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Juristen gefordert-Fahrradschloß entfernt durch Gärtner!

  • Ersteller Ersteller jonasonjan
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Naja, was erwartest du, wenn du ihr mit Vorwürfen kommst, die dich im Grunde nichts angehen? Das meinte ich mit "sachlich". ;)
Du könntest jetzt natürlich einen Kleinkrieg anfangen und sie wegen des Verdachts auf Rauchen am Arbeitsplatz anschwärzen. Aber ob dich das weiter bringt...?
 
Naja, was erwartest du, wenn du ihr mit Vorwürfen kommst, die dich im Grunde nichts angehen? Das meinte ich mit "sachlich". ;)
Du könntest jetzt natürlich einen Kleinkrieg anfangen und sie wegen des Verdachts auf Rauchen am Arbeitsplatz anschwärzen. Aber ob dich das weiter bringt...?

Ach, das fragte ich nur, weil sie immer wieder aufzählte was ich alles nicht dürfte!
Ich werde mir einen Termin bei meiner obersten Chefin holen, meiner Pflegedirektorin. Die sitzt im Vorstand und vielleicht mag sie sich ja ein wenig für Fahhradfahrer und Pfleger einsetzen.
 
Isse selbst Radlerin? :D
Ich würde mich am ehesten auch an die Gewerkschaft wenden, aber nicht in diesem speziellen Fall der Zerstörung deiner Schlösser, sondern generell was die Stellplatzsituation betrifft.
 
Hat auch was damit zu tun, ob die Hausleitung sich irgendwelche Umweltziele auf die Fahnen geschrieben hat (Förderung von ÖPNV-/Fahrradnutzung o.ä.), das ist zumindest gut zu wissen.

Gruß, svenski.
 
Ich würde mich bei Krypto und Abus beschweren, wenn jeder Gärtner die Dinger aufsägen kann....;)

Einer guten Akku-Flex hält kein noch so teures Fahrradschloss stand. Das habe ich auch schon leidvoll erfahren müssen. :mad:

Die Profis mit den weissen Kastenwagen arbeiten alle damit. Ein Schloss ist in einer lauten Großstadtumgebung fast unbemerkt in Sekundenschnelle durch.
Nur Amateure, Junkies und Gelegenheitsdiebe mühen sich auffällig mit Bolzenschneidern und Eisensäge ab und sind eventuell mit kostbaren Schlosspreziosen abzuschrecken, manchmal.
So gesehen sind teure Schlösser eh rausgeschmissenes Geld. Den Hobel mit rein nehmen oder nie aus den Augen lassen.
 
Zwei Schloesser um ein privates Verkehrsschild? Nicht dass da noch Nutzungsgebuehr verlangt wird.

Oder gar Versuch einer 'In-Besitznahme'. Erinnert mich irgendwie an das Muster - Handtuecher auf Pool-Liegen.
 
