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Der NAKAGAWA Thread

Gordon, das Thema welches Du hier hast, ist doch, daß Du nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für den Reparaturbetrag, nicht aber den aktuellen Marktwert entrichten möchtest. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann ist das für Gewerbetreibende die nervenaufreibendste Form der Zollabwicklung - sowohl bei uns als auch im ausländischen Bestimmungs- oder Reparatur-Ort.

Deshalb lassen sich da die Profis nicht nur vom Zoll beraten sondern übergeben die Abwicklung auch meist einem Profi wie Schenker, weil nur so auch für alle Seiten gewährleistet ist, daß die Dokumente wirklich zusammenpassen und der Reparateur keine Einfuhrabgaben hat und der Besitzer am Schluß auch nur die Reparaturkosten verzollen und ggf. versteuern muß.

Bei dem Aufwand aber frage ich mal anders herum: Bist Du Dir wirklich sicher, daß die Reparatur am Rahmen kein deutscher oder wenigstens europäischer Rahmenbauer erledigen kann?;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin zusammen,
hab kein passendes Thema gefunden deswg ein Neues.

Folgendes Szenario:

Mal angenommen ich bekomme einen tollen Rahmen der etwas restaurationsbedürftig is.

Da es was sehr feines seltenes aus JP is würde ich es gern in JP beim Hersteller machen lassen - is soweit schon abgeklärt.

Da ich ja jetzt etwas zur Rep nach JP sende und des wieder zu mir zurück kommt:

Wie verhält sich des mit Zill und Steuern?
Gibt es da bestimmte Formulare für, oder muss ich irgendwas vorher anmelden, oder...?
Will ja net die volle Zoll, Steuer und bla zahlen...

Danke für eure Infos!

Du mußt eine vorübergehende Ausfuhr anmelden. Du mußt ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellen, welches Merkmale zur Identifizierung des Rahmens (Seriennr. bspw.) aufführt. Das ABD wird an der EU-Außengrenze (bspw. Flughafen in DE) abgefertigt und Du bekommst dann einen Ausgangsvermerk (AgV). Beim Import dient dann der AgV als Nachweis, daß es sich um den gleichen resp. denselben Rahmen handelt.
 
Du mußt eine vorübergehende Ausfuhr anmelden. Du mußt ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellen, welches Merkmale zur Identifizierung des Rahmens (Seriennr. bspw.) aufführt. Das ABD wird an der EU-Außengrenze (bspw. Flughafen in DE) abgefertigt und Du bekommst dann einen Ausgangsvermerk (AgV). Beim Import dient dann der AgV als Nachweis, daß es sich um den gleichen resp. denselben Rahmen handelt.

Soweit waren wir im Beitrag # 20 schon
 
Bei dem Aufwand aber frage ich mal anders herum: Bisst Du Dir wirklich sicher, daß die Reparatur am Rahmen kein deutscher oder wenigstens europäischer Rahmenbauer erledigen kann?;)
Das wird sicherlich einer derer können - aber möchte man wirklich einen japanischen Rahmen dadurch entweihen?
Du mußt eine vorübergehende Ausfuhr anmelden. Du mußt ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellen, welches Merkmale zur Identifizierung des Rahmens (Seriennr. bspw.) aufführt. Das ABD wird an der EU-Außengrenze (bspw. Flughafen in DE) abgefertigt und Du bekommst dann einen Ausgangsvermerk (AgV). Beim Import dient dann der AgV als Nachweis, daß es sich um den gleichen resp. denselben Rahmen handelt.

Hier bitte keine falschen Hinweise geben (und sich deswegen auch nicht per UH die Köppe einschlagen :) ).
Eine "Vorübergehende Ausfuhr" ist etwas ganz andres als eine "passive Veredelung". Beides sind zwar sog. besondere Zollverfahren, bei denen eine ausgeführte Ware wieder in die EU zurück kommt. Das war es aber auch schon an Richtigkeit, denn......

Bei der "vorübergehenden Ausfuhr" muss die Ware wieder in dem selben Zustand eingeführt werden, wie sie rausgegangen ist. Die Abgabenfreiheit für die Einfuhr als sog. "Rückware" wird dabei quasi schon bei der Ausfuhr bestätigt - und der Ausführer @morda akzeptiert die Zollbedingungen per Unterschrift. Kommt was anders zurück, was bei der Ausfuhr schon geplant war, hat man bei der Ausfuhranmeldung wissentlich falsche Angaben gemacht = Zollvergehen, also zumindest versuchte Abgabenhinterziehung. Ist ein Straftatbestand, wird also teuer.

Bei der "passiven Veredelung" wird schon vorab zollamtlich genehmigt, dass die ausgeführte Ware bei Wiedereinfuhr in einem (auch erheblich) veränderten, meist deutlich höherwertigen (veredelten) Zustand zurück kommt. Bei der Ausfuhr sind die "Veredelungsmaßnahmen" in der Regel explizit und dezidiert aufzuführen und der Wertzuwachs anzugeben, um bei Wiedereinfuhr keine Schwierigkeiten zu haben. Der Wert der auszuführenden Ware sollte auch realistisch angegeben werden (was bei "habe ich im Internet gekauft" dann diesem Preis entsprechen würde). Bei Wiedereinfuhr werden dann max. die Veredelungskosten zur Abgabenermittlung herangezogen.

Die Vorführung der Ware und die Zolldeklaration muss persönlich auf der Zollstelle erfolgen. Die Erstellung der Dokumente oder die Eingabe der Zollerklärung am PC (Verfahren ATLAS) muss selbst vorgenommen werden, oder man beauftragt einen Spediteur mit der kompletten Abwicklung, der dafür dann auch Geld nimmt.

