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Geschwindigkeitskontrolle

DMark

Nudeljunkie
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Hallo,

Also, da ich noch in der Probezeit bin, wäre es mir wichtig auf folgende Frage eine fundierte und am besten mit einem Gesetz belegte Antwort zu erhalten:

Wenn ich mit dem Rad zu schnell bin und erwischt werde, kriegt mich die Polizei deswegen dran und kann dadurch vielleicht sogar meine Probezeit verlängert werden?

Danke schonmal

DMark
 
Moin,

da Fahrräder bauartbedingt keinen Tacho haben kann man Dir nichts wollen. Das Kennzeichen an einem RR ist auch sehr schlecht lesbar!:D :D Im schlimmsten Falle können die Herrem vom Trachtenverein Grün Weiß Dir eine gebührenpflichtige Verwahnung in Höhe von 5.- Euro verpassen. Aber selbst die wäre vor Gericht locker anfechtbar.

Gruß k67
 
Das Gesetz schreibt die Geschwindigkeitsbegrenungen für Kraftfahrzeuge vor. Darunter fällst Du nicht. :D
 
neonerl schrieb:
Das Gesetz schreibt die Geschwindigkeitsbegrenungen für Kraftfahrzeuge vor. Darunter fällst Du nicht. :D

Stimmt. Rasende Rennräder sind in der StVO einfach nicht vorgesehen.:D
Allerdings gibts eine allgemein formulierte Bestimmung, unter die auch RR fallen:

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Ich hab neulich ein Polizeiauto innerorts überholt. Die Grünen vorschriftsmäßig mit 50 kmh (geschätzt), ich vorbei mit über 70 kmh.:D
Nach der Abfahrt folgt eine Ampel, da haben sie mich etwas kritisch beäugt, aber nichts gesagt.:cool:
War nur lästig, weil ich bei der Ampel das Rot mehr als Empfehlung betrachte. Aber das hätten die Sheriffs möglicherweise anders gesehen.:rolleyes:
 
DMark schrieb:
Hallo,
Wenn ich mit dem Rad zu schnell bin und erwischt werde, kriegt mich die Polizei deswegen dran und kann dadurch vielleicht sogar meine Probezeit verlängert werden?
Da du als Radfahrer eh der schwächste Verkehrsteilnehmer bist,macht sich der Gesetzgeber weniger Sorgen um dich.Ab 1,6 Promille wird es schon etwas kritischer mit der Probezeit.
 
paule66 schrieb:
Ich hab neulich ein Polizeiauto innerorts überholt. Die Grünen vorschriftsmäßig mit 50 kmh (geschätzt), ich vorbei mit über 70 kmh.:D
Nach der Abfahrt folgt eine Ampel, da haben sie mich etwas kritisch beäugt, aber nichts gesagt.:cool:
War nur lästig, weil ich bei der Ampel das Rot mehr als Empfehlung betrachte. Aber das hätten die Sheriffs möglicherweise anders gesehen.:rolleyes:

Ja ne, ist klar. Ist heute schon wieder Märchenstunde? :rolleyes:
 
Stefanswelt schrieb:
Ja ne, ist klar. Ist heute schon wieder Märchenstunde? :rolleyes:

Daß das einer von der Küste nicht glaubt, ist mir schon klar. ;)
Schau dir mal einen Plan von meiner Stadt an. Da gibts eine Zanger Straße. 4-spurig, sauberer Aspalt und ein Gefälle von etwa 10% auf vielleicht 1000m . Da war das, da erreicht man mit zügigem Beschleunigen und ohne Gegenwind locker 75 kmh. ;)

@Fire&Ice
Halt doch einfach mal deine Klappe.
 
Also ein Bekannter von mir ist mal in einer 30er Zone von der Polizei mit 45 angehalten worden.
Dumm, dass sie da mit ner Radarpistole rumstanden also haben sie ihn gleich rausgezogen. Ich glaub aber mehr als eine Geldstrafe ist das nicht geworden.

Als ich letztens Bundesstraße gefahren bin hab ich sie auch an einer Kreuzung stehen sehen. Da ich keinen Tacho dran habe wollte ich eigentlich schon fragen, wie schnell ich denn war (gibt ja so wenig Schilder, die einem das Mitteilen). Auf grund von der nicht wirklich vorhandenen StVO-Ausstattung habe ich das aber lieber gelassen.:p

Gruß Ole
 
paule66 schrieb:
Daß das einer von der Küste nicht glaubt, ist mir schon klar. ;)
Schau dir mal einen Plan von meiner Stadt an. Da gibts eine Zanger Straße. 4-spurig, sauberer Aspalt und ein Gefälle von etwa 10% auf vielleicht 1000m . Da war das, da erreicht man mit zügigem Beschleunigen und ohne Gegenwind locker 75 kmh. ;)

@Fire&Ice
Halt doch einfach mal deine Klappe.

Paule von Dir lasse ich mir bestimmt nicht vorschreiben meine Klappe zu halten.
Würstchen!
 
kastel67 schrieb:
Moin,

Im schlimmsten Falle können die Herrem vom Trachtenverein Grün Weiß Dir eine gebührenpflichtige Verwahnung in Höhe von 5.- Euro verpassen.

