Sie meint ja: „nicht nur für Auto, wenn es Fahrrad überholt, sondern auch für Fahrrad, wenn es Auto überholt“.
Darauf bezieht sich das auch meiner Meinung nach. Aber die von Gerichten festgelegten 1,50 gelten halt nur für Autos, die Radler überholen, nicht umgekehrt und rechts.
ich suche nur...