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Rolf Vector Pro & Trek Katalog/Techn. Anleitung 1999-2001 benötige dringend Infos/Unterlagen

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Re: Rolf Vector Pro & Trek Katalog/Techn. Anleitung 1999-2001 benötige dringend Infos/Unterlagen
Es geht leider weiter... bzw. nicht weiter. Es scheitert weiterhin an einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung. Ich habe das Thema mal in der "Rennmaschinen bis 1990 Gruppe" aufgemacht. Wenn der Zoll nicht von seiner Ansicht abrückt, läuft es auf einen Rechtsstreit hinaus ?
 
das darf nicht wahr sein - der Katalog mit dem Vertrieb von damals hat nicht gereicht?
Ich werde meinen mal aus dem Keller holen und Fotos machen, falls du Interesse hast.
 
Hallo, ich benötige mal eure Hilfe: Ich brauche dringend alles über den LRS Rolf Vector Pro, im Bezug darauf, dass die in Deutschland mal vertrieben wurden. Zum Beispiel gibt es in der Ausgabe Tour Magazin 07/99 einen Test, wo diese vorgestellt werden, wenn den jemand vielleicht noch findet? Ich hab auch bereits Trek (hat wohl den Vertrieb übernommen) angeschrieben, jedoch noch keine Antwort bekommen.

Hintergrund ist folgender: Ich baue mir zur Zeit ein Basso Delta als Zeitfahrrad auf. Vorne 650b hinten 700c. Über Kleinanzeigen habe ich dann das Vorderrad bekommen, das Hinterrad war einzeln oder auch als Satz mit den decals schwer zu finden. Ich habe dann - mehr in einer Bierlaune - einen Satz bei eBay in dem USA ersteigert, der Händler bot weltweit Versand an und unterm Strich war es vom Preis okay. Jetzt liegt der LRS beim Zoll und die wollen ihn nicht herausgeben, aus Sicherheitsgründen. Herkunft und Produktsicherheit sei nicht nachgewiesen. Es werden konkrete Unterlagen benötigt, die belegen, dass die Räder in Deutschland vertrieben wurden. Ansonsten gehen die in 14 Tagen wieder zurück ?

Ich kann das Argument grundsätzlich verstehen, dass man aus Sicherheitsgründen nicht einfach alles importieren kann, aber die Räder waren ja hier erhältlich, dass muss ich jetzt nur belegen. Ein CE Zeichen ist zumindest auf der 650b Felge leider nicht drauf...

Hat hier vielleicht jemand noch Prospekte, Testberichte, ne Quittung o.Ä?

Ich bin für alles dankbar.


Herkunft und Produktsicherheit sei nicht nachgewiesen.


ein CE Kennzeichen wird meiner Meinung nach nur bei elektrischen Sachen benötigt
https://www.weka-manager-ce.de/ce-kennzeichnung/ce-faq-10-haeufige-fragen-ce-kennzeichnung/

am besten zurücksenden und erneut zusenden
ja ist ärgerlich, aber geht nicht an
ders


TIP

mit UPS schicken
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was erwartest du dir zum Beispiel? Oder was erwartet sich der Zoll? Mehr als ein Originalprospekt mir Händlerstempel aus dieser Zeit? Soll das jetzt noch ein Notar beglaubigen - oder was?
Tja, schwer zu sagen :D also ich habe jetzt eine Bedienungsanleitung für Laufräder im Allgemeinen von Trek. Die bezieht sich zwar auf Trek/Bontrager, ist aber universell für alle Trek Laufräder, somit auch für die, welche unter dem Namen Rolf vertrieben wurden. Deutsche Bedienungsanleitungen gab es zu der damaligen Zeit auch von Trek nicht. Mal schauen, ob das dem Zoll/Marktüberwachung reicht. Die Argumentieren damit, dass gebrauchte Produkte, wenn sie nach Europa eingeführt werden, immer wie neue Produkte zu behandeln sind gemäß des Produktsicherheitsgesetzes. Das Produktsicherheitsgesetz ist jedoch nicht anwendbar auf Antiquitäten und Produkte, die erst wieder aufgearbeitet werden müssen.

