System. Und für Deutschland wäre mir das mehr als neu. Oder war das irgendeine private zusätzliche Versicherung des AG? Erklär mal genauer. Üblich ist das aber nicht wirklich, also dass die Gesetzliche(!) UV aufs Private erweiterbar ist.
 
Ich finde das Thema sehr interessant.

Vereine haben ja eine Vereinshaftplicht. D.h. Regressanforderungen bei Vereinsausfahrten gehen an den Verein. Aber was umfasst das? Auch Schadensersatz für defektes Material, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Versicherungsregressforderungen?
Es macht einen Riesenunterschied ob der Verein die Ausfahrt organisiert hat oder ob sich die Vereinsmitglieder privat treffen und jeden Samstag ihre Ausfahrt machen.
Im zweiten Fall hält sich der Verein schadlos.
Bei Privatausfahrten sollte man wohl nicht mitfahren, wenn nicht sicher ist, dass alle Mitfahrenden eine ausreichende Haftpflicht haben. Oder ohne eigene, ausreichend hohe Unfallversicherung.
Ah du gehst vorher durch und fragst bei jedem einzelnen nach?
Das Material ist ja pillepalle im Vergleich zu einer lebenslangen Invalidität. Was sind da die Empfehlungen der Versicherungsspezis?
So eine private Unfall/Haftpflichtversicherung ist in erster Linie eine Personenversicherung und deckt Personenschäden ab. Bei Material werden individuelle und somit meist teure Zusatzpakete notwendig.
 
Zuletzt bearbeitet:
In CH gibt es doch eine Liste von Sportarten, bei denen generell minder geleistet wird, darunter DH-Biken, aber nicht Rennradfahren. Ist man bei diesen zusätzlich noch grob fahrlässig, kriegt man nix. Generell gilt, das bei grober Fahrlässigkeit, d.h. das Risiko wird wissentlich selbst herbeigeführt, minder geleistet werden kann. Letzteres ist dann sicher gerichtlich zu klären.
Das hast in Ö aber ganz genauso. Allerdings steht das im Kleingedruckten irgendwo auf einer der 87 Seiten die exakt niemand liest und sich stattdessen auf die blumigen Morte seines Versicherungsmenschen verlässt.
Letzten Endes wie bei einem Gruppensprint, bei dem ja auch Bodychecks oder Wellen fahren als grob fahrlässig angesehen werden und entsprechend geahndet.
Ich war noch bei keiner einzigen privaten Gruppenausfahrt dabei wo so etwas jemals gemacht wurde.
 
Noch ein Tipp zum Thema private Haftpflicht: Immer mit der Option "Ausfalldeckung" oder "Schadensausfallsicherung" buchen. Sollte die andere Partei keine Haftpflicht haben, dann springt die eigene an der Stelle ein.
Ansonsten bleibt die Hoffnung, dass man das nie braucht.
 
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