Genau die Standardantwort die hier noch fehlte.
Mir persönlich wäre es scheißegal wie viele Schlösser rum hängen. Ganz im Ernst, meine Toleranzschwelle ist sehr weit oben angesiedelt. Der Punkt ist die Frequenz der Diebstähle auf dem Gelände, der Mangel an geeigneten Ständern und Unterständen die überwacht werden könnten. So stelle ich mein Rad seit sechs Jahren an dem selben Schild ab, das steht prominent vorm Pförtner der Notaufnahme. Sechs Jahre hat sich keine Sau gekümmert, aber jetzt mal eben zwei wertvolle Schlösser weg hauen. Eine Plastiktüte mit nem Zettel drin auf dem steht, wenn nicht bald weg, dann wird entfernt, wäre doch wohl angebracht gewesen.
Ohje, Du Armer! Hast Du bei solchen Fragen etwas anderes als Standardtantworten erwartet? Na da hängt mal eben einer sein ach so wertvolles Equipment sechs Jahre lang an einen Schilderpfosten und wundert sich dann, dass es Leute gibt die das ganz und gar nicht verstehen. Oder wieviele Schlösser siehst Du denn (ausser den Deinen) so in aller öffentlichkeit rumliegen? Nicht sehr viele nehme ich an - aber das liegt ja wahrscheinlich an all den dummen Tölpeln die ihr Gelumpe wieder mitnehmen und nicht in der Gegendrumliegenlassen! Du machst wahrscheinlich alles richtig und brauchst daher auch keine Standartantworten weil Du eigentlich gar keine Antworten willst sondern nurgerne Deine Meinung bestätigt haben möchtest - richtig?
Na dann bitte hier:
Klag den Zeitwert der Schlösser ein! Setz Dich unbedingt mit Deinem Arbeitgeber auseinander denn er wird sich auf Deine Seite stellen und extra Pfosten zur Schlossaufbewahrung bereitstellen. Ausserdem wird er Dir die Kosten ersetzen und eine Prämie für die gute Idee sollte auch noch drin sein. Ist ja unzumutbar solche mordsschweren Teile mit dem Rad zu transportieren - kann man sich ja am Rücken verletzen. Jeder Anwalt und jedes Gericht in Deutschland werden Dir natürlich Recht geben. Schlösser werden nun mal da deponiert wo Platz ist und wo sie den Besitzer nicht stören. Ist doch klar - oder?
 
@ Gankal

Ich wollte, wie der Titel schon aussagt, einen Rat von Juristen. Keine Standardbildzeitungsspießbürgerantworten wie die Deine es ist!
 
Man Jan, das geht man doch vollig anders an!
Rufe doch alle halbe Stunde beim Pfortner oder Gärtner oder Hausmeister an und frage ob die sehen können ob Dein Rad noch da am Schild steht.....weil Du es ja nun nicht mehr anschließen kannst.....:D
Hab das Schloss auch öfters da gesehen beim vorbeigehen....war aber auch ein "Schandfleck".....;)
 
Zwei Punkte könnten hier anzuwenden sein:
1. Verbotene Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsraum. Es darf z.B. auch nicht jeder ohne Genehmigung einen Werbeträger im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen .
2. Die Entfernung der Schlösser diente der Gefahrenabwehr. Es könnte ja jemand darüber stolpern.:p
 
Den Smiley hinter dem zweiten Punkt würde ich weglassen, das ganze nennt sich dann "Verkehrssicherungspflicht":
"Der Eigentümer eines Grundstücks ist für den Zustand seines Grundstücks verantwortlich, § 823 BGB. Wenn er einen Verkehr auf dem Grundstück zulässt, haftet er auch für die sich dadurch ergebenden Gefahren. [...] Kommt es aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Unfall, so haftet der Verkehrssicherungspflichtige verschuldensabhängig gemäß § 823 BGB auf Schadensersatz und Schmerzensgeld." http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/verkehrssicherungspflicht.htm
Ich würde im Zweifel eben genau damit das entfernen der Schlösser begründen. Stolpern könnte ja zB die alte Dame, die sich nicht mehr abfangen kann und stürzt, mit entsprechenden Folgen. Das dürfte als Begründung völlig ausreichen.
 
Den Smiley hinter dem zweiten Punkt würde ich weglassen, das ganze nennt sich dann "Verkehrssicherungspflicht":
"Der Eigentümer eines Grundstücks ist für den Zustand seines Grundstücks verantwortlich, § 823 BGB. Wenn er einen Verkehr auf dem Grundstück zulässt, haftet er auch für die sich dadurch ergebenden Gefahren. [...] Kommt es aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Unfall, so haftet der Verkehrssicherungspflichtige verschuldensabhängig gemäß § 823 BGB auf Schadensersatz und Schmerzensgeld." http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/verkehrssicherungspflicht.htm
Ich würde im Zweifel eben genau damit das entfernen der Schlösser begründen. Stolpern könnte ja zB die alte Dame, die sich nicht mehr abfangen kann und stürzt, mit entsprechenden Folgen. Das dürfte als Begründung völlig ausreichen.


