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E-Biker werden für mich so langsam zum Ärgernis....

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Bei derart hohem Verschulden trifft die Mithaftung vollständig zurück.
Wurde so entschieden. Ich habe den Radfahrer vertreten.
Und wenn das so entschieden wurde, warum dann keine S-Pedelec?
Mit der gleichen Argumentation dürfte man nämlich nur Fahrräder üblicher Bauart zulassen. Sprich keine Lastenräder, Tandems, etc., weil da nicht die Geschwindigkeit, sondern das hohe Gewicht zu ähnlichen Auswirkungen wie beim S-Pedelec führt.
 
Ich hoffe mal, dass es da auch verbindliche Vorgaben für die Freigabe gibt (zB Breite des Weges). In dem Text lese ich nur, dass die Städte und Gemeinden das entscheiden dürfen.

Das hört sich aber nicht verbindlich an.

Wenn man bedenkt, welche Vorgaben es für Radwege (allgemein) gibt und was dann daraus gemacht wird, schwant mir Böses
Ja, befürchten muss man dass die Dinger überall dort hängen werden wo im Gemeinderat schon mal drei Leute über nichtradwegnutzende Radfahrer gelästert haben und dann ein vierter spekuliert hat in es sich vielleicht um S-Pedelecer gehandelt haben könnte.

Aber vielleicht kommt's ja auch tatsächlich ganz anders und es wird ein verlässliches Qualitätskennzeichen draus, sozusagen “alle ohne den Zusatz sind solche an denen eigentlich Fußgänger/Fahrrad frei stehen müsste“, also die Dinger bei der die Designvorgabe mehr oder weniger “sitzender Fußgänger“ waren und die vielerorts schon mit 25 km/h kaum sicher zu befahren sind.

Tief blicken lässt der Wahnsinn dass das seltene Freigabezusatzzeichen 1022 – 11 tatsächlich nur die ganz kleinen Mofa “bis 25 km/h“ freigibt, für Moped hat es diese Diskussion nie gegeben.


Mich erinnert die Sache auch stark an die Gehwegfreigabe für Eltern die ihre u12-Kinder begleiten: war nie ein Thema, bis irgendwann eine elektrifizierte MdB (?) auf die Idee gekommen ist dass das mit dem Pedelec vielleicht gar nicht erlaubt ist. Insofern dortvPunkt für's Pedelec, als “sitzender Fußgänger“ wär's ihr wohl gar nicht aufgefallen (wenn ich mich recht erinnere halte die Diskussion schon richtig viel Fahrt aufgenommen bevor der erste amüsiert eingeworfen hatte dass das bei Rädern ohne Motor kein bisschen anders ist)
 
Und wenn das so entschieden wurde, warum dann keine S-Pedelec?
Weil das bei der aktuellen Situation viel zu eng und zu voll ist. Der S-Pedelec-Fahrer müsste beim überholen durchgehend in den Gegenverkehr ausweichen.
Da kommt dann im Idealfall ein S-Pedelec-Fahrer entgegen.
Macht in Summe 90 km/h frontal.
 
Was sind das eigentlich für Radähnliche Dinger, die ohne Treten funktionieren? Sehen aus wie normale E-bikes, der Fahrer sitzt drauf und das Ding fährt ohne Treten? Und das dann ziemlich schnell.
Hierzulande illegaler Chinakram, der von Portalen wie techstage.de beworben wird. Die Dinger haben einen "Gasgriff" am Lenker, mit denen die Geschwindigkeit reguliert werden kann.
Eingriff der Rennleitung wird dann teuer.
 
Was ich mich eher frage bei dem Thema:
Darf NRW so weit in die StVO eingreifen, dass nun unter bestimmten Randbedingungen Kraftfahrzeuge auf Radwegen erlaubt sind?
 
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Was ich mich eher frage bei dem Thema:
Darf NRW so weit in die StVO eingreifen, dass nun unter bestimmten Randbedingungen Kraftfahrzeuge auf Radwegen erlaubt sind?
Das ist doch Praxis mit "Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei". Und viele landwirtschaftliche Fahrzeuge schaffen mehr als 45km/h.
 
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Hierzulande illegaler Chinakram, der von Portalen wie techstage.de beworben wird. Die Dinger haben einen "Gasgriff" am Lenker, mit denen die Geschwindigkeit reguliert werden kann.
Eingriff der Rennleitung wird dann teuer.
Und die Beamten scheinen diesbezüglich gut geschult, ich habe schon vor Jahren beobachten können wie nach einem Abbiegeunfall (linksseitiger Radweg geradeaus 🙄) die uniformierten quasi schon kurz nach der Personalienaufnahme mit Schraubenzieher am Pedelec zugange waren, mutmaßlich Beweissicherung. Würde mich nicht wundern wenn irgendein Verband von KFZ-Haftpflichtversicherern sehr großzügige Schulungsangebote bereitstellt, mit gutem catering und so weiter, denn jeder Prozentpunkt Teilschuld der sich von Versicherten auf Nichtversicherte (oder auf in einem anderen Teil der Branche versicherte) verschiebt ist buchstäblich Millionen wert.
 
