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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Aber der Lolli ist imo vorrangig. Du kannst höchstens den Lolli mit Hinweis auf die Vorfahrtsregelung wegklagen. :rolleyes:
Nö, wegklagen geht mit ganz anderen Begründungen.
Und warum soll der Lolli vorrangig sein? Der Lolli macht den Radweg nur dann wirklich benutzungsplichtig wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, z.B. muß er straßenbegleitend sein und das setzt u.a. voraus, dass auch die selben Vorfahrtsregeln gelten.
Tun sie das in dem Fall dann noch? ;)
 
Es steht in der StVO wann man einen Radweg nutzen kann, aber nicht mehr benutzen muss.
Dazu zählen Gefahrenquellen wie Glas, parkende Autos, Mülltonnen, erheblich schlechterer Belag als auf der Fahrbahn, das man mit Kinderanhänger oder Trike fährt, nicht dahin führt wo man hinwill und halt auch das er nicht straßenbegleitend ist.
Wenn man das weiß, kann man getrost 95% aller Radwege ignorieren.. Grade in größeren Städten. Da kommt man oft keine 500m weit ohne fast überfahren zu werden, vor einem Hinderniss ausweichen zu müssen oder zum linksabbiegen 4x ne Bettelampel betätigen muss.
 
Das mit dem “nicht benutzungspflichtig, weil abweichende Vorfahrt“ wird hier durchgekaut, leider nicht ganz so optimistisch:
http://adfc-blog.de/2014/01/das-ende-der-radwegbenutzungspflicht-durch-die-hintertuer/

Zumindest kann ein Lolli aber nicht pauschal die nicht-Straßenbegleitung “überstimmen“ (so, wie er pauschal eine fehlende Grundlage für das Fahrbahnverbot “überstimmen“ kann, bis er weggeklagt wurde), denn Lollis können sehr wohl auch an Strecken komplett ohne begleitende Straße dastehen und implizieren dann natürlich auch kein Benutzungsverbot für irgendeine Fahrbahn.
 
Da sich die Behörden auch nicht an ihre Aufforderung, Pflichtradwege nur anzuordnen wenn unbedingt nötig, hält (sondern jeden 50cm Pflasterweg zum beidseitigen Geh/Radweg macht), halte ich mich auch nicht dran ..
 
Mal eine Frage: Gilt hier für Radfahrer Rot oder Grün?

Ich fahre da immer bei Rot / Grün drüber, da die Fußgänger Grün haben. Eigentlich ist hier die Ampel nur Rot, wegen der Tram die links im Bild die Kreuzung quert. Glaube ich zumindest.

Rein rechtlich vermute ich aber, dass für Radfahrer auch Rot gilt.

Anhang anzeigen 252572
Wenn ich hier auch mal meinen Senf dazugeben darf ...
Wenn die Ampel rechts von Radweg steht gilt sie auch für Radler wenn keine extra fahradampel da ist. Steht sie links vom Weg gilt die Fußgängerampel.
Damit bin ich immer gut gefahren.
In deinem Fall gilt also die Ampel.
 
Wenn die Ampel rechts von Radweg steht gilt sie auch für Radler wenn keine extra fahradampel da ist. Steht sie links vom Weg gilt die Fußgängerampel.

Mag logisch klingen, dürfte sich aber tatsächlich nicht durch irgendwelche Gesetze untermauern lassen. Ob die Ampel rechts oder links von dem Radweg hängt, macht grundsätzlich keinen Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mag logisch klingen, dürfte sich aber tatsächlich nicht durch irgendwelche Gesetze untermauern lassen. Ob die Ampel rechts oder links von dem Radweg hängt, macht grundsätzlich keinen Unterschied.
Mag auch so sein
Andersrum gehört der Radweg ja zur Straße dann hat man sich auch nach der Ampel der Straße zu richten.
 
