AW: Rad in der Wohnung - bei uns ab sofort verboten
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Fahrraeder.htm
Fahrräder
Die Unterbringung von Fahrrädern in einer Mietwohnung kann sich durchaus schwierig gestalten, insbesondere dann, wenn hierfür kein geeigneter Raum wie z.B. Keller oder Garage zur Verfügung steht. In diesen Fällen darf das Fahrrad in die Wohnung mitgenommen werden.
Sollte jedoch ein geeigneter Raum vorhanden sein und die Hausordnung das Unterbringen des Fahrrads in diesen Räumlichkeiten vorsieht, so ist diese zu befolgen. Ausnahmen kann es lediglich geben, wenn es sich um ein besonders wertvolles Fahrrad handelt. Dieses darf dann ebenfalls in der Wohnung abgestellt werden. Hierzu liegen entsprechende gerichtliche Urteile vor.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/f/1fahrrad.html
Ein vorhandener Abstellraum muss genutzt werden. Das Amtsgericht Münster (AG Münster, WM 94, 198) hat jedoch das Recht des Mieters anerkannt, sein wertvolles Rennrad in die Wohnung zu nehmen oder in seinem eigenen Keller aufzubewahren, auch wenn die Hausordnung das Abstellen im Fahrradraum vorschreibt.
http://www.hamburg.de/mietrecht-hamburg/3992/mietrecht-was-erlaubt.html
Fahrräder: Streitfall Nummer 1, wenn es um den Hausflur geht! Fahrräder, so geht es aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor, haben im Hausflur grundsätzlich nichts zu suchen."Wer fit genug ist, Fahrrad zu fahren, kann sein Rad auch in den Fahrradraum stellen", argumentierte das Gericht. Gibt es jedoch keinen Fahrradraum, so muss das Rad entweder in der Wohnung abgestellt oder vor der Haustür abgeschlossen werden.
http://mieterstreit.de/allgemein/re...eswig-holstein-abstellplatze-fuer-fahrraeder/
Mieterbund Schleswig-Holstein: AbstellplÀtze für FahrrÀder
12. August 2009 | Autor: RA Exner
AG Schöneberg. Az. 104 ac 147/06 u. 6 C 430/05 – Mieter dürfen FahrrÀder zwar mit in die Wohnung nehmen oder in ihrem Kellerraum abstellen, der Hausflur darf im Regelfall aber nicht genutzt werden.