Das ist doch Praxis mit "Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei". Und viele landwirtschaftliche Fahrzeuge schaffen mehr als 45km/h.
Ja, das ist aber durch Bundesrecht erlaubt.
Mir geht es darum, ob so eine Regelung durch Landesrecht überhaupt erfolgen darf.
 
Was sind das eigentlich für Radähnliche Dinger, die ohne Treten funktionieren? Sehen aus wie normale E-bikes, der Fahrer sitzt drauf und das Ding fährt ohne Treten? Und das dann ziemlich schnell.
S-Pedelecs?
Hierzulande illegaler Chinakram, der von Portalen wie techstage.de beworben wird. Die Dinger haben einen "Gasgriff" am Lenker, mit denen die Geschwindigkeit reguliert werden kann.
Eingriff der Rennleitung wird dann teuer.
Wie kommt ihr darauf?
Ich hab mir bisher nur zusammengegoogelt, dass ein Gasgriff nicht illegal ist. Beim S-Pedelec kann man auch ohne treten Unterstützung kriegen. Oder bin ich da falsch informiert?
 
Nein.
Wie kommt ihr darauf?
Ich hab mir bisher nur zusammengegoogelt, dass ein Gasgriff nicht illegal ist.
Bei einem "echten" E-Bike darf das sein, das ist dann aber eindeutig ein Kraftfahrzeug analog zum guten alten Mofa. Pflichtversicherung und Kennzeichen, Fahrerlaubnispflicht, Radwegverbot.
Beim S-Pedelec kann man auch ohne treten Unterstützung kriegen. Oder bin ich da falsch informiert?
Letzteres.

Nachtrag:
https://de.wikipedia.org/wiki/E-Bike#Deutschland
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einem "echten" E-Bike darf das sein, das ist dann aber eindeutig ein Kraftfahrzeug analog zum guten alten Mofa. Pflichtversicherung und Kennzeichen, Fahrerlaubnispflicht, Radwegverbot.

Nachtrag:
https://de.wikipedia.org/wiki/E-Bike#Deutschland
Ich würde es ja gerne irgendwo final nachlesen, aber man findet 20 verschiedene Versionen. Wenn man sich bei wiki weiter durchklickt: https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad und https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad_mit_Hilfsmotor
wird immer wieder das S-Pedelec neben anderen Fahrzeugen erwähnt, die keine Pedale und deshalb auch kein unterstütztes treten haben.
 
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IMG_2683.jpeg
 
Doch das passt.
Wenn unabhängig von Tretleistung und ohne Helmpflicht, dann nur bis 20 km/h.
Richtig. "Unabhängig von Tretleistung" gilt sogar schon ab 6 km/h (§ 16 II StVZO). Das betrifft etwa auch die sog. "Scooter", die deshalb vielfach illegal und ohne Zulassung bzw. Pflichtversicherung betrieben werden.
 
In dem von mir genannten Wikipedia-Artikel sind doch die Primärquellen (Gesetze, Verordnungen) verlinkt. Genau genommen ist ein S-Pedelec nur eine von mehreren Ausprägungen von Kleinkrafträdern der Klasse L1e-B

Den Artikel hier finde ich recht hilfreich:
https://www.deurag.de/blog/e-bikes-und-pedelecs/
Der Artikel ist sehr hilfreich.

Die Tabelle könnte man noch um einige Besonderheiten und andere typische Fahrzeuge wie zum Beispiel die E-Scooter also Kleinroller mit Elektromotor ergänzen. Die sind ja auch recht häufig.

Die Materie ist hochgradig verwirrend.
Wir hatten schon den Fall, dass ein 14-jähriger alkoholisiert auf einem E-Scooter erwischt wurde.
Es gilt ab 14 Jahre, kein Führerschein notwendig, Fahren entgegen der Fahrbahn bei Freigabe für Radfahrer nein, gleiche Promillegrenze (0,5-1,09 Promille = OWi/Bußgeld) wie bei Kfz aber bei Fahrern, die aber in der Probezeit (beim Auto- oder Motorradführerschein) sind und sonst unter 21 Jahre gilt 0,00 Promille.

Der Spaß kostete den 14-Jährigen erst einmal 700 € Bußgeld. Die Sache wurde allerdings chaotisch, weil die Bußgeldstelle bei dem 14-Jährigen ein Fahrverbot von einem Monat, angeordnet sowie zwei Punkte in Flensburg verhängt hatte.
Völliger Blödsinn, da ein 14-Jähriger für den Roller weder einen Führerschein hat, noch einen haben muss, kann einen solchen auch nicht abgeben. Die Frage war, ob ein Fahrverbot angeordnet werden kann, wenn das mangels Führerschein niemand praktisch kontrollieren kann und wie sollen Punkte in Flensburg eingetragen werden, wenn mangels Führerschein kein Punktekonto geführt wird.

Wir haben die Sache nach Einspruch vor Gericht geradegerückt.
Bei einem Schüler orientiert sich das Bußgeld zwingend an der Einkommenssituation (Taschengeld, dann 250 € Bußgeld), kein Fahrverbot und keine Punkte.
 
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