prince67
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Einen Radweg muss man nur benutzen, wenn er auch in die Richtung führt, in die man will.Wenn der Radfahrer an die Kreuzung heranfährt, kommt er an das blaue Schild und muss dort rechts rauf. ....
Was ist aber wenn man da vorne nach links will?
Wenn ich mir als Ortsunkundiger das Bild ansehe, würde ich da gerade aus weiterfahren.
Daher meine ich, das Radwegschild allein reicht für eine eindeutige Verkehrsführung nicht aus. Da muss noch das VZ209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts" oder VZ267 "Einfahrt verboten" hin.
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