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Mal eben schnell ne kleine Bastelfrage

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Re: Mal eben schnell ne kleine Bastelfrage
Ja, richtig. Zumindest ist es eine Behinderung, wenn die Straße ein Überholen mit ausreichendem Sicherheitsabstand auf der gleichen Spur sonst ermöglichen würde. Bei zu schmalen Fahrspuren nicht. Da kann ich zumindest keinen Kfzler behindern, weil er mich eh nicht überholen kann ohne die Gegenspur zu nutzen.
Und auf den Radweg muss ich natürlich auch mit dem Rennrad. ;)
da mich aber eh niemand auf meiner Fahrspur überholen kann, wenn er den ausreichenden seitlichen Abstand zu mir einhält und ich den erlaubten zur rechten Kante, behindere ich auch niemand. Daher kann ich eigentlich überall nebeneinander fahren. Denn auf der anderen Fahrbahnseite kann er ja eh überholen.Schlüssig, oder?
 
Gibt ja keinen festgeschriebenen Abstände. Nur Ermessen und Richtwerte. Auf breiten Fahrspuren ist es halt schon Behinderung. ;)

Und wer will schon dauernd nebeneinander herfahren? Ist ja auch anstrengend, so ohne Windschatten und ständig so zu tun, als ob man locker noch schneller könnte. :D
 
Gibt ja keinen festgeschriebenen Abstände. Nur Ermessen und Richtwerte. Auf breiten Fahrspuren ist es halt schon Behinderung. ;)

Und wer will schon dauernd nebeneinander herfahren? Ist ja auch anstrengend, so ohne Windschatten und ständig so zu tun, als ob man locker noch schneller könnte. :D
ich fahre ja auch nicht auf gut ausgebauten Bundesstraßen. Allerdings wird das überholen auf der selben Fahrspur selbst bei 4 m breiten Spuren fast unmöglich, wenn ich mit 80 cm Abstand zum rechten Rand fahre.
 
1. Der Abstand d beträgt 1,5m.

2. Die meisten fahrradwege sind unbefahrbar. Und das befreit schon von der Nutzung. Die generelle Radwegebenutzungspflicht wurde 97 aufgehoben.
 
1. Der Abstand d beträgt 1,5m.

2. Die meisten fahrradwege sind unbefahrbar. Und das befreit schon von der Nutzung. Die generelle Radwegebenutzungspflicht wurde 97 aufgehoben.

Das stimmt wohl , nur der der in seiner Blechhülle hinter dir warten muss weiss das nicht und fühlt sich im Recht , das macht mir bei den Vollspastis hinter mir echt Angst , dir nicht ?
 
Echt nicht? Ich fahr hier dauernd auf gut ausgebauten Bundesstraßen. :D

Ist halt für mich situationsabhängig. Hab ich rechts noch massig Platz neben dem Begrenzungsstreifen und nur Pfosten, keine parkenden Autos, keine Brombeeren... brauch ich auch keine 80 Zentimeter Abstand zur Linie und es ist genug Platz zum Überholen.
Ist aber OT und ich geb Dir absolut recht, die Gelegenheiten, niemanden zu behindern gibt es öfter, als die Gelegenheiten, jemanden zu behindern.
Das Hauptproblem ist halt, dass der durchschnittliche Kfzler so seine ganz eigene Auslegung von Behinderung und Sicherheitsabstand hat. ;)
 
Das Hauptproblem ist halt, dass der durchschnittliche Kfzler so seine ganz eigene Auslegung von Behinderung und Sicherheitsabstand hat. ;)
Das trifft den Kern. Und da hilft hinterher leider auch kein Richter mehr.
 
1. Der Abstand d beträgt 1,5m.

2. Die meisten fahrradwege sind unbefahrbar. Und das befreit schon von der Nutzung. Die generelle Radwegebenutzungspflicht wurde 97 aufgehoben.
1.: Ne, sorry. Das stimmt nicht. Steht auch so nirgendwo. Gibt nur Richter, die für den jeweiligen Fall und der dortigen Verkehrsssituation einen angemessenen Sicherheitsabstand festgelegt haben.
Kann auch deutlich weniger als 1,50m sein.