So wie dieser wundschöne, linksseitige, kombinierte Zweirichtungsradweg?
68€ Strafe wegen nichtbenutzens.
Widerspruch eingelegt, mit Hinweis auf Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde.. Seitdem sind die nicht mehr erreichbar.. keine Antwort seit Monaten.
Ich hasse solche Rechtsverdreher! Da ist der wilde Westen mit seinen DIY Gesetzen nicht weit..

Der Schnittlauchvertreter meinte der Weg ist benutzungspflichtig, da Straßenbegleitend.
Er ist GUT AUSGEBAUT und in GUTEM ZUSTAND (steht so im Bußgeldbescheid! Wahnsinn wie schlecht eine Brille scheinbar funktionieren kann) und die knapp 90cm Baubreite reiche vollkommen aus. An die Novelle von 1998 muss man sich nicht halten, den Radweg da gibts schon länger (Allein das.. die wissen das da seit Jahrzehnten ein gefährlicher und illegaler Radweg falsch ausgeschildert wurde und was machen die? Leute anscheißen die auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und die StVO pochen..)
 

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So wie dieser wundschöne, linksseitige, kombinierte Zweirichtungsradweg?
68€ Strafe wegen nichtbenutzens.
Widerspruch eingelegt, mit Hinweis auf Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde.. Seitdem sind die nicht mehr erreichbar.. keine Antwort seit Monaten.
Ich hasse solche Rechtsverdreher! Da ist der wilde Westen mit seinen DIY Gesetzen nicht weit..

Der Schnittlauchvertreter meinte der Weg ist benutzungspflichtig, da Straßenbegleitend.
Er ist GUT AUSGEBAUT und in GUTEM ZUSTAND (steht so im Bußgeldbescheid! Wahnsinn wie schlecht eine Brille scheinbar funktionieren kann) und die knapp 90cm Baubreite reiche vollkommen aus. An die Novelle von 1998 muss man sich nicht halten, den Radweg da gibts schon länger (Allein das.. die wissen das da seit Jahrzehnten ein gefährlicher und illegaler Radweg falsch ausgeschildert wurde und was machen die? Leute anscheißen die auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und die StVO pochen..)
Den Schildern allein nach ist bei der 3582 der Radweg durch die Kreuzung der einen Straße scheinbar nicht mehr benutzungspflichtig. Beim Bild 3589 ist das wohl ein schlechter Scherz mit den Schildern.
 
Der Schnittlauchvertreter meinte der Weg ist benutzungspflichtig, da Straßenbegleitend.
Straßenbegleitend heißt aber auch unter 5 Meter Maximaldistanz zur Fahrbahn. Das kommt mir bei Bild 3587 weiter entfernt vor.

Zudem muss ein gemeinsamer Rad- Fußweg außerorts mindestens 2 Meter Breite aufweisen. Das sehe ich hier aber auch nicht gegeben. Ich denke eher, der gepflasterte Weg war ursprünglich nur für Fußgänger gedacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nichtbenutzung 20€, mit Behinderung 25€, mit Gefährdung 30€, mit Sachbeschädigung 35€.

Das ist alles unter 60€ und damit nur ein Verwarngeld, weswegen auch keine Auslagen (Gebühren) draufgeschlagen werden dürfen.

Ist mir völlig unerklärlich, wie man da auf 68€ kommen soll.
Oder ist das schon der Bußgeldbescheid wegen Nichtbezahlens?
 
Nichtbenutzung 20€, mit Behinderung 25€, mit Gefährdung 30€, mit Sachbeschädigung 35€.

Das ist alles unter 60€ und damit nur ein Verwarngeld, weswegen auch keine Auslagen (Gebühren) draufgeschlagen werden dürfen.

Ist mir völlig unerklärlich, wie man da auf 68€ kommen soll.
Oder ist das schon der Bußgeldbescheid wegen Nichtbezahlens?

