X
x-berg
So siehts aus.
Weder meine SL 63, 93 noch die 105 haben damals auf die JIS-Welle gepasst.
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So siehts aus.
da mich aber eh niemand auf meiner Fahrspur überholen kann, wenn er den ausreichenden seitlichen Abstand zu mir einhält und ich den erlaubten zur rechten Kante, behindere ich auch niemand. Daher kann ich eigentlich überall nebeneinander fahren. Denn auf der anderen Fahrbahnseite kann er ja eh überholen.Schlüssig, oder?Ja, richtig. Zumindest ist es eine Behinderung, wenn die Straße ein Überholen mit ausreichendem Sicherheitsabstand auf der gleichen Spur sonst ermöglichen würde. Bei zu schmalen Fahrspuren nicht. Da kann ich zumindest keinen Kfzler behindern, weil er mich eh nicht überholen kann ohne die Gegenspur zu nutzen.
Und auf den Radweg muss ich natürlich auch mit dem Rennrad.
ich fahre ja auch nicht auf gut ausgebauten Bundesstraßen. Allerdings wird das überholen auf der selben Fahrspur selbst bei 4 m breiten Spuren fast unmöglich, wenn ich mit 80 cm Abstand zum rechten Rand fahre.Gibt ja keinen festgeschriebenen Abstände. Nur Ermessen und Richtwerte. Auf breiten Fahrspuren ist es halt schon Behinderung.
Und wer will schon dauernd nebeneinander herfahren? Ist ja auch anstrengend, so ohne Windschatten und ständig so zu tun, als ob man locker noch schneller könnte.
1. Der Abstand d beträgt 1,5m.
2. Die meisten fahrradwege sind unbefahrbar. Und das befreit schon von der Nutzung. Die generelle Radwegebenutzungspflicht wurde 97 aufgehoben.
Das trifft den Kern. Und da hilft hinterher leider auch kein Richter mehr.Das Hauptproblem ist halt, dass der durchschnittliche Kfzler so seine ganz eigene Auslegung von Behinderung und Sicherheitsabstand hat.
1.: Ne, sorry. Das stimmt nicht. Steht auch so nirgendwo. Gibt nur Richter, die für den jeweiligen Fall und der dortigen Verkehrsssituation einen angemessenen Sicherheitsabstand festgelegt haben.1. Der Abstand d beträgt 1,5m.
2. Die meisten fahrradwege sind unbefahrbar. Und das befreit schon von der Nutzung. Die generelle Radwegebenutzungspflicht wurde 97 aufgehoben.
Sind sie nicht, nur müssen die Ämter meist mit Gerichtsverfahren dazu gezwungen werden, von nicht zumutbaren Radwegen die Benutzungspflicht aufzuheben. Solange der blaue Lolli steht kann tatsächlich leider auch kassiert werden.2.: Dummerweise sind die meisten (rechtlich gesehen) zumutbar befahrbar.
Das stimmt wohl , nur der der in seiner Blechhülle hinter dir warten muss weiss das nicht und fühlt sich im Recht , das macht mir bei den Vollspastis hinter mir echt Angst , dir nicht ?
Wieder einmal......dann irrt hier also die Velobasis?
http://velobase.com/ViewComponent.aspx?ID=F9B6EA13-202E-4616-8C78-720A5CB39FBC&Enum=115&AbsPos=2
Das sehe ich auch als einzige brauchbare Lösung an, im Sinne der eigenen Sicherheit. Der Sicherheitsabstand beim Überholen muss 1,50 m betragen (in der DDR war es nur 1 m), und zwar gemessen von der Außenkontur des Fahrzeuges, nicht vom Fahrersitz aus. Das scheint vielen Motoristen nicht bekannt zu sein.
Mein Ziel ist es nicht, den Verkehr zu behindern, aber wo ich Gefahr sehe, dass ein Überholvorgang in einem Unfall endet, dann ist mir meine Sicherheit wichtiger als der Verkehrsfluss. Interessanterweise kommen die "riskantesten" Überholmanöver in 30er Zonen vor, in denen ich mich schon leicht oberhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bewege.
Bei ausreichend breiten Straßen, kein Gegenverkehr und ohne Rand-Hindernisse (Leitplanken, parkende Autos oder LKW...) fahre ich natürlich schön rechts und lasse alle vorbei. Es ist ja Platz für alle da.
Hm, da hast du recht, aber aber die Zumutbarkeit muss im Zweifelsfall auch vor Gericht geklärt werden. Im Landkreis GF hält man sogar Radwege für zumutbar, die man mit "Achtung Radwegschäden" beschildert sind.@NonesensE: Jein
Bei nicht zumutbar befahrbaren Radwegen braucht's kein Gericht oder eine Abschilderung.
Was Du meinst, sind angeordnete Benutzungspflichten, die dem Urteil des BVerwG von 2010 widersprechen.
Leider entbindet die widerrechtliche Anordnung Dich nicht von der Benutzungspflicht.
Das und die Zumutbarkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Wahrscheinlich eher 3,8mm, oder? Gab es bis vor ein paar Monaten im 10er Pack von Shimano bei Rose, sonst habe ich die Dinger noch nirgends gesehen.Moin zusammen,
mir fehlt noch ein klitzekleines Teil zur Probefahrt:
Eine Schaltzugendkappe die sich von 5 auf 3mm verjüngt damit sie in die Öse am Rahmen passt.
Ich hab schon google befragt und hier gesucht aber keine Info gefunden wo man die Dinger jetzt nun herbekommt.
Sämtliche Radläden in Hamburg auch bis jetzt ohne Erfolg - Es hiess immer: Wenn wir sowas brauchen bauen wir es woanders ab macht sinn - der "Klassikladen" hatte da sogar in erster Reihe ein Bike stehen wo der Schaltzug gefehlt hat da sie keine Kappe hatten .
Wäre sehr dankbar für einen Tip!
Beste Grüße
Max
Ja das sind dann die Autofahrer, die in der 30 Zone mit Vollgas überholen (ums dem dummen Öko Radfahrer zu zeigen) um 10m weiter für fir rote Ampel zu bremsen. Da muss ich immer sehr schmunzeln.
Ich hab hier D 6mm auf 4 mmMoin zusammen,
mir fehlt noch ein klitzekleines Teil zur Probefahrt:
Eine Schaltzugendkappe die sich von 5 auf 3mm verjüngt damit sie in die Öse am Rahmen passt.
Ich hab schon google befragt und hier gesucht aber keine Info gefunden wo man die Dinger jetzt nun herbekommt.
Sämtliche Radläden in Hamburg auch bis jetzt ohne Erfolg - Es hiess immer: Wenn wir sowas brauchen bauen wir es woanders ab macht sinn - der "Klassikladen" hatte da sogar in erster Reihe ein Bike stehen wo der Schaltzug gefehlt hat da sie keine Kappe hatten .
Wäre sehr dankbar für einen Tip!
Beste Grüße
Max