Gruß k67
Der Mariannenplatz war blau, soviel Bullen waren da, und Mensch Meier mußte heulen, das war wohl das Tränengas.:D Also bei uns stimmt der alte Scherben Song wieder.Sind die bei euch wirklich noch grün?Die neue Uniform gibts doch jetzt schon 1 Jahr
Hh
 
Die haben mir auch vor kurzem 15 Euro abgeknöpft, weil ich die Grünen bzw. jetzt Blauen überholt habe.Die sind aber höchstens 15 km/h gefahren und ich ca 35-40 km/h.Die fanden das nicht so Lustig, aber das war`s mir Wert.:D
 
paule66 schrieb:
Daß das einer von der Küste nicht glaubt, ist mir schon klar. ;)
Schau dir mal einen Plan von meiner Stadt an. Da gibts eine Zanger Straße. 4-spurig, sauberer Aspalt und ein Gefälle von etwa 10% auf vielleicht 1000m . Da war das, da erreicht man mit zügigem Beschleunigen und ohne Gegenwind locker 75 kmh. ;)

Ach du Schnacker bist es nicht wert, dass weiter zu kommentieren...:blabla:
 
Heute alle zuviel trainiert, oder was??

Moin zusammen,

sorry, aber bisher ist hier echt nur Unfug zusammengeschrieben worden. "Die STVO gilt nicht für Rennradler...", "man hat ja eh keinen Tacho", etc...
Wer hier solche Aussagen fällt, sollte dem Fragenden wenigstens auch die angeforderten §§ nennen können.

Wenn er das könnte, würde er sie vielleicht auch gelesen haben. In §3, Abs. 3 wird die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften geregelt. Da hier von "Kraftfahrzeugen" die Rede ist, kann man einem tatsächlich nix wollen. ABER: §41, Abs. 7 regelt die Streckenbeschränkungen, sprich die runden weißen Schildchen mit rotem Rand und einer Zahl drinnen. Und die gilt für alle Fahrzeuge, also auch Biker. Und spart euch die Kommentare wie "kein Kennzeichen", etc. Hier wurde ja schon auf die Möglichkeit der Radarpistole hingewiesen.

Immer locker bleiben,

Markus
 
Re: Heute alle zuviel trainiert, oder was??

Teutone schrieb:
Moin zusammen,

sorry, aber bisher ist hier echt nur Unfug zusammengeschrieben worden. "Die STVO gilt nicht für Rennradler...", "man hat ja eh keinen Tacho", etc...
Wer hier solche Aussagen fällt, sollte dem Fragenden wenigstens auch die angeforderten §§ nennen können.

Wenn er das könnte, würde er sie vielleicht auch gelesen haben. In §3, Abs. 3 wird die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften geregelt. Da hier von "Kraftfahrzeugen" die Rede ist, kann man einem tatsächlich nix wollen. ABER: §41, Abs. 7 regelt die Streckenbeschränkungen, sprich die runden weißen Schildchen mit rotem Rand und einer Zahl drinnen. Und die gilt für alle Fahrzeuge, also auch Biker. Und spart euch die Kommentare wie "kein Kennzeichen", etc. Hier wurde ja schon auf die Möglichkeit der Radarpistole hingewiesen.

Immer locker bleiben,

Markus

Demnach wäre es Pflicht, einen Tacho montiert zu haben. Soweit ich weiß, ist das aber nicht der Fall. Problem? Problem!
 
Re: Heute alle zuviel trainiert, oder was??

Teutone schrieb:
Moin zusammen,

sorry, aber bisher ist hier echt nur Unfug zusammengeschrieben worden. "Die STVO gilt nicht für Rennradler...", "man hat ja eh keinen Tacho", etc...
Wer hier solche Aussagen fällt, sollte dem Fragenden wenigstens auch die angeforderten §§ nennen können.

Wenn er das könnte, würde er sie vielleicht auch gelesen haben. In §3, Abs. 3 wird die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften geregelt. Da hier von "Kraftfahrzeugen" die Rede ist, kann man einem tatsächlich nix wollen. ABER: §41, Abs. 7 regelt die Streckenbeschränkungen, sprich die runden weißen Schildchen mit rotem Rand und einer Zahl drinnen. Und die gilt für alle Fahrzeuge, also auch Biker. Und spart euch die Kommentare wie "kein Kennzeichen", etc. Hier wurde ja schon auf die Möglichkeit der Radarpistole hingewiesen.

Immer locker bleiben,

Markus

Nehmen wir mal an es ist so wie Du sagst, so würde ich jederzeit Einspruch dagegen einlegen, da Laserpistolen sehr ungenau sind. Hält man Sie im Sommer auf einen Balkon, so fährt dieser dreißig, desweiteren kommen hier sehr viele Messfehler vor.
Ein Freund von mir ist Rechtsanwalt und hat mir dies erzählt. Viele Verfahren werden dann letztendlich vor Gericht eingestellt.
Desweiteren, kannste ja immer noch sagen, das Dein Tacho was anderes angezeigt hat, nirgendwo steht, das dieser überhaupt mitzuführen ist, geschweige denn geeicht sein muss.
 
Hundehirn schrieb:
Der Mariannenplatz war blau, soviel Bullen waren da, und Mensch Meier mußte heulen, das war wohl das Tränengas.:D Also bei uns stimmt der alte Scherben Song wieder.Sind die bei euch wirklich noch grün?Die neue Uniform gibts doch jetzt schon 1 Jahr
Hh

Moin,

vielleicht hat ja Berlin die Kohle um gleich alle Ordnungshüter in Blau zu stecken.:D :D Bei uns habe ich bisher nur große grüne Männchen gesehen, und ein paar silber blaue Autos.

Gruß k67
 
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