Doch das ist mein Ernst. Wenn dein Leben beroht wäre, würdest du vor Gericht sicher kein Problem haben. Aber ein Angriff bei dem der Täter dem Opfer einen Faustschlag gibt, wird vor Gericht sicher nicht als Lebensbedrohende Situation anerkannt.
Also wäre man wegen gefährlicher Körperverletzung...