Ich meine gerade erst gelesen zu haben, dass das "benutzungspflichtige" eine Auslegungssache ist. Sprich, ist es nicht möglich den ausgeschilderten Radweg zu benutzen, darf die Straße benutzt werden.
Nichtbenutzung greift bei Lose liegendes Astwerk, Laub, Scherben, Untergrundschäden und auch...