Ja, ist es. Ein Verwarngeld ist ein Angebot, dass man wenn dann gleich bezahlen muss. Dann kann man aber auch keinen Widerspruch mehr einlegen.
Wenn man also nicht zahlen will, wirds immer gleich ein Bußgeld.
 
Wie oft wurdet ihr denn schon angehalten, um für die "Nichtbenutzung" zahlen zu müssen?
Ich nämlich noch nie.
Angehalten wurde ich 4x in den über 20 Jahren, die ich Rennrad fahre. Die ersten 3x gabs nur eine mündliche Verwarnung. Dieses Frühjahr sollte ich erstmals zahlen.
Aber jetzt das verrückte: Alle 4x war an Stellen, an denen keine gültige RWBP angeordnet war.
Beim erstenmal war es ein nicht freigegebener linker Radweg, da durfte ich also gar nicht fahren (Bundesstraße außerorts!)
Beim zweitenmal war sowohl der linke als auch der rechte bebläut. Beiden Pflichten kann ich unmöglich nachkommen, also gilt § 2 Absatz 1 Satz 1 StVO.
Beim drittenmal gabs schlicht und ergreifend keine Blauschilder, da waren auch 10 Jahre vorher keine.

Und beim vierten Mal dieses Frühjahr: Meine erste Ausfahrt mit dem Renner dieses Jahr, im März. Fahre eine der Ausfallstraßen die aus meiner Kleinstadt rausführt, an der Einmündung rechts biegt die Rennleitung nach links ab, also dahin, wo ich herkam. In diesem Bereich hatte ich schon bei einer Einkaufsfahrt vor einiger Zeit gesehen, dass die Stadt die Benutzungspflicht aufgehoben hatte. Im Abschnittt weiter draussen sehe ich am Kreisel dann erstmals dass auch hier das Blauschild nicht mehr da ist. Kurz danach überholt mich jener Polizeiwagen an dem ich grad vorbei war - die müssen gewendet haben in der Annahme dass ein Rennradfahrer auch den Radweg weiter draußen nicht benutzen würde.

Um es kurz zu machen: Als ich nach meiner Ausfahrt dann mit Fotos auf der Wache auftauchte:
„Ja Sie hatten recht, wir haben bei der Stadt angerufen, die haben die Benutzungspflicht letzte Woche aufgehoben.“
Also nicht das ich den Weg mit dem Renner je benutzt hätte. Vielleicht 2-3x mit dem Hardtail zu dokumentatorischen Zwecken. Hätten'se halt früher kommen müssen.:D
 
Beim erstenmal war es ein nicht freigegebener linker Radweg, da durfte ich also gar nicht fahren (Bundesstraße außerorts!)

Knifflige Situation, denn für solche Fälle hat der Gesetzgeber bekanntlich allerlei penible Details vorgesehen, die lediglich im Bedarfsfall (renitenter Radler, der die StVO zu gut kennt) durchgesetzt werden: ein Speichenreflektor zu viel, Prüfzeichen auf dem Pedalreflektor nicht mehr erkennbar, Heckreflektoren zu hoch... und wie ist das überhaupt mit der helltönenden Glocke? Also ich finde die ja eher Basslastig. Was denken Sie, Kollege Meier?
 
Das Geld kam wiefolgt zusammen (Ich erkläre mal den gesamten Ablauf wie es dazu kam)

Ich fuhr im Milan (Vollverkleidetes Liegedreirad) auf der Nebenstraße zwischen Stadtroda und Quirla.
Ein schwarzes SUV kam mir entgegen, laut hupend, mit einem Fahrer ausersich vor Wut.
Keine 10sek. später überholte der Wagen, hat also gewendet, fuhr vorbei und zog direkt rechts an den Straßenrand.
Da ich dort bergauf mit nur ca. 20km/h unterwegs war, sah ich noch wie er sein Telefon zückte...
Keine 5Min später, mittlerweile fast oben angekommen, 2 Einsatzwagen der Polizei hinter mir. Ich fuhr, Fahrbahn war frei, etwas weiter rechts um zu symbolisieren das überholt werden kann. Keine Reaktion. Nachdem diese noch weitere 3min hinter mir blieben, fuhr ich rechts ran.
Beide Wagen überholten, einer parkte direkt vor mir, der andere Fuhr davon.

