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Sparkassendirektor
Der nette Herr hat wohl einen Radladen in Berlin. Kann man so einen Deal rückgängig machen, ist das Betrug??
"Betrug" ist ein Begriff aus dem Strafrecht (§ 263 StGB);
"Rückgängigmachung", Wandlung oder Rückabwicklung des Tauschgeschäfts ist etwas anderes.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Man könnte daran denken, das Rechtsgeschäft wegen § 138 BGB anzufechten.
In der Praxis klappt das so gut wie nie. Man muß sich eben vorher informieren.
, da hast du keine Chance, und schon gar nicht wenn man in Berlin wohnt
.