K
KetteRechts.de
Vielleicht kann hier jemand aus dem Forum bei folgender Frage helfen:
Strassenbaustelle. Die Strasse ist über mehrere km wegen Asphaltierungsarbeiten komplett gesperrt mit entsprechender Beschilderung.
Der fahrbahnbegleitende Radweg hat keine zusätzliche Beschilderung, kann also frei benutzt werden.
An einem Streckenabschnitt wurde durch die Strassenbaufirma im asphaltierten Radweg eine ca 2m breite Furche gefräst, Schnittkantenhöhe 4-5cm.
In diese Schnittkante ist ein Radfahrer reingefahren, Gott sei Dank nicht gestürzt, aber das Hinterrad ist durch den Aufprall verbogen, Totalschaden.
Stellt sich nun die Haftungsfrage.
Reichte die Vollsperrung der Strasse und musste der Radfahrer mit soetwas rechnen oder ist der Radweg als unbetroffen zu betrachten und der Unternehmer hätte an dieser Stelle für den Radweg explizit Warnschilder aufstellen müssen?
Danke für eure Beiträge!
Strassenbaustelle. Die Strasse ist über mehrere km wegen Asphaltierungsarbeiten komplett gesperrt mit entsprechender Beschilderung.
Der fahrbahnbegleitende Radweg hat keine zusätzliche Beschilderung, kann also frei benutzt werden.
An einem Streckenabschnitt wurde durch die Strassenbaufirma im asphaltierten Radweg eine ca 2m breite Furche gefräst, Schnittkantenhöhe 4-5cm.
In diese Schnittkante ist ein Radfahrer reingefahren, Gott sei Dank nicht gestürzt, aber das Hinterrad ist durch den Aufprall verbogen, Totalschaden.
Stellt sich nun die Haftungsfrage.
Reichte die Vollsperrung der Strasse und musste der Radfahrer mit soetwas rechnen oder ist der Radweg als unbetroffen zu betrachten und der Unternehmer hätte an dieser Stelle für den Radweg explizit Warnschilder aufstellen müssen?
Danke für eure Beiträge!