Ein älterer Herr mit 3 Sternchen auf der Schulter stieg aus, kurz darauf sein Kollege (1Stern ..). Ich wurde recht schroff angefahren, was das denn soll, wo mein NUmmernschild sei, Führerschein usw.
Ich erklärte kurz das es sich um ein Fahrrad mit Wetterschutz handelt. 3Räder, damit man beim Stopp nicht den Fuß runternehmen muss und es weniger Probleme bei Seitenwind gibt.
Sein Kollege (der mit 1Stern) war hellauf begeistert, stellte ein paar Fragen, schaute sich das Vehikel von Innen an usw.
Der "Chef" war damit beschäftigt meine Personalien zu checken.
Anschließend fragte er nach dem Licht. Da meine Beleuchtung der eines PKW ebenbürdig ist, konnte er da nicht meckern..
Also kam das, was kommen musste: "Sie wissen schon das da vorn ein Radweg war?!"
Ich: "Nein, ich habe kein Schild gesehen, nur einen gepflasterten Weg auf der anderen Straßenseite"
Er: "Ja, das war ein Radweg! Und wenn sie das Schild nicht gesehen haben, scheinen sie ja nichtmal aufzupassen!"
Ich: "Ich achte auf die Fahrbahn, nicht auf Schilder auf der anderen Straßenseite hinter 10 Bäumen.."
Das war wohl ein wenig zu weit..
Er: "Das macht 15€ wegen nichtbenutzen des Radweges"
Ich: "Ich fahre ein mehrspuriges Fahrzeug. Auf diesen, viel zu schmalen, "Radweg" hätte ich nicht fahren können, selbst wenn ich gewollt hätte."
Er: "Das interessiert mich nicht, da ist ein Radwegschild, das ist ein Fahrrad, sie haben darauf zu fahren!"
Ich: "Wenn das ein Radweg war, war er nicht mal 1/2 so Breit wie es die Vorschriften MINIMAL vorgeben.. Dieser Weg wäre somit illegal angeordnet. Zudem sind die KUrvenradien dort so klein, das ich 2 mal auf den ca. 900m hätte aussteigen müssen. Außerdem ist er nicht Straßenbegleitend, da er bei jeder Einfahrt dazu zwingt auf die Vorfahrt (per Schild) zu verzichten"
Er: "Sie behindern hier den Verkehr und nötigen die Autofahrer zu gefährlichen Überholmanövern! Sie haben gefälligst auf dem dafür vorgesehenen Radweg zu fahren!"
Ich: "Jetzt kann man schon jemand zu gefährlichen Fahrmanövern nötigen, wenn man sich an die StVO hält?" -> ich betete anschließend die Ausnahmeregeln für die Radwegpflicht runter und das die allgemeine Pflicht seit 1998 nicht mehr exisitert. Seine Antwort war göttlich:
"Der Radweg ist dort schon länger! Sie haben sich daran zu halten! Zu ihrer eigenen Sicherheit" (Ich weiß nicht ob das jetzt eine Drohung war..)

So ging es noch ein wenig weiter.
Da der Herr KEINERLEI Ahnung hatte wie die derzeitige Gesetzeslage war und sein Kollege leider nicht genug Eier in der Hose hatte einzugreifen, wollte ich mich nun verabschieden.
Darauf hin:
"SIe werden einen Bußgeldbescheid erhalten und wenn ich sie nocheinmal erwische, wie sie einen Radweg ignorieren, wird ihr Fahrzeug auf der Stelle beschlagnahmt! Sie können das dann per Gerichtsverfahren wieder einklagen!"
Das wurde mir dann echt zu bunt..
Ich wünschte einen schönen Tag.

