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Probefahrt Versicherung

Trias

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Moin allerseits,
auf der Suche nach einem neuen Renn-Rad bin ich in der Ausstellung des Radhändlers meines Vertrauens fündig geworden. Zur Auswahl stehen ein Simplon Lumen und ein Stevens SCF, beide mit Ultegra, beide mit Mavic Ksyrium Equipe.
Aufgrund einer 15-jährigen Triathlon-Trainingsabstinenz –*nach dem Studium stand der Einstieg ins Berufsleben und die Familiengründung im Mittelpunkt – habe ich 15kg zugelegt und wiege nun über 100 Kilogramm. Mein Ironman-Wettkampfgewicht lag bei 86 Kilo.
Jetzt möchte ich wieder einsteigen und mein Händler bot mir Probefahrten an. Nun eine typisch deutsche Frage: Wenn dabei irgendetwas verschrammt oder gar beschädigt wird: kommt dafür die Haftpflicht auf, geht ein Schaden auf meine Kappe oder geht das Risiko üblicherwiese zu Lasten des Händlers.
Ein Tipp wie "vorsichtig fahren" ist nutzlos: Dann könnte ich die Probefahrt auch im Laden auf der Rolle machen.
tschüss
Trias
 
AW: Probefahrt Versicherung

Ich denke mal in dem Fall zahlt Deine Haftpflichtversicherung.
 
AW: Probefahrt Versicherung

Ich weiss ja nicht, was du bei der Probefahrt vor hast, aber das hört sich schon fast danach an, dass es mit der Versicherung ein Problem geben könnte, wegen Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
 
Nein, es geht darum, dass ich derzeit 110 Kilogramm wiege und die Systemlaufräder laut der Foren-Beiträge anscheinend häufiger ab 80 Kilogramm Belastung die Biege machen.
Ansonsten sind auf der "Teststrecke" nur drei Bahnübergänge sowie einige "Sturmgeraden", auf denen man Druck machen kann.
 
AW: Probefahrt Versicherung

Was bei sachgemäßem Gebrauch kaputt geht, ist das Problem des Händlers. Der muss wissen, ob diese Laufräder bei deinem Gewicht geeignet sind. Und die Fahrt über einen Bahnübergang müssen solche Dinger aushalten.
Aber mach dir keinen Kopf, ich habe auch deutlich über 100kg und fahre Systemlaufräder seit fast 5000km, die halten das problemlos aus.
 
AW: Probefahrt Versicherung

Danke, wollte mir auf diesem Weg auch die Gewissheit holen, dass Mavic-Systemlaufräder keinen Grund darstellen, die Renner nicht zu kaufen.
 
AW: Probefahrt Versicherung

@Phonosophie @astra @derrick: Vorsicht, das mit Haftpflicht läuft anders:

Fahrlässigkeit (sogar grobe) ist kein Problem - Vorsatz natürlich schon. Die Haftpflicht zahlt nicht bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen(*).

Aus (falscher) Angst, dass die Versicherung wg. Fahrlässigkeit o.ä. nicht zahlen könnte wird in Schadensmeldungen die Schuld oft heruntergespielt. Die Aufgabe der Haftpflicht ist aber genau dann zu zahlen: wenn der Versicherungsnehmer haftungspflichtig ist.

Die Versicherung verweigert sonst gern die Zahlung weil der Schaden "unvermeidbar" war und einen keine Schuld trifft. Sie wehrt diese "unberechtigten" Ansprüche auch für einen ab - notfalls vor Gericht. Fühlt man sich verantwortlich und möchte das Verhältnis zum Geschädigten nicht stören bleibt einem nur noch selbst zu zahlen.

Wenn was passiert ist:
- Vertrag nochmal lesen.
- Den Vertreter anrufen!
(Er ist nicht die Schadensabteilung und hat keinen Nachteil wenn bei seinem Kunden ein Schaden reguliert werden muss. Eher wird er versuchen beim Kunden zu punkten um weiter Geschäfte mit dem Kunden zu machen.)
- Jetzt erst die Schadensmeldung schreiben.

In Deinem Fall @Trias sieht es allerdings schlecht aus weil das Rad ziemlich eindeutig geliehen ist.

(*) Für Spitzfindige: Schäden an gestohlenen Sachen sind auch ausgeschlossen
 
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