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Unfall mit Rennrad, Rechtsfrage, Tipps ...??!

pantherbike

Alte Herren
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hallo, ich bin diese Woche von einem Radfahrer umgefahren worden, dabei kam ich mit meinem Carbonrad zu Sturz. Mir ist nix passiert, das Rad hat aber einige Schäden. Ich habe von dem Unfallgegner die Personalien und ein unterschriebenes Schriftstück, in dem er sich als Unfallverschulder anerkennt. Er fuhr auf einem Radweg in falscher Richtung und nahm mir die Vorfahrt.
Nun meine Frage: er hat Angst , das seine Versicherung den Schaden nicht übernimmt, weil er sich ordnungswidrig verhalten hat; daher wäre es ihm lieb wenn man den Sachverhalt so darstellt, als wäre er auf der richtigen Seite gefahren und hätte mich umgefahren.
Laufe ich nicht das Gefahr, das die Versicherung eine Teilschuld bei mir sucht ? Ausserdem wäre ja dann das Schriftstück wertlos?! Kann eine Versicherung bei Fahrlässigkeit wie in obigem Falle die Übernahme der Kosten verweigern ?
 
Da würde ich lieber einen Anwalt dazu befragen. Rechtsberatung wird hier wahrscheinlich nicht gerne gesehen.
 
hatte ich mir auch gedacht - also bleib ich mal bei der wahrheit - letztlich muss er ja den Fragenbogen ausfüllen, nicht ich.
 
Nicht nur, daß Du lügen und ihn in seinem schändlichen Tun unterstützen würdest - letztlich läufst Du Gefahr, daß er es so darstellt, daß Du den Unfall verursacht hast.
Sollten er oder sein Rad Schäden abbekommen haben, hast Du die A-Karte....

Aus Schaden wird man klug, und wenn er für sein falsches Handeln (falsche Fahrtrichtung) die Verantwortung übernehmen muß, ist der Lerneffekt deutlich anhaltender :)
 
eine private Haftpflichtversicherung wird die Leistung höchstwahrscheinlich nicht kürzen, wenn er den Fahrradweg falschherum befährt und dir die Vorfahrt nimmt.

Ich würde grds. nicht den Schadenhergang/die Schadenschilderung tunen!

Übrigens:
In der Regel steht in den Tarifbestimmungen, dass der Versicherer die Regulierung verweigern darf, wenn der Versicherungsnehmer (vor Prüfung der Schuldfrage durch den Versicherer = passiver Rechtsschutz) ohne besondere Gründe eine Schuldanerkenntniss abgibt.
 
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Übrigens:
In der Regel steht in den Tarifbestimmungen, dass der Versicherer die Regulierung verweigern darf, wenn der Versicherungsnehmer (vor Prüfung der Schuldfrage durch den Versicherer = passiver Rechtsschutz) ohne besondere Gründe eine Schuldanerkenntniss abgibt.
Das ist eine alte Regelung. Die am Unfallort abgegebene Schuldanerkenntniss ist nicht rechtsverbindlich und kann allenfalls nur noch als ein Indiz für die Schuldfrage verwendet werden.
 
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letztlich läufst Du Gefahr, daß er es so darstellt, daß Du den Unfall verursacht hast.
Wobei er das noch nicht einmal selber sein muss. Wenn der Tathergang so beschrieben ist, daß die Versicherung nicht zahlen muss, dann wird die Versicherung nicht zahlen, egal ob der Unfallgegner sagt er hätte Schuld.

Haftpflichtversicherungen sind dazu da, die Haftung für Schäden zu übernehmen, die aus eigenem Fehlverhalten resultieren. Auf der falschen Seite zu fahren ist ein Fehlverhalten, genauso wie jemandem die Vorfahrt nehmen. Wenn er dir weder die Vorfahrt genommen hätte, noch auf der falschen Seite gefahren wäre, würde die Versicherung nicht zahlen, weil er nicht Schuld wäre.(und weil es wahrscheinlich keinen Unfall gegeben hätte)

Wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt, hat eigentl. immer (mindestens) einer gegen Verkehrsregeln verstoßen. Soetwas wie Unfälle aus reinem Pech gibt es eigentlich nicht. Dazu ist die StVO zu engmaschig. Durch den Filter fällt kein Fall aus dem realen Leben.
 
Kann eine Versicherung bei Fahrlässigkeit wie in obigem Falle die Übernahme der Kosten verweigern ?

bei sog. einfacher Fahrlässigkeit wird bei Haftpflicht immer geleistet. dafür ist sie ja da.

anders sieht es aus bei grober Fahrlässigkeit. eine engstirnige Versicherung könnte das Befahren eines Radweges in falscher Richtung bereits als grobe Fahrlässigkeit auslegen und Leistungen kürzen.

kann Dir aber erstmal egal sein, du stellst Deine Ansprüche vollumfänglich -am besten schriftlich und nachweisbar- an den Unfallgegner.

was sagt denn der Hersteller des Rahmens? könnte mir denken, dass der ein Röntgen beim Spezialisten empfiehlt.
 
Bei vielen Privathaftpflichtversicherungen, und darum dürfte es hier ja wohl gehen, besteht sogar für grobe Fahrlässigkeit Versicherungsschutz. Ein Blick in seine Versicherungsbedingungen macht den Unfallverursacher klüger.