Eine Woche später kam der Bußgeldbescheid (Siehe Anhang).
Er hat mich also angelogen: Seine Kontaktdaten waren NICHT auf dem Bescheid. Ich habe nämlich nach Dienstnummer/Name sowie Dienststelle gefragt. Diese wollte er nicht rausgeben und wieß auf den Bescheid hin.
Er hat aus den 20€ nun 40€ gemacht, da ich aus "Vorsatz" gehandelt habe. Ja, ich habe mich, im Gegensatz zu ihm, ans Gesetz gehalten und nicht den Schwanz eingezogen..
Dazu noch 28€ "Bearbeitungsgebühr".

Richtig geil: "begleitender Radweg in GUTEM ZUSTAND" ...
Habe die Tage darauf, als die meisten Äste nach dem Gewitter wieder weggeräumt waren, ein paar Bilder dieses Superduperradweges gemacht.

Manchmal frage ich mich, ob man mit Marke auf der Brust die Erlaubnis hat, seine eigenen Gesetze zu erfinden..
Der Widerspruch war schnell geschrieben, wurde 2 Seiten lang, obwohl ich viele seiner Vergehen nicht mal aufgeführt habe..
Dazu noch Aussicht auf Fach und Dienstaufsichtsbeschwerde. Seitdem NICHTS. Selbst auf Nachfrage keinerlei Reaktion von Dienststelle (die ich telefonisch über die Bußgeldstelle herausfinden musste!) oder der Bußgeldstelle selbst.
Für so einen Dreck zahl ich Steuern? Damit sich Leute über andere stellen um ihre scheinbaren Allmachtsfantasien auszuleben? Und die meisten sind auch noch so feige und sagen dazu "Ja und Amen"..

Ach ja, und das Radwege ca. ein 10fach höheres Unfallrisiko haben, als die Fahrt auf der Fahrbahn, hat er nur mit nem Schulterzucken quitiert. Ihm war es also egal ob ich zu SChaden komme, solange er freie Fahrt hat und nicht einen 2m Schlenker fahren muss.. Denn meine "Verkehrsbehinderung" belief sich auf satte 6 Autos, die ohne Bremsen, an mir vorbeifuhren.
2 Wochen Später gabs wegen gesperrter Autobahnauffahrt dort einen 6km langen Stau..ich fuhr gemütlich dran vorbei.. Um selbst so eine "Behinderung" zu erzeugen, wie sich die Autos da selbst zugefügt haben, hätte ich knapp 400 Jahre, jeden Tag, diese Strecke 2 mal fahren müssen ^^

Gruß,
Patrick
 

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Auf dem Bild 3582 sehe ich einen nicht straßenbegleitenden gepflasterten Weg, der nach einer Einmündung nicht mittels Beschilderung als Radweg gekennzeichnet ist. Auf dem Bild 3579 scheint der Weg in Ordnung und somit Benutzungspflichtig zu sein.
Wo ist also das Problem?
 
Seltsam, wie aus deiner Aussage, die Schilder nicht gesehen zu haben, ein Vorsatz konstruiert wird. Ist das nicht normalerweise der Fall, wenn man die Schilder gesehen hat, aber trotzdem zuwider handelt?

Seltsam auch der SUV-Fahrer: Wieviel Zeit und Frust muss man haben, um sich über eine Regelverletzung anderer aufzuregen, die einen selber nicht tangiert? Ruft der auch die Polizei, wenn er jemanden nicht blinken sieht, jemand die Vorfahrt missachtet, jemand bei der Fahrt das Reibebrett bedient oder ordnungswidrig die Hupe missbraucht? "Alle 1000 Meter ein Wutanfall - Deutschlands entspantester SUV-Fahrer". :rolleyes:

2 Einsatzwagen, die in 5 Minuten da waren. Kein Wunder, dass die ne halbe Stunde brauchen, wenn man verkloppt wurde.
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