ad-mh
Am Ausbauende des RS1 - Mülheim Speldorf
- Registriert
- 9 Juni 2017
- Beiträge
- 19.369
- Reaktionspunkte
- 29.948
Das sehe ich auch so. Der TE braucht doch nur einen Fall aufmachen und schildern, dass er ein falsches Produkt bekommen hat und sich der Händler querstellt.Ja dann ist es doch easy...
Geld zurückholen und den Händler auffordern, kostenfrei einen Retourenschein zu schicken. Wenn er das nicht macht, dann hat man Geld plus Laufräder.
Letzteres lief beim E-Bike meiner Frau so ab. Wir hatten einen zweiten Akku bestellt, doch dieser kam mit gebrochenem Siegel und Benutzungsspuren. Im Ergebnis haben wir nun drei Akkus, weil der Händler den augenscheinlich benutzten Akku nicht zurück haben wollte.
Zuletzt bearbeitet: