AW: sehr gute Pressemeldung zu unfall mit Radfahrer gefunden
Was du schreibst, ist die Theorie im Lehrbuch, was ich schreibe, die Realität auf der Straße. Die Theorie interessiert den Studenten, die Praxis denjenigen, der "draußen" arbeitet.
Klartext: Du kannst 10x auf der Straße im Recht sein, du kannst 10x das Recht haben, als vollwertiger Verkehrsteilnehmer nicht ganz rechts fahren zu müssen, sondern durchaus 1,5m vom rechten Landstraßenrand entfernt. Das alles zählt spätestens dann nicht mehr, wenn der Autofahrer hinten rumhupt und dich aus Frust schneidet.
Theoretisch hast du Recht, auch wenn ein RR Fahrer es sich nicht rausnehmen darf, die Mitte der Straße zu nutzen, als von vornherein langsamer fahrender Verkehrsteilnehmer. So darf ein Mofa bzw. Moped oder Roller auf Landstraßen auch nicht voll in der Mitte fahren, ein Motorradfahrer, der das Tempo halten kann, darf das.
Ich für meinen Teil rücke lieber ein, statt dass mich ein frustrierter Feierabendfahrer umbläst.