Die Diskussion hier ist doch unsinnig. Ein RadarRÜCKLICHT wird man bestimmt nicht an der Kleidung/am Körper tragen.
Außerdem bleibt immer: Man darf im Straßenverkehr niemand blenden. Egal ob das Licht am Fahrrad oder am Körper befestigt wird.
Ich würde das nicht so pauschal als Unsinn verteufeln.
Ich will primär darauf hinweisen dass die oft kolportierte Meinung dass Blinklichter oder Lichter ohne STVZO Zulassung prinzipiell verboten sind, pauschal so nicht stimmt, sondern es kommt darauf an.
Ich empfehle jedem als primäres Rücklicht ein STVZO zugelassenes Licht das am Rahmen befestigt ist zu verwenden. So bleibt man rechtlich auf der sicheren Seite.
Dann kann man wen man will z.B. ein durch das Radar aktivierte Blinklicht am Körper verwenden.
Da das Radar stabiler funktionieren sollte wenn es in einer guten Position stabil bleibt, montiere ich es typischerweise an einer Arschrakete oder einem tailfin Aerobag, und nicht am Körper. Das funktioniert sehr gut und wird von vielen praktiziert. Ob man das für sinnvoll hält oder nicht bleibt einem jeden selbst überlassen.
Nicht blenden stimmt natürlich. Ich persönlich gehe aber davon aus, das ein durch das Radar kurzfristig aktivierte Blinklicht einen wesentlich größeren Sicherheitsgewinn darstellt als eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Im Peloton schalte ich das Blinken generell aus, denn es nervt die meisten Mitfahrenden kolossal. Ein sehr helles und nicht diffuses Dauerrücklicht das z.B. durch Tragen am Körper Gefahr läuft andere zu blenden, halte ich auch für keine gute Idee.
Man sollte sehr Hell und Blenden nicht pauschal gleichstellen.
Gerade vorletzte Woche bei der Fléche Allemagne hatte ich Gelegenheit mehrere Radfahrer in der Nacht zu beobachten, die sehr helle und teilweise blinkende Rücklichter am Helm zusätzlich zu ein oder zwei normal am Rahmen montierten Rücklichtern verwendet haben. Und die waren vorbildlich schon von weitem zu erkennen und haben nicht geblendet. Und ein Autofahrer hätte sich jedenfalls schwer getan sie zu übersehen.