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Prozesskostenhilfe um Radweg wegzuklagen?

Praetor

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Hallo,

bei mir in der Nähe ist ein benutzungspflichtiger Bürgersteigradweg. Direkt links von dem Radweg parken Autos, und rechts von ihm ist der Haupteingang einer Realschule, weshalb auf der Straße zwischen 7-19 Uhr max 30 km/h gilt.
http://maps.google.de/maps?f=q&hl=d...07015,7.094235&spn=0.000369,0.000831&t=h&z=20

Da bei uns in NRW die Verwaltungsgerichte nicht ausgelastet sind wurde ein Gesetz erlassen nachdem man keine Widersprüche mehr einlegen kann, sondern direkt klagen muß.

Weiß evtl. jemand von euch, was ein Richter macht, wenn er einen Antrag für Prozesskostenhilfe bekommt um einen Radweg wegzuklagen?

Ich bin übrigens ein armer student, der kein Geld hat.
 
AW: Prozesskostenhilfe um Radweg wegzuklagen?

Bin kein Jurist - und da kann nur ein Jurist was sinnvolles zu sagen. Aber vorstellen kann ich mir das nicht. Denn die Prozesskostenhilfe ist ja gedacht, um wirtschaftlich schwachen Personen die gerichtliche Verfolgung elementarer Belange zu ermöglichen. Also z.B. für alleinerziehende Mütter, um den Erzeuger auf Unterhalt verklagen zu können.
 
AW: Prozesskostenhilfe um Radweg wegzuklagen?

Rein vom Gefühl her müßtest du Prozeßkostenhilfe bekommen, wenn du bedürftig bist. Du hast ja keine andere Wahl als zu klagen. Der Einspruch bei der Verwaltung wurde ja, wie du schon sagst, abgeschafft.
 
AW: Prozesskostenhilfe um Radweg wegzuklagen?

Frag doch erstmal bei der zuständigen Behörde nach der Begründung für die Benutzungspflicht. Imho muss die bei einer Benutzungspflicht ja vorliegen und gute Gründe haben.
 
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