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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Seltsam bei Unfällen auf der Fahrbahn wird immer sofort gefragt, was ein Radfahrer dort zu suchen hatte. Dann wird gefragt ob ein Radfahrer auch genug Reflektoren, helle Kleidung usw hatte um das Sichtfahrgebot der Kraftfahrer zu berücksichtigen (Achtung Ironie).

War es evt. dunkel? Wieso fragt hier niemand ob der LKW hell lackiert oder mit Reflektoren/Licht abgesichert war? Ein Radlicht hat per Gesetz nach 10m den Boden zu erreichen. Ein LKW ist aber zum Teil eine schwebende Last die man erst spät sieht, wenn man auf den Boden guckt oder dahin leuchtet. Dazu kommt das man auf einem Radweg nicht wie auf der Fahrbahn fahren kann. Auf der Fahrbahn kann man primär nach vorne sehen. Auf einem Radweg, muss man in fast alle Richtungen sehen, da von überall eine Gefahr kommen kann (Fußgänger, Abbieger, Türen, ...).
Ob der LKW z.B. Warnlicht oder Standlicht an hatte, war auch meine erste Frage.

Edit: Laut Polizeimeldung war Warnlicht an.
 
War es evt. dunkel? Wieso fragt hier niemand ob der LKW hell lackiert oder mit Reflektoren/Licht abgesichert war? Ein Radlicht hat per Gesetz nach 10m den Boden zu erreichen.
Wenn du schon so kommst. Man darf nur so schnell fahren, dass man innerhalb seiner leuchtweite jederzeit zum stehen kommt.
 
Dieser Unfall ist für mich total unverständlich - kenne die Ecke, Straßenbelag bestens + auch nicht soo viel Verkehr
(ein Gewerbegebiet).
Was nirgendwo geschrieben stand, ob der LKW gerade erst angehalten (Fahrer noch im Wagen) hat oder dort schon länger stand (falls ich alles richtig gelesen habe..). Man schrieb von 'parken' - würde heissen, kein Fahrer im LKW)
 

nettes Video ... wie einer auf ein stehendes Auto auffährt ... aber?
Mir ist das mal vor langer Zeit passiert. Allerdings stand das gegnerische Auto nicht sondern nahm mir die Vorfahrt und fuhr quer über meine Fahrspur. Der Unterschied zu dem Video war allerdings eklatant. Das Vorderrad war fast bis zum Hinterrad gebogen, d.h. der Dreiecksrahmen hatte regelrecht einen Knick am Lenkrohr und die Vorderradgabel war nach hinten gebogen. Das Vorderrad selbst natürlich mit einem entsprechenden Achter und gerissenen Speichen. Dass in dem Video scheinbar an dem Rad nichts passiert ist, das kommt mir etwas komisch vor. Bei einem nicht so schweren Unfall, ebenfalls Vorfahrt genommen, bei dem ich fast noch rechtzeitig bremsen konnte reichte der leichte Aufprall immer noch dazu, dass das Vorderrad einen Achter hatte (der nicht mehr zu reparieren war).
Und falls sich noch jemand das Video ansieht, hatte der Radfahrer etwa Ohrstöpsel/Kopfhörer auf?
 
Und falls sich noch jemand das Video ansieht, hatte der Radfahrer etwa Ohrstöpsel/Kopfhörer auf?

Das sind sicher die Ohrstöpsel seiner Freisprecheinrichtung...
was mich wundert das auch am Auto kein Schaden entstanden ist.
 
Da dort aber absolutes Halteverbot ist hätte aber überhaupt nicht da stehen dürfen.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der RR'ler blind in ein stehendes Hindernis ausreichender Größe und (auch von weitem) Erkennbarkeit reingedonnert ist. Da war nicht "plötzlich" irgendwas im Weg.......
Der LKW-Fahrer bekommt sicherlich 'ne Knolle wegen Falschparkens - da er lt. Polizeibericht keinen aktiven Anteil am Geschehen hatte (LKW abgestellt, Fahrer im Baumarkt), wird der Vorwurf der fahrlässigen Tötung schwierig zu verhandeln sein..... (auch wenn sicherlich einige glauben, dass sei Mord, weil er den LKW ja vorsätzlich als Todesmaschine in den Radweg gestellt hat, in der Absicht, einen Radfahrer zu töten........)
 
Dieser Unfall ist für mich total unverständlich - kenne die Ecke, Straßenbelag bestens + auch nicht soo viel Verkehr
(ein Gewerbegebiet).
Was nirgendwo geschrieben stand, ob der LKW gerade erst angehalten (Fahrer noch im Wagen) hat oder dort schon länger stand (falls ich alles richtig gelesen habe..). Man schrieb von 'parken' - würde heissen, kein Fahrer im LKW)
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(Zitat aus dem obigen Polizeibericht)
 
Weil das alles geklärt ist?

Wer ohne Helm unterwegs ist, spielt einfach mit seinem Leben, in diesem Fall ging's leider nicht gut.
Fakt ist, dass Fahrradhelme nicht verpflichtend sind, im Gegensatz zu Motorradhelmen und Sicherheitsgurten.
Wer sein Leben (nur) einem Fahrradhelm anvertraut, spielt einfach mit seinem Leben....
ich hoffe, dass ich nie herausfinden muss ob das Styropor-Schälchen auf meinem Kopf bei einer Frontalkollision bei hoher Geschwindigkeit überhaupt irgendwas bringt....
 
