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Umzug von der Schweiz nach Deutschland

G

Gelöschtes Mitglied 106214

Hallo,

aus beruflichen Gründen ziehe ich demnächst von der Schweiz nach Deutschland. Nun frage ich mich, was muss mein Rennrad in D unbedingt haben, damit ich STVzO Konform fahren kann?

Ich weiss, dass Licht nur bei Dämmerung/im Dunkeln gebraucht wird. Wie sieht es mit den Speichenreflektoren aus? Und Rennradpedalen haben ja auch keine Reflektoren!?

Wäre über jegliche Tips und Hinweise danke.

Danke, ein schönes Wochenende und safe riding!
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Altmetal

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Mensch, dafür meldest Du Dich hier an? Kann ja nicht so schwierig sein, Klingel ans Rennrad und gut ist, ansonsten brauchst Du nix, sorry für meinen Kommentar, aber ich wünsche Dir viel Glück im grossen Kanton, ich liebe Deutschland, nicht wegen der Landschaft, aber wegen der vielen Freunde.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Altmetal

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Speichenreflektoren sind meines Wissens nach auch Pflicht. Ob es jetzt herkömmliche sind, diese Sticks, oder am Reifen selbst ein reflektierende Linie. Zudem wohl auch ein weißer vorne am Rad, ein roter hinten.
 
Fahre seit 15 Jahren sowohl in der Schweiz wie auch in Deutschland Rennrad.
Wesentlich beim Rennradfahren sind gute Bremsen und im Dunkeln ein Licht.

Beantwortet dies deine Frage?
 
Beantwortet dies deine Frage?
Nein, denn die Frage war was vorgeschrieben ist. Das ist mit dem Link zur StVZO beantwortet worden.
Ob man sich daran hält, ist jedem selbst überlassen.
Am Rennrad habe ich normalerweise keinerlei Licht und Reflektoren, da dieses eigentlich nur bei Helligkeit und gutem Wetter bewegt wird.
Mein Schlechtwetterrad ist mit Schutzblechen, Licht vorne und hinten und Reifen mit reflektierender Flanke (was auch statt Speichenreflektoren zugelassen ist) bestückt. Bisher hat die Rennleitung noch nie mokiert. Ich fahre aber auch selten durch größere Städte.
 
Zuverlässig wird es, wenn man gestoppt wird. Rennräder sind dem Gesetze nach ohne Ausnahme Fahrräder. Egal ob in der Stadt oder auf dem Land auf öffentlichem Grund. Auf Privatgrundstücken und bei Radrennen gibt es Ausnahmen.

Bußgeldrechner für unterwegs oder zum Schmökern:

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.tp.bussgeldrechner2&hl=de&gl=US
Fahrradverstöße findet man ganz hinten. Für Autofahrer wurde gerade, seit 15.12.2021, einiges teurer.

Also: Wissen schadet nichts.
 
Zuverlässig wird es, wenn man gestoppt wird.
Er ist nur nicht mehr ganz aktuell.
zB es sind nicht mehr zwei rote Rückstrahler vorgeschrieben, nur noch ein Z-Strahler, der im Rücklicht integriert sein darf.
Speichensticks werden nicht erwähnt.
Auch wird nicht erwähnt, dass eine Batteriebeleuchtung nicht immer mitgeführt werden muss.
Und was soll die Checkliste mit Schutzblechen und Gepäckträger?
 
Und was soll die Checkliste mit Schutzblechen und Gepäckträger?
Doppelte Rückstrahler, Gepäckträger und Schutzbleche sind Vorschläge für sichere Kinderfahrräder (Grundschule). Der Text und die Checkliste sind zum Lesen und Nachdenken. Nicht nur für Grundschüler.
 
Die sind meist schon froh, wenn du überhaupt Licht am Fahrrad hast. Problematischer könnte das alles aber bei einen Unfall werden.
Moin,
kann man leider so nicht pauschalisieren….. Stimmt für die Ecken im Vogtland und Thüringer Wald, in denen ich radel, aber nicht Münster. Aufgrund der Fahrraddichte kennt die Polizei die geltenden Bestimmungen sehr gut, was die vorgeschriebene Ausstattung angeht
 
Hallo,

aus beruflichen Gründen ziehe ich demnächst von der Schweiz nach Deutschland. Nun frage ich mich, was muss mein Rennrad in D unbedingt haben, damit ich STVzO Konform fahren kann?

Ich weiss, dass Licht nur bei Dämmerung/im Dunkeln gebraucht wird. Wie sieht es mit den Speichenreflektoren aus? Und Rennradpedalen haben ja auch keine Reflektoren!?

Wäre über jegliche Tips und Hinweise danke.

Danke, ein schönes Wochenende und safe riding!

RENNRAD ist kein Fahrrad im verkehrstechnischen Sinn
kannst also fahren wie es ist :idee:
https://www.roadbike.de/so-kann-man-sich-irren/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann isses Spielzeug und hat im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen.

Nachtrag: der verlinkte Artikel aus der Roadbike ist veraltet.

falsch, kein Spielzeug sondern Sportgerät :idee:

Rennfahrräder​

§ 4.​

(1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:
1.Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
2.Rennlenker;
3.äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
4.äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Z 2 bis 6 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden. Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Rennfahrräder​

§ 4.​

(1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:
1.Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
2.Rennlenker;
3.äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
4.äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Z 2 bis 6 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden. Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.

Hier fehlt, wie immer bei dem Delinquenten, die Quellenangabe. Das ist Bundesrecht und stammt aus Österreich, hat weder Bezug zu schweizerischem noch deutschem Recht. Dadurch erklärt sich auch der ungewöhnliche Duktus (Rennfahrrad).
 
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