...Die am Unfallort abgegebene Schuldanerkenntniss ist nicht rechtsverbindlich und kann allenfalls nur noch als ein Indiz für die Schuldfrage verwendet werden.
Das kann man so nicht verallgemeinern. Im Prinzip ist so etwas schon wirksam, deshalb drohen die Versicherungen ja auch ihren Kunden mit dem Entzug des Versicherungsschutzes, wenn sie ein Anerkenntnis abgeben. Es kann höchstens sein, dass das Anerkenntnis wegen unfallbedingter Verwirrung oder sonstigen Ausfallerscheinungen im Einzelfall nicht oder nur eingeschränkt wirksam ist.
 
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Im Zivilprozess gilt, dass derjenige, der die Beweislast hat, den Prozess mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verlieren wird. Derjenige, der Geld vom Unfallgegner will, hat zunächst die volle Beweislast für alle Tatsachen, die seinen Anspruch begründen. Er hat also zunächst einmal die deutlich schlechteren Karten. Wenn sich die Beweislast nun aufgrund eines solchen Schuldanerkenntnisses am Unfallort umgekehrt, wie es sich aus dem Link zutreffend entnehmen lässt, dann wandern allein dadurch die deutlich schlechteren Karten zu demjenigen, der das Anerkenntnis abgegeben hat. Für die Erfolgsaussichten hat das sehr große Auswirkungen, sie drehen sich um 180° in die andere Richtung. Deshalb habe ich angemerkt, dass nicht verallgemeinert werden kann, ein Schuldanerkenntnis am Unfallort wäre "nicht rechtsverbindlich". Um die möglichen Konsequenzen zu verdeutlichen: Hat der klagende Geschädigte die Beweislast, dann verliert er den Prozess, wenn die beiden Unfallbeteiligten vor Gericht gegensätzliche Versionen präsentieren und es keine Zeugen oder sonstige Beweismittel gibt. Diese Situation ist ja nicht so selten. Bei umgekehrter Beweislast aufgrund des Schuldanerkenntnisses gewinnt er dagegen den Prozess. Und wer es besonders dumm anstellt, bekommt vielleicht im Einzelfall sogar wirklich ein zivilrechtlich vollständig verbindliches Anerkenntnis hin.
 
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Ich meine, dass es das Anerkenntnisverbot der Versicherungen nicht mehr gibt bzw ein solcher Passus im Versicherungsvertrag unwirksam ist, d.h. dass man den Versicherungsschutz nicht mehr verliert, wenn man am Unfallort seine Schuld einräumt.
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__105.html

Das man sich mit so einer Erklärung schlechter stellt, steht außer Frage, aber man (und die Versicherung) hat trotzdem die Möglichkeit, die Schuldfrage vor Gericht klären zu lassen, da eben das spontane Schuldanerkenntnis am Unfallort nicht in jedem Fall rechtsverbindlich ist.
 
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Da ich jetzt kein neuen Thread aufmachen will, nutze ich mal diesen für meinen Unfall.
Ich war innerstädtisch auf der Hauptstraße unterwegs (gab keinen Radweg) und vor mir bog ein Auto plötzlich rechts ab. Ich meine, dass er nicht geblinkt hat. Er sieht es anders. Ich bin ihm dann also in die rechte Seite gefahren und unsanft abgestiegen. Insgesamt war es Glück im Unglück, weil nix großes passiert ist.

Wenn er nicht geblinkt hat, dann ist die Sache ja klar. Aber hätte ich ihn theoretisch rechts überholen dürfen, wenn er sein Abbiegen angekündigt hätte? Laut meiner Auffassung von § 9 Abs. 3 StVO schon. Wie seht ihr das?
 
Ich würde sagen: Nein! Rechts überholen ist grundsätzlich verboten, das gilt nun einmal für alle Fahrzeuge.

Nur wenn an einer Ampel Fahrzeuge zum stehen kommen, darf man mit dem Rad vorsichtig rechts an den stehenden Fahrzeugen vorbeifahren.
 
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Naja, der benannte Paragraph wird folgend erklärt: Der Abbieger hat Schienenfahrzeuge, FmH und Radfahrer durchfahren zu lassen, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Für mich ist das schon eindeutig.

Ehrlich gesagt kannte ich das auch nur so und habe mich als Autofahrer auch daran gehalten. Es handelt sich ja nicht direkt um einen Überholvorgang.
 
Naja, der benannte Paragraph wird folgend erklärt: Der Abbieger hat Schienenfahrzeuge, FmH und Radfahrer durchfahren zu lassen, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Für mich ist das schon eindeutig.
Verstehe ich auch so. Geradeausfahrende Fahrradfahrer (wie auch Fußgänger) haben Vorrang vor Rechtsabbiegern.
Allerdings fahre ich trotzdem direkt im Kreuzungsbereich NIE rechts an Fahrzeugen vorbei, sondern ordne mich direkt vor dem Kreuzungsbereich gerne mittig hinter dem davorstehenden Auto ein, da ich keinem Autofahrer traue. Viele "vergessen" zu blinken, oder blinken erst während des Abbiegevorgangs.
Stehe ich mittig, ist erstens klar: ich werde nicht rechts am Vordermann vorbeifahren (der Autofahrer vor mir wartet also nicht vergebens auf mich) und zweitens: keiner fährt mich über den Haufen, weil er mich übersehen hat oder noch schnell vor mir abbiegen will.
Finde diese Vorrang-Regel irgendwie verdammt gefährlich.
 
Lasst euch doch nicht verwirren, wenn er als Radfahrer hinter dem Auto war, darf er in dem Moment nicht rechts überholen bzw dazu ansetzen.
 
Gemeint ist letztlch nur, wenn sich auf der Fahrbahn für diese Fahrzeuge eine eigene Spur befindet, bzw. neben der Fahrbahn ein Radweg.Auf einer Spur ist ja im Prinzip nur Platz für je eine Fahrzeug.
 
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