2.: Dummerweise sind die meisten (rechtlich gesehen) zumutbar befahrbar. Stinkt mir auch, ignoriere ich auch oft genug, aber letztlich wäre ein Polizist, so er sich denn die Mühe machen würde, mich deswegen anhalten zu wollen, im Recht.
Von Versicherungen im Falle eines Unfalls ganz zu schweigen.
Darüber muss man sich im Klaren sein, wenn man die dusseligen Blauschilder ignoriert. :ü
 
2.: Dummerweise sind die meisten (rechtlich gesehen) zumutbar befahrbar.
Sind sie nicht, nur müssen die Ämter meist mit Gerichtsverfahren dazu gezwungen werden, von nicht zumutbaren Radwegen die Benutzungspflicht aufzuheben. Solange der blaue Lolli steht kann tatsächlich leider auch kassiert werden.
 
@NonesensE: Jein :D

Bei nicht zumutbar befahrbaren Radwegen braucht's kein Gericht oder eine Abschilderung.
Was Du meinst, sind angeordnete Benutzungspflichten, die dem Urteil des BVerwG von 2010 widersprechen.
Leider entbindet die widerrechtliche Anordnung Dich nicht von der Benutzungspflicht.
Das und die Zumutbarkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
 
Das stimmt wohl , nur der der in seiner Blechhülle hinter dir warten muss weiss das nicht und fühlt sich im Recht , das macht mir bei den Vollspastis hinter mir echt Angst , dir nicht ?

Tatsächlich fahre ich genau deshalb mitten auf dem fahrstreifen. Es ist selten so, dass der Autofahrer gefahrenfrei überholen kann; ist das so, fahre ich natürlich rechts (es gibt hier in bs ein paar geteilte Straßen die auch tatsächlich ganz wunderbar funktionieren!). Ist das jedoch nicht so, setze ich mich nicht der Gefahr aus, dass der uberholende meinen Lenker tuschiert. Dafür bin ich zuoft zu knapp überholt worden. Da darf er dann auch gern hupen. Passiert aber übrigens erstaunlich selten...
 
Das sehe ich auch als einzige brauchbare Lösung an, im Sinne der eigenen Sicherheit. Der Sicherheitsabstand beim Überholen muss 1,50 m betragen (in der DDR war es nur 1 m), und zwar gemessen von der Außenkontur des Fahrzeuges, nicht vom Fahrersitz aus. Das scheint vielen Motoristen nicht bekannt zu sein.
Mein Ziel ist es nicht, den Verkehr zu behindern, aber wo ich Gefahr sehe, dass ein Überholvorgang in einem Unfall endet, dann ist mir meine Sicherheit wichtiger als der Verkehrsfluss. Interessanterweise kommen die "riskantesten" Überholmanöver in 30er Zonen vor, in denen ich mich schon leicht oberhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bewege.
Bei ausreichend breiten Straßen, kein Gegenverkehr und ohne Rand-Hindernisse (Leitplanken, parkende Autos oder LKW...) fahre ich natürlich schön rechts und lasse alle vorbei. Es ist ja Platz für alle da.
 
Ja das sind dann die Autofahrer, die in der 30 Zone mit Vollgas überholen (ums dem dummen Öko Radfahrer zu zeigen) um 10m weiter für fir rote Ampel zu bremsen. Da muss ich immer sehr schmunzeln.
Das sehe ich auch als einzige brauchbare Lösung an, im Sinne der eigenen Sicherheit. Der Sicherheitsabstand beim Überholen muss 1,50 m betragen (in der DDR war es nur 1 m), und zwar gemessen von der Außenkontur des Fahrzeuges, nicht vom Fahrersitz aus. Das scheint vielen Motoristen nicht bekannt zu sein.
Mein Ziel ist es nicht, den Verkehr zu behindern, aber wo ich Gefahr sehe, dass ein Überholvorgang in einem Unfall endet, dann ist mir meine Sicherheit wichtiger als der Verkehrsfluss. Interessanterweise kommen die "riskantesten" Überholmanöver in 30er Zonen vor, in denen ich mich schon leicht oberhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bewege.
Bei ausreichend breiten Straßen, kein Gegenverkehr und ohne Rand-Hindernisse (Leitplanken, parkende Autos oder LKW...) fahre ich natürlich schön rechts und lasse alle vorbei. Es ist ja Platz für alle da.
 
Moin zusammen,

mir fehlt noch ein klitzekleines Teil zur Probefahrt:
Eine Schaltzugendkappe die sich von 5 auf 3mm verjüngt damit sie in die Öse am Rahmen passt.