Was ich mich halt frage und der Zoll mir auch nicht beantwortet: Wenn jedes Produkt, dass importiert wird, wie ein neues Produkt zu behandeln ist (mit deutscher Bedienungsanleitung etc), wie ist es dann möglich, Antiquäten, Vintage-Möbel, Oldtimer oder Ersatzteile zu importieren? Nach deren Verständnis wäre das nie möglich. Die Tatsache, dass das aber sehr oft passiert, spricht eher dafür, dass der Zoll falsch liegt.
 
...Was ich mich halt frage und der Zoll mir auch nicht beantwortet: Wenn jedes Produkt, dass importiert wird, wie ein neues Produkt zu behandeln ist (mit deutscher Bedienungsanleitung etc), wie ist es dann möglich, Antiquäten, Vintage-Möbel, Oldtimer oder Ersatzteile zu importieren? Nach deren Verständnis wäre das nie möglich. Die Tatsache, dass das aber sehr oft passiert, spricht eher dafür, dass der Zoll falsch liegt.
Das Produktsicherheitsgesetz nimmt Antiquitäten klar heraus aus dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes: § 1 III Nr. 1 ProdSG.
Damit ist Dir aber nicht geholfen, weil die Rolf Laufräder - beim besten Willen - nicht als "Antiquität" im Rechtssinne bezeichnet werden können.
Interessanter ist die Einschränkung des § 1 III Nr. 2 ProdSG:
Dieses Gesetz gilt nämlich nicht, wenn das gebrauchte Produkt vor seiner Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden muß.

Schon diese hier am Gesetzeswortlaut (!) skizzierte Darstellung macht deutlich, daß der Gesetzgeber klar unterscheidet zwischen "neuen" und "nicht neuen" Produkten. Ich kann mir nicht ganz vorstellen, daß man beim Zoll nicht in der Lage ist, diese Unterscheidung zu erkennen:
Es steht genau so im Gesetz !

Wäre ich der Sendungsempfänger, würde ich jetzt möglichst hohe Kosten erzeugen, Wind machen, einen Anwaltskollegen beauftragen.
Schon aus Prinzip. Wenn die Arbeit haben wollen, sollen sie diese bitte auch bekommen. Die Laufräder wären mir da gerade mal egal.
 
Das Produktsicherheitsgesetz nimmt Antiquitäten klar heraus aus dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes: § 1 III Nr. 1 ProdSG.
Damit ist Dir aber nicht geholfen, weil die Rolf Laufräder - beim besten Willen - nicht als "Antiquität" im Rechtssinne bezeichnet werden können.
Interessanter ist die Einschränkung des § 1 III Nr. 2 ProdSG:
Dieses Gesetz gilt nämlich nicht, wenn das gebrauchte Produkt vor seiner Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden muß.

Schon diese hier am Gesetzeswortlaut (!) skizzierte Darstellung macht deutlich, daß der Gesetzgeber klar unterscheidet zwischen "neuen" und "nicht neuen" Produkten. Ich kann mir nicht ganz vorstellen, daß man beim Zoll nicht in der Lage ist, diese Unterscheidung zu erkennen:
Es steht genau so im Gesetz !

Wäre ich der Sendungsempfänger, würde ich jetzt möglichst hohe Kosten erzeugen, Wind machen, einen Anwaltskollegen beauftragen.
Schon aus Prinzip. Wenn die Arbeit haben wollen, sollen sie diese bitte auch bekommen. Die Laufräder wären mir da gerade mal egal.

Genau das ist es. Wäre es anders, könnte kein Produkt aus dem EU Ausland, welches vor 2008 produziert wurde (darauf geht die Vorschrift mit deutschsprachigen Bedienungsanleitungen zurück) importiert werden. Kein Youngtimer (ein Pickup aus den 80ern bspw.), kein Möbelstück (bspw. Eames Lounge Chair) und auch kein Ersatzteil für ein älteres Produkt, da die alle diese Vorgaben nicht erfüllen. Es liegt somit sehr nahe, dass der Zoll diese Ausnahme nicht erkennt. Darüber hinaus behauptet der Zoll, dass in der Bedienungsanleitung die deutsche Adresse des Herstellers enthalten sein muss. Die deutschsprachige Anleitung von Trek/Bontrager enthält nur den Firmensitz in den USA. Entweder, sämtliche Trek Produkte der letzten 10 Jahre sind illegal - oder der Zoll hat unrecht. Insgesamt ist das alles total unnötig, ich hoffe jetzt einfach mal, dass der Zoll Einsicht hat.
 
