Chris o)))
Noob
...für die Details hatte ich noch keine Zeit, aber ja, wird auf jeden Fall gemacht ?..bitte Ventilkappen entfernen![]()
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Hallo, ich benötige mal eure Hilfe: Ich brauche dringend alles über den LRS Rolf Vector Pro, im Bezug darauf, dass die in Deutschland mal vertrieben wurden. Zum Beispiel gibt es in der Ausgabe Tour Magazin 07/99 einen Test, wo diese vorgestellt werden, wenn den jemand vielleicht noch findet? Ich hab auch bereits Trek (hat wohl den Vertrieb übernommen) angeschrieben, jedoch noch keine Antwort bekommen.
Hintergrund ist folgender: Ich baue mir zur Zeit ein Basso Delta als Zeitfahrrad auf. Vorne 650b hinten 700c. Über Kleinanzeigen habe ich dann das Vorderrad bekommen, das Hinterrad war einzeln oder auch als Satz mit den decals schwer zu finden. Ich habe dann - mehr in einer Bierlaune - einen Satz bei eBay in dem USA ersteigert, der Händler bot weltweit Versand an und unterm Strich war es vom Preis okay. Jetzt liegt der LRS beim Zoll und die wollen ihn nicht herausgeben, aus Sicherheitsgründen. Herkunft und Produktsicherheit sei nicht nachgewiesen. Es werden konkrete Unterlagen benötigt, die belegen, dass die Räder in Deutschland vertrieben wurden. Ansonsten gehen die in 14 Tagen wieder zurück ?
Ich kann das Argument grundsätzlich verstehen, dass man aus Sicherheitsgründen nicht einfach alles importieren kann, aber die Räder waren ja hier erhältlich, dass muss ich jetzt nur belegen. Ein CE Zeichen ist zumindest auf der 650b Felge leider nicht drauf...
Hat hier vielleicht jemand noch Prospekte, Testberichte, ne Quittung o.Ä?
Ich bin für alles dankbar.
das darf nicht wahr sein - der Katalog mit dem Vertrieb von damals hat nicht gereicht?
Ich werde meinen mal aus dem Keller holen und Fotos machen, falls du Interesse hast.
Was erwartest du dir zum Beispiel? Oder was erwartet sich der Zoll? Mehr als ein Originalprospekt mir Händlerstempel aus dieser Zeit? Soll das jetzt noch ein Notar beglaubigen - oder was?Das wäre super, wenn sich da noch etwas findet.
Tja, schwer zu sagenWas erwartest du dir zum Beispiel? Oder was erwartet sich der Zoll? Mehr als ein Originalprospekt mir Händlerstempel aus dieser Zeit? Soll das jetzt noch ein Notar beglaubigen - oder was?
Das Produktsicherheitsgesetz nimmt Antiquitäten klar heraus aus dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes: § 1 III Nr. 1 ProdSG....Was ich mich halt frage und der Zoll mir auch nicht beantwortet: Wenn jedes Produkt, dass importiert wird, wie ein neues Produkt zu behandeln ist (mit deutscher Bedienungsanleitung etc), wie ist es dann möglich, Antiquäten, Vintage-Möbel, Oldtimer oder Ersatzteile zu importieren? Nach deren Verständnis wäre das nie möglich. Die Tatsache, dass das aber sehr oft passiert, spricht eher dafür, dass der Zoll falsch liegt.
Das Produktsicherheitsgesetz nimmt Antiquitäten klar heraus aus dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes: § 1 III Nr. 1 ProdSG.
Damit ist Dir aber nicht geholfen, weil die Rolf Laufräder - beim besten Willen - nicht als "Antiquität" im Rechtssinne bezeichnet werden können.
Interessanter ist die Einschränkung des § 1 III Nr. 2 ProdSG:
Dieses Gesetz gilt nämlich nicht, wenn das gebrauchte Produkt vor seiner Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden muß.
Schon diese hier am Gesetzeswortlaut (!) skizzierte Darstellung macht deutlich, daß der Gesetzgeber klar unterscheidet zwischen "neuen" und "nicht neuen" Produkten. Ich kann mir nicht ganz vorstellen, daß man beim Zoll nicht in der Lage ist, diese Unterscheidung zu erkennen:
Es steht genau so im Gesetz !
Wäre ich der Sendungsempfänger, würde ich jetzt möglichst hohe Kosten erzeugen, Wind machen, einen Anwaltskollegen beauftragen.
Schon aus Prinzip. Wenn die Arbeit haben wollen, sollen sie diese bitte auch bekommen. Die Laufräder wären mir da gerade mal egal.
Du wirst das wissen: Behörden ändern ihre Ansichten und Entscheidungen aus eigenem Antrieb höchst selten....Insgesamt ist das alles total unnötig, ich hoffe jetzt einfach mal, dass der Zoll Einsicht hat.
Du wirst das wissen: Behörden ändern ihre Ansichten und Entscheidungen aus eigenem Antrieb höchst selten.
Ich würde mir da mal wenig Hoffnung machen. Einfach die übergeordnete Dienststelle kontaktieren und
- wie gesagt - "Wind machen": Freundlich bleiben, aber im Nebensatz auch die weitere Rechtsverfolgung ankündigen.
Nach meiner Erfahrung - auch als Jurist - ist der Anteil der ahnungslosen Mitarbeiter bei Behörden in der unteren Ebene
der Sachbearbeitung sehr hoch.