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Und wenn das so entschieden wurde, warum dann keine S-Pedelec?Bei derart hohem Verschulden trifft die Mithaftung vollständig zurück.
Wurde so entschieden. Ich habe den Radfahrer vertreten.
Ja, befürchten muss man dass die Dinger überall dort hängen werden wo im Gemeinderat schon mal drei Leute über nichtradwegnutzende Radfahrer gelästert haben und dann ein vierter spekuliert hat in es sich vielleicht um S-Pedelecer gehandelt haben könnte.Ich hoffe mal, dass es da auch verbindliche Vorgaben für die Freigabe gibt (zB Breite des Weges). In dem Text lese ich nur, dass die Städte und Gemeinden das entscheiden dürfen.
Das hört sich aber nicht verbindlich an.
Wenn man bedenkt, welche Vorgaben es für Radwege (allgemein) gibt und was dann daraus gemacht wird, schwant mir Böses
Weil das bei der aktuellen Situation viel zu eng und zu voll ist. Der S-Pedelec-Fahrer müsste beim überholen durchgehend in den Gegenverkehr ausweichen.Und wenn das so entschieden wurde, warum dann keine S-Pedelec?
Hierzulande illegaler Chinakram, der von Portalen wie techstage.de beworben wird. Die Dinger haben einen "Gasgriff" am Lenker, mit denen die Geschwindigkeit reguliert werden kann.Was sind das eigentlich für Radähnliche Dinger, die ohne Treten funktionieren? Sehen aus wie normale E-bikes, der Fahrer sitzt drauf und das Ding fährt ohne Treten? Und das dann ziemlich schnell.
Er muss gar nichts, außer sich an die allg. gültigen Verkehrsregeln halten. In dem Fall an §5 der StVO.Der S-Pedelec-Fahrer müsste beim überholen durchgehend in den Gegenverkehr ausweichen.
Das ist doch Praxis mit "Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei". Und viele landwirtschaftliche Fahrzeuge schaffen mehr als 45km/h.Was ich mich eher frage bei dem Thema:
Darf NRW so weit in die StVO eingreifen, dass nun unter bestimmten Randbedingungen Kraftfahrzeuge auf Radwegen erlaubt sind?
Und die Beamten scheinen diesbezüglich gut geschult, ich habe schon vor Jahren beobachten können wie nach einem Abbiegeunfall (linksseitiger Radweg geradeausHierzulande illegaler Chinakram, der von Portalen wie techstage.de beworben wird. Die Dinger haben einen "Gasgriff" am Lenker, mit denen die Geschwindigkeit reguliert werden kann.
Eingriff der Rennleitung wird dann teuer.
Ja, das ist aber durch Bundesrecht erlaubt.Das ist doch Praxis mit "Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei". Und viele landwirtschaftliche Fahrzeuge schaffen mehr als 45km/h.
S-Pedelecs?Was sind das eigentlich für Radähnliche Dinger, die ohne Treten funktionieren? Sehen aus wie normale E-bikes, der Fahrer sitzt drauf und das Ding fährt ohne Treten? Und das dann ziemlich schnell.
Wie kommt ihr darauf?Hierzulande illegaler Chinakram, der von Portalen wie techstage.de beworben wird. Die Dinger haben einen "Gasgriff" am Lenker, mit denen die Geschwindigkeit reguliert werden kann.
Eingriff der Rennleitung wird dann teuer.
Nein.S-Pedelecs?
Bei einem "echten" E-Bike darf das sein, das ist dann aber eindeutig ein Kraftfahrzeug analog zum guten alten Mofa. Pflichtversicherung und Kennzeichen, Fahrerlaubnispflicht, Radwegverbot.Wie kommt ihr darauf?
Ich hab mir bisher nur zusammengegoogelt, dass ein Gasgriff nicht illegal ist.
Letzteres.Beim S-Pedelec kann man auch ohne treten Unterstützung kriegen. Oder bin ich da falsch informiert?
Kieferbruch beim Aufprall des Radfahrers...
Ich würde es ja gerne irgendwo final nachlesen, aber man findet 20 verschiedene Versionen. Wenn man sich bei wiki weiter durchklickt: https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad und https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad_mit_HilfsmotorBei einem "echten" E-Bike darf das sein, das ist dann aber eindeutig ein Kraftfahrzeug analog zum guten alten Mofa. Pflichtversicherung und Kennzeichen, Fahrerlaubnispflicht, Radwegverbot.
Nachtrag:
https://de.wikipedia.org/wiki/E-Bike#Deutschland
In dem von mir genannten Wikipedia-Artikel sind doch die Primärquellen (Gesetze, Verordnungen) verlinkt. Genau genommen ist ein S-Pedelec nur eine von mehreren Ausprägungen von Kleinkrafträdern der Klasse L1e-BIch würde es ja gerne irgendwo final nachlesen
Äh ... demnach gibts beim E-bike nur bis 20km/h UnterstützungDen Artikel hier finde ich recht hilfreich:
https://www.deurag.de/blog/e-bikes-und-pedelecs/
Doch das passt.Äh ... demnach gibts beim E-bike nur bis 20km/h Unterstützung... da passt was nicht
Richtig. "Unabhängig von Tretleistung" gilt sogar schon ab 6 km/h (§ 16 II StVZO). Das betrifft etwa auch die sog. "Scooter", die deshalb vielfach illegal und ohne Zulassung bzw. Pflichtversicherung betrieben werden.Doch das passt.
Wenn unabhängig von Tretleistung und ohne Helmpflicht, dann nur bis 20 km/h.
Der Artikel ist sehr hilfreich.In dem von mir genannten Wikipedia-Artikel sind doch die Primärquellen (Gesetze, Verordnungen) verlinkt. Genau genommen ist ein S-Pedelec nur eine von mehreren Ausprägungen von Kleinkrafträdern der Klasse L1e-B
Den Artikel hier finde ich recht hilfreich:
https://www.deurag.de/blog/e-bikes-und-pedelecs/