Tip:
Die Abgaben liegen aktuell bei 4,7% Zoll + 19% EUSt (MWSt), werden vom Einfuhrwert (Warenwert + Transportkosten) berechnet. Kommt "über den dicken Daumen" also in etwa bei 26% alles in allem raus.
Wenn also die Kosten für die Restauration relativ dicht an dem Preis eines Neurahmens liegen, kann man sich den ganzen Ramsch mit der passiven Veredelung sparen und verzollt bei (Wieder-)Einfuhr eben einfach einen "Neurahmen". Das ist, je nach Wert, auch schon aufwändig genug, weil das im Postverkehr dann auch meist nur über persönliches erscheinen auf der zust. Zollstelle geht.
Ist also letztlich erstmal nur ein Rechenspiel.

Kurt Tucholsky: "Vor einem Schalter stehen: Das ist das deutsche Schiksal. - Hinter einem Schalter sitzen: Das ist das deutsche Ideal." :daumen:

Matze

PS.: Weiteres gerne per UH / PN.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab mal vor zig Jahren einen Herse Rahmen bei TOEI restaurieren lassen wollen und beim Zoll in HD versucht, die nötigen "Passive Verdelungs"-Formulare auszufüllen. Die Leute dort waren sehr hilfsbereit, aber nach über einer Stunde haben wir es gemeinsam aufgegeben, auch weil ich für den Rahmen natürlich keinerlei Unterlagen zu Herkunft und Wert hatte.
 
Gordon, das Thema welches Du hier hast, ist doch, daß Du nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für den Reparaturbetrag, nicht aber den aktuellen Marktwert entrichten möchtest. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann ist das für Gewerbetreibende die nervenaufreibendste Form der Zollabwicklung - sowohl bei uns als auch im ausländischen Bestimmungs- oder Reparatur-Ort.

Deshalb lassen sich da die Profis nicht nur vom Zoll beraten sondern übergeben die Abwicklung auch meist einem Profi wie Schenker, weil nur so auch für alle Seiten gewährleistet ist, daß die Dokumente wirklich zusammenpassen und der Reparateur keine Einfuhrabgaben hat und der Besitzer am Schluß auch nur die Reparaturkosten verzollen und ggf. versteuern muß.

Bei dem Aufwand aber frage ich mal anders herum: Bist Du Dir wirklich sicher, daß die Reparatur am Rahmen kein deutscher oder wenigstens europäischer Rahmenbauer erledigen kann?;)

Reparieren sicherlich!
Jedoch verkauft der Japaner keine seiner Ersatzteile, sprich hier bspw. die Zugführungsabdeckungen... (es is auch noch net ganz klar, was dieser Rahmen für ein OR hatte)
Zudem verkauft er keine Decals.
Wenn der Rahmen dann gemacht ist, habe ich für seinen dann hergestellten Zustand immer noch weniger bezahlt, als er gehandelt wird.
Zudem macht eine Reparatur bei einem x-beliebigen Rahmenbauer den Rahmen sicher net wertvoller - eine Reparatur beim Hertseller mit passenden Papieren jedoch schon.

Im übrigen liegt der genannte Preis (exkl. Steuern, Zoll) für die Reparatur (Rohr tauschen + Lack) bei dem was mich eine gute Lackierung hier kostet.

Ich halt euch auf dem Laufenden.

Jetzt schau ich mir erstma an, was ab August bei dem teilweisen Steuerwegfall für mich herausspringt.
 
Zuletzt bearbeitet:
So denn,
der Deal ist eingesackt und der Rahmen bald aufm Weg zu mir... hach...
Dafür müssen jedoch 3 andere Rahmen gehen.

Anbei mal ein paar Bilder des Rahmens im aktuellen IST-Zustand.
Ich hatte Kontakt mit NAKAGAWA und das OR muss getauscht werden, ob ein Tausch des SR notwendig ist, wollen se sich vor Ort ansehen.
Dazu würde die Kiste noch neuen Lack bekommen.

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Was würdet ihr vom Baujahr schätzen?
Schon Ende 70er, oder?

Abhängig vom BJ, werde ich ihn mit der Suntour Superbe 1.Gen oder der ersten Superbe Pro aufbauen - was anderes gehört da net dran.

Farbtechnisch bin ich aktuell stark bei dem Nakagawa Racing Team Kleid - ein rosa/pinkes Rad sollte jeder im Stall haben.
Was würdet ihr sonst farblich nehmen?

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...
Farbtechnisch bin ich aktuell stark bei dem Nakagawa Racing Team Kleid - ein rosa/pinkes Rad sollte jeder im Stall haben.
Was würdet ihr sonst farblich nehmen?
+1 Den Spruch mit rosa/pink mach ich auch gern, bei mir ist da erst was in der Planung :p
Alternative zu rosa / pink wäre z.B. purple. Wenn der Farbton etwas dunkler gewählt wird bekommt das Rad einen eleganteren Touch. Ich finde sowas verdient ein für japanische Rahmen typisches Farbkleid (und wie oben bemerkt würd ich aber rosa wählen, *der* Knaller).
 
Was würdet ihr vom Baujahr schätzen?
Schon Ende 70er, oder?

Abhängig vom BJ, werde ich ihn mit der Suntour Superbe 1.Gen oder der ersten Superbe Pro aufbauen - was anderes gehört da net dran.

Farbtechnisch bin ich aktuell stark bei dem Nakagawa Racing Team Kleid - ein rosa/pinkes Rad sollte jeder im Stall haben.
Was würdet ihr sonst farblich nehmen?

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Ich finde die Kombi auch sehr gelungen... ich mag ja das Erdbeerpink von Mercier immer gern sehen:) Rot, Schwarz, Blau kann jeder:cool:
 
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