Hallo,
kurz zur Erläuterung der Problemstellung:
Mein Vater möchte sich ein Fitnessbike kaufen und er liebäugelt mit dem Stevens Strada 800 und dem Cube SL Road Pro. In der Oberlausitz wo meine Eltern wohnen, gibt es diese Bikes leider nicht in den Läden. Das heißt man kann sie bestellen, aber eben nicht probefahren. Die Händler in der Gegend reden einem nur ihre tollen Crossräder mit Federgabel und den ganzen Kram an, aber Fitnesbikes sind nicht da. Also kommt er zu mir nach Dresden um hier die Räder zu testen und vielleicht auch zu kaufen, da ich den Händler hier nicht verärgern will indem ich ihm einen Haufen Zeit koste und dann nix kaufe.
Nun zum Problem. Wenn mein Vater hier ein Rad kauft hat er sicher keine Lust wegen jedem Kleinkram zu dem Händler hier zu kommen (ca. 120 km) sondern würde lieber zu einer Werkstatt in seiner Nähe gehen. Sind diese nun genauso verpflichtet das Rad zu reparieren oder Garantiemängel zu beseitigen wie der Händler bei dem er das Rad gekauft hat? Ich mein natürlich nur dann wenn der Händler auch z.B. Stevens verkauft? Das würde mich mal sehr interessieren. Klar kann er sich sein Rad auch bei einem Händler bestellen, aber den größeren Aufwand hat dann der Händler hier in Dresden.
Wie würdet ihr das machen?
Danke und Gruß
René
kurz zur Erläuterung der Problemstellung:
Mein Vater möchte sich ein Fitnessbike kaufen und er liebäugelt mit dem Stevens Strada 800 und dem Cube SL Road Pro. In der Oberlausitz wo meine Eltern wohnen, gibt es diese Bikes leider nicht in den Läden. Das heißt man kann sie bestellen, aber eben nicht probefahren. Die Händler in der Gegend reden einem nur ihre tollen Crossräder mit Federgabel und den ganzen Kram an, aber Fitnesbikes sind nicht da. Also kommt er zu mir nach Dresden um hier die Räder zu testen und vielleicht auch zu kaufen, da ich den Händler hier nicht verärgern will indem ich ihm einen Haufen Zeit koste und dann nix kaufe.
Nun zum Problem. Wenn mein Vater hier ein Rad kauft hat er sicher keine Lust wegen jedem Kleinkram zu dem Händler hier zu kommen (ca. 120 km) sondern würde lieber zu einer Werkstatt in seiner Nähe gehen. Sind diese nun genauso verpflichtet das Rad zu reparieren oder Garantiemängel zu beseitigen wie der Händler bei dem er das Rad gekauft hat? Ich mein natürlich nur dann wenn der Händler auch z.B. Stevens verkauft? Das würde mich mal sehr interessieren. Klar kann er sich sein Rad auch bei einem Händler bestellen, aber den größeren Aufwand hat dann der Händler hier in Dresden.
Wie würdet ihr das machen?
Danke und Gruß
René