Ich hab schon google befragt und hier gesucht aber keine Info gefunden wo man die Dinger jetzt nun herbekommt.
Sämtliche Radläden in Hamburg auch bis jetzt ohne Erfolg - Es hiess immer: Wenn wir sowas brauchen bauen wir es woanders ab :rolleyes: macht sinn - der "Klassikladen" hatte da sogar in erster Reihe ein Bike stehen wo der Schaltzug gefehlt hat da sie keine Kappe hatten :D.

Wäre sehr dankbar für einen Tip!

Beste Grüße

Max
 
Ich wurde von einem Bekannten gefragt, ob ich sein Pinarello auf 10-fach umrüsten kann.
Frage: Was ist das für ein Schaltwerk (Stratos?), schaltet momentan 8-fach? Und meint ihr dass das 12/25 10-fach schalten kann?
Besten dank :)
AbIdS1b.jpg
 
@NonesensE: Jein :D

Bei nicht zumutbar befahrbaren Radwegen braucht's kein Gericht oder eine Abschilderung.
Was Du meinst, sind angeordnete Benutzungspflichten, die dem Urteil des BVerwG von 2010 widersprechen.
Leider entbindet die widerrechtliche Anordnung Dich nicht von der Benutzungspflicht.
Das und die Zumutbarkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Hm, da hast du recht, aber aber die Zumutbarkeit muss im Zweifelsfall auch vor Gericht geklärt werden. Im Landkreis GF hält man sogar Radwege für zumutbar, die man mit "Achtung Radwegschäden" beschildert sind.
Moin zusammen,

mir fehlt noch ein klitzekleines Teil zur Probefahrt:
Eine Schaltzugendkappe die sich von 5 auf 3mm verjüngt damit sie in die Öse am Rahmen passt.

Ich hab schon google befragt und hier gesucht aber keine Info gefunden wo man die Dinger jetzt nun herbekommt.
Sämtliche Radläden in Hamburg auch bis jetzt ohne Erfolg - Es hiess immer: Wenn wir sowas brauchen bauen wir es woanders ab :rolleyes: macht sinn - der "Klassikladen" hatte da sogar in erster Reihe ein Bike stehen wo der Schaltzug gefehlt hat da sie keine Kappe hatten :D.

Wäre sehr dankbar für einen Tip!

Beste Grüße

Max
Wahrscheinlich eher 3,8mm, oder? Gab es bis vor ein paar Monaten im 10er Pack von Shimano bei Rose, sonst habe ich die Dinger noch nirgends gesehen.

3mm wäre extrem klein, kenne ich nicht. Unschöne Notlösung: normale Endkappe nehmen, mittels Kabelbinder vor der Öse in Position halten.
 
Ja das sind dann die Autofahrer, die in der 30 Zone mit Vollgas überholen (ums dem dummen Öko Radfahrer zu zeigen) um 10m weiter für fir rote Ampel zu bremsen. Da muss ich immer sehr schmunzeln.

Das beschwört zwangsläufig die Erinnerung an eine ähnliche Begebenheit herauf, der ich beiwohnen durfte: Der Fahrer eines tiefergesägten Golfs ist unaufmerksam, fummelt irgendwas in seinem Auto, als die Schlange vor der schon roten Ampel sich noch mal in Bewegung setzt. Die entstandene Lücke von vielleicht zehn Metern schließt er mit quietschenden Reifen beim Anfahren und ebenso beim sofort folgenden heftigen Abbremsen...
 
Moin zusammen,

mir fehlt noch ein klitzekleines Teil zur Probefahrt:
Eine Schaltzugendkappe die sich von 5 auf 3mm verjüngt damit sie in die Öse am Rahmen passt.

Ich hab schon google befragt und hier gesucht aber keine Info gefunden wo man die Dinger jetzt nun herbekommt.
Sämtliche Radläden in Hamburg auch bis jetzt ohne Erfolg - Es hiess immer: Wenn wir sowas brauchen bauen wir es woanders ab :rolleyes: macht sinn - der "Klassikladen" hatte da sogar in erster Reihe ein Bike stehen wo der Schaltzug gefehlt hat da sie keine Kappe hatten :D.

Wäre sehr dankbar für einen Tip!

Beste Grüße

Max
Ich hab hier D 6mm auf 4 mm
 
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