Ich nehme an, Du meinst dieses Urteil vom April 2011. Das hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen bestätigt. Es sagt, dass bei nochmals gegenüber der erheblich erhöhten Gefahr aus § 49 V 2 StVO erheblich erhöhten Gefahr auch die Pflicht angeordnet werden darf, einen Radweg zu benutzen, der...