MarioDeRosa
Aktives Mitglied
bei uns zu hause gibt es eine uneindeutige situation:
von unten kommend: eine bundesstraßenabfahrt, stoppschild an der einmündung zur querverlaufenden landesstraße.
parallel zur landesstraße verläuft ein radweg, im kreuzungsbereich zur abfahrt befinden sich radwegseitig verkehrszeichen 205, "vorfahrt gewähren" sowohl als schild, wie auch auf dem boden gemalt.
darf das so sein? müssen beschilderungen nicht eindeutig sein?
von unten kommend: eine bundesstraßenabfahrt, stoppschild an der einmündung zur querverlaufenden landesstraße.
parallel zur landesstraße verläuft ein radweg, im kreuzungsbereich zur abfahrt befinden sich radwegseitig verkehrszeichen 205, "vorfahrt gewähren" sowohl als schild, wie auch auf dem boden gemalt.
darf das so sein? müssen beschilderungen nicht eindeutig sein?