...Insgesamt ist das alles total unnötig, ich hoffe jetzt einfach mal, dass der Zoll Einsicht hat.
Du wirst das wissen: Behörden ändern ihre Ansichten und Entscheidungen aus eigenem Antrieb höchst selten.
Ich würde mir da mal wenig Hoffnung machen. Einfach die übergeordnete Dienststelle kontaktieren und
- wie gesagt - "Wind machen": Freundlich bleiben, aber im Nebensatz auch die weitere Rechtsverfolgung ankündigen.
Nach meiner Erfahrung - auch als Jurist - ist der Anteil der ahnungslosen Mitarbeiter bei Behörden in der unteren Ebene
der Sachbearbeitung sehr hoch.
 
Du wirst das wissen: Behörden ändern ihre Ansichten und Entscheidungen aus eigenem Antrieb höchst selten.
Ich würde mir da mal wenig Hoffnung machen. Einfach die übergeordnete Dienststelle kontaktieren und
- wie gesagt - "Wind machen": Freundlich bleiben, aber im Nebensatz auch die weitere Rechtsverfolgung ankündigen.
Nach meiner Erfahrung - auch als Jurist - ist der Anteil der ahnungslosen Mitarbeiter bei Behörden in der unteren Ebene
der Sachbearbeitung sehr hoch.

Das kann ich leider bestätigen ? aber.....

????? soeben erhielt ich die Nachricht vom RP/Marktüberwachung, dass mit der deutschsprachigen Bedienungsanleitung von Bontrager die Freigabe erteilt wird, wenn ich auf die Felgen Aufkleber anbringe, die auf Bontrager/Trek verweisen ? das macht die Angelegenheit nicht weniger albern und die Einschätzung des RP/Zoll nicht richtiger, aber es hat den großen Vorteil, dass ich die Felgen trotzdem bekomme.

Man muss zumindest für das RP auch sagen, dass die Bewertung der Produktsicherheit nicht von Juristen sondern Ingenieuren vorgenommen wird, die die Reichweite von Normen bzw. Gesetzessystematik numal nicht im Studium lernen und das auch nicht deren Hauptaufgabe ist. Die Sachbearbeiterin beim RP hat es mir damit nicht leicht gemacht, war aber sehr freundlich, kooperativ und hat ja dann auch eine Lösung mit mir gefunden. Insofern will ich jetzt auch mal nicht über die Behörden schimpfen...

Also, vielen Dank für eure Unterstützung. Im neuen Jahr folgt dann der Aufbaufaden :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Glückwunsch. Trotzdem habe ich immer Angst vor solchen "Entscheidungsträgern", die die Vorschriften, mit denen sie täglich umzugehen haben, nicht im mindesten beherrschen. Sollte es mal um Leben und Tod gehen, kann man nur hoffen, daß da Leute sitzen, die etwas von dem verstehen, wofür sie bezahlt werden.
 
Zu den Laufrädern noch dieses: Die Speichen gehen erfahrungsgemäß irgendwann gerne auch mal kaputt, lassen sich aber "Prima" ersetzen durch Sapim CX-Ray - Speichen. Die erforderliche Speichenlänge ist normalerweise auf der Felge - mittels Aufkleber - angegeben. Die Speichenlänge also besser nicht mit dem vom Zoll geforderten Hersteller-label "überkleben". ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe einige dieser Laufräder im Betrieb und finde die im Prinzip super.
Das Systemgewicht sollte aber insgesamt ca. 85 kg nicht überschreiten.
Die Reparatur bzw. der Austausch der Speichen ist auch etwas anspruchsvoller.
Das, was ich den Kunden ständig erzähle: "Besser vorsorglich gleich alle Speichen tauschen..."...
habe ich an meinen eigenen Vector Pros natürlich nicht gemacht....und wurde für diesen
Pfusch prompt bestraft. ----> alles nochmal machen....:)
 
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