Mal ne Ansage mit der ich gut was anfangen kann. Rechtlich was anfangen. Meine Enttäuschung ob des Handelns(kein Zettel, keine Warnung) ist allerdings groß. Ich habe ja nicht mit böser Absicht gehandelt.
 
Na ja, ich geb halt gerne "Standardbildzeitungsspießbürgerantworten" auf "Allesindsodoofundnurichweißwiesrichtiggeht" Aussagen. Andere Meschen haben eben eine "Achwassolldasdassmirhiernichtallerechtgebeobwohlichgenauweissdassichrechthabe" Mentalität. So muß jeder mit seinen Unzulänglichkeiten leben. Ich kann das sehr gut, weil ich meine kenne.......
 
Na ja, ich geb halt gerne "Standardbildzeitungsspießbürgerantworten" auf "Allesindsodoofundnurichweißwiesrichtiggeht" Aussagen. Andere Meschen haben eben eine "Achwassolldasdassmirhiernichtallerechtgebeobwohlichgenauweissdassichrechthabe" Mentalität. So muß jeder mit seinen Unzulänglichkeiten leben. Ich kann das sehr gut, weil ich meine kenne.......


Hast Du was juristisch relevantes auf Lager? Nein? Dann geh mir nicht auf die Nerven und bleib hier fern!
 
sowas hier ist vielleicht überzogen :)
http://www.mängelmelder.de/bms/475

aber sich ernsthaft aufzuregen, wenn ein schloss fehlt, welches man dauerhaft an fremdem eigentum angeschlossen hat, find ich auch überzogen :)
und da noch ernsthaft rechtsbeistand zu suchen... ich baue mir mal ein carport über meinen lieblingsparkplatz bei edeka, mal schauen was passiert..
 
Ich weiß nicht was Ihr habt Leute! Mann kann doch mal fragen, ob eine Verwaltung einer Einrichtung des öffentlichen Rechtes einfach so agieren kann oder nicht? Immerhin gilt auch die STVO auf dem Gelände und die Stadt Kiel kassiert per Knöllchen ab, die schreiben dann Politessen. Also so ganz privat sind wir nun auch wieder nicht.
 
Merkst Du nicht dass Du dich hier absolut zum Affen machst? Aber bevor ich Dir weiter auf die Nerven gehe bleib ich hier fern und die Juristisch gebildeten haben etwas mehr Platz um sich einen Ast zu lachen. Für die Zukunft wünsch ich Dir noch alles Gute und nicht allzuviele kontroverse Diskussionen in der freien Natur. Da hört man das lachen viel lauter als im Netz.
 
Merkst Du nicht dass Du dich hier absolut zum Affen machst? Aber bevor ich Dir weiter auf die Nerven gehe bleib ich hier fern und die Juristisch gebildeten haben etwas mehr Platz um sich einen Ast zu lachen. Für die Zukunft wünsch ich Dir noch alles Gute und nicht allzuviele kontroverse Diskussionen in der freien Natur. Da hört man das lachen viel lauter als im Netz.
Mmhh.....mir gehst Du aber auch auf die Nerven....:rolleyes:.....vermutlich weil Du den Ansatz hier in keinster Weise verstanden hast, nicht alles was "Recht und Gesetz" ist muss auch der "gefühlten Gerechtigkeit" entsprechen......aber das lernen die Deutschen eh nicht mehr.....o_O
Moralisch hätte ich auch mehr erwartet von dem Arbeitgeber.....glaube z.B. bei dem Parkplatz eines Chefarztes wären die "bedachter" vorgegangen....:confused:
Und der Seemann macht sich grundsätzlich nicht zum "Affen".....wenn dann höchstens zum "Horst".... :D
 
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