Fakt ist, dass Fahrradhelme nicht verpflichtend sind, im Gegensatz zu Motorradhelmen und Sicherheitsgurten.
Wer sein Leben (nur) einem Fahrradhelm anvertraut, spielt einfach mit seinem Leben....
ich hoffe, dass ich nie herausfinden muss ob das Styropor-Schälchen auf meinem Kopf bei einer Frontalkollision bei hoher Geschwindigkeit überhaupt irgendwas bringt....
Ich kenne einige "Fälle" persönlich (zum Glück nicht von mir), bei denen der Helm vor schweren Kopfverletzungen geschützt hat. Erst letztens ist mein Rennkollege wegen eines Schlaglochs bei hoher Geschwindigkeit zu Fall gekommen und ist seitlich aufgeschlagen. Der Helm und die Schulter sind mehrfach gebrochen. Der Kopf blieb heil.
Was ich sagen will, das Ding funktioniert!
 
Der LKW-Fahrer bekommt sicherlich 'ne Knolle wegen Falschparkens - da er lt. Polizeibericht keinen aktiven Anteil am Geschehen hatte
So einfach ist das nicht. Der Fahrer hat durch sein regelwidriges Verhalten erst die Gefahrensituation geschaffen.
Wenn ich ein Loch grabe und jemand fällt hinein (ohne einen aktiven Anteil von mir), kann ich mich auch nicht damit rausreden, dass das Loch doch jeder sehen kann.

oder anderes Beispiel: Zweite Reiheparker tragen eine Mitschuld, wenn es bei Umfahren des abgestellten Fahrzeugs zu einem Unfall kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Stichwort ist "Betriebsgefahr" diese ist bei Kraftfahrzeugen umso höher, je größer, schwerfälliger das Fahrzeug ist.
Also: Fußgänger, Radfahrer, dann die Kraftfahrzeuge bis hin zum Panzer.
Bei abgestellten Fahrzeugen ist die Betriebsgefahr erst einmal gering, aber je nach Verkehrsbehinderung, Sichtbarkeit, Beleuchtung, Parken direkt hinter der Kurve, auf Sperrflächen, etc. wieder höher.
Die "einfache Betriebsgefahr" beginnt bei 25% Quote und kann bei extremen Fällen bis 100% reichen.
Ein vollständiges Zurücktreten der einfachen Betriebsgefahr gegenüber dem deutlich überwiegenden Verschulden des Anderen ist möglich.
Das Thema füllt übrigens Bücher, da ziemlich komplex.

Falls Ihr dazu Fragen habt. ;)
 
Ich kenne einige "Fälle" persönlich (zum Glück nicht von mir), bei denen der Helm vor schweren Kopfverletzungen geschützt hat. Erst letztens ist mein Rennkollege wegen eines Schlaglochs bei hoher Geschwindigkeit zu Fall gekommen und ist seitlich aufgeschlagen. Der Helm und die Schulter sind mehrfach gebrochen. Der Kopf blieb heil.
Was ich sagen will, das Ding funktioniert!

das ist ein Irrtum! Wenn der Helm, wie Du sagst, mehrfach gebrochen war, dann hat die Schutzfunktion des Helms versagt. Es gibt nicht umsonst den Warnhinweis, dass ein Fahrradhelm, der einmal heruntergefallen ist und keine sichtbaren Schäden aufweist, ausgetauscht werden sollte. Du kannst jetzt darüber philosophieren (oder besser nachrechnen) um wie viel der Helm noch etwas "geschützt" hat. 5km/h... oder 10km/h? Du müsstest einen Motorradhelm tragen um einen wirksameren Schutz zu haben. Und nun schau Dir den Unterschied zwischen einem Motorradhelm und einem Fahrradhelm an. Die Dicke der Polsterung, die Schalenstärke, der weiter um den Kopf gehende Schutz und damit auch das deutlich höhere Gewicht. Und selbst so ein Motorradhelm ist nur ein geringer Schutz bei geringfügig höheren Geschwindigkeiten. Der Fahrradhelm schützt im Gesichtsbereich überhaupt nicht, und nicht nur dort, sondern auch im gesamten unteren Kopfbereich nicht. Es gibt beim Fahrradhelm einen Schutz bei sehr niedrigen Geschwindigkeiten und wenn man nicht das Körpergewicht mit hinter dem Aufprall hat. Man sollte sich über die Schutzfunktion keine Illusionen machen und das passiert leider und damit erreicht man genau das Gegenteil, dass Radfahrer verstärkt auf die eigene Sicherheit achten und dazu gehört das genaue Beobachten der anderen Verkehrsteilnehmer. Es hilft nichts einen Fahrradhelm zu tragen und mit einer Hand zu fahren, weil man in der anderen den Status seines Handys checkt. Und das ist kein Witz, das habe ich heute wieder gesehen (bei einem jungen Radfahrer, der mir entgegen kam).
 
ich hoffe, dass ich nie herausfinden muss ob das Styropor-Schälchen auf meinem Kopf bei einer Frontalkollision bei hoher Geschwindigkeit überhaupt irgendwas bringt....
Ich habe das leider schon zweimal herrausfinden müssen. Und ja das Styropur-Schälchen hat mich zweimal vor Verletzungen bewahrt. Beide Male war der Helm nach dem Aufprall beschädigt (Schale im Hutkrempenbereich bzw. im Schläfenbereich gebrochen). Ob das den armen Kerl gerettet hätte kann keiner sagen.Bei so nem Aufprall kann ja auch das Genick gebrochen sein.
Muss jeder für sich entscheiden ob er mit oder ohne Helm fahren will.
 
Es hilft nichts einen Fahrradhelm zu tragen und mit einer Hand zu fahren, weil man in der anderen den Status seines Handys checkt. Und das ist kein Witz, das habe ich heute wieder gesehe
Du musst in der Provinz leben. Der wahre Örbn Baik Warrior fährt freihändig whatsappend. Optional auch auf E.
 
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