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Sehr gut, Glückwunsch. Du solltest der Behörde allerdings mitteilen, daß der Gegner gezahlt hat, weil insoweit jetzt kein Vermögensschaden vorliegt. Ob die außergerichtlichen Anwaltskosten erstattungsfähig sind, ist fraglich. Eines ist aber sicher:....Ich habe mein Geld übrigens nach
5 Monaten dann doch endlich erhalten.
Anzeige bei der Polizei habe ich allerdings laufen lassen, da die angefallenen Anwaltskosten bisher nicht gezahlt wurden.
Sehr gut, Glückwunsch. Du solltest der Behörde allerdings mitteilen, daß der Gegner gezahlt hat, weil insoweit jetzt kein Vermögensschaden vorliegt. Ob die außergerichtlichen Anwaltskosten erstattungsfähig sind, ist fraglich. Eines ist aber sicher:
Wenn jede "Nichtlieferung" der bezahlten Ware strafbar wäre, hätte die Polizei viel Arbeit. In der Rechtswirklichkeit liegt nur sehr selten
nachweisbar ein Betrug vor. Grundsätzlich hat der Geschädigte nach der Erstattung der Strafanzeige übrigens keinen Einfluß mehr auf das Strafverfahren. Eine Anzeige kann man auch nicht "zurücknehmen". Das gibt es nur in schlechten Krimis oder im Tatort. Rechtlich ist das Blödsinn.
Na ja. Das ist ja nicht alltäglich. Und die wenigsten Händler verkaufen auf Rechnung. Ich hatte noch nie ein Problem mit Vorkasse.Das scheint ein Dre cksladen zu sein. Aber leistet bitte KEINE VORKASSE! NIEMALS!
Was willste denn klagen? Kommt auch nix anderes bei raus als wenn Du Deinen Anspruch beim Ins.-Verwalter anmeldest.Wäre es nicht sinnvoll, wenn sich einige geschädigte zusammen tun und eine Art Sammelklage machen?
Das stimmt aber es gibt etwas ähnliches.Eine Art Sammelklage gibt es nicht.
Wir sind in D immer noch etwas konservativ.
Genauso wie es das Geld der anderen Gläubiger ist, das ihnen fehlt.Versteh ich jetzt nicht. Das war doch sein Geld! Wieso kann das irgend jemand zurück fordern?
Auch wenn der Verdachte nahe liegt, aber wo steht schwarz auf weiß, das PM24 insolvent ist?Nochmal, es liegt zwar in der Natur des Deutschen, zu klagen und Anwälte zu beschäftigen, aber was soll das hier bringen? Wenn die Firma insolvent ist, kann er sich mit der Forderung in die Liste eintragen wie jeder andere auch.
Nirgendwo.
Wir sprechen nur die Varianten durch.
Was genau meinst Du mit "so etwas" ? Das ganze ist ja eine Frage der Risikoverteilung: Wieso sollten die Gerichte Dein Kostenrisiko tragen ?Ich habe diese Woche den Widerspruch auf meinen Mahnbescheid erhalten.
Wäre ja zu einfach gewesen.
Jetzt kann (muss?) ich 127€ ans Amtsgericht Aachen zahlen.
Wenn ich jetzt Klage (ohne Anwalt vermutlich nicht möglich) kommen weitere Kosten auf mich zu und dann steht nicht mal fest, ob ich meinen Betrag erstattet bekomme.
Das in Deutschland so etwas möglich ist, ist mir nicht verständlich.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du dein Geld zurückerhalten wirst. Ich hatte das ganze auch über meinen Anwalt, Mahnbescheid etc. laufen lassen. Da ist gar nicht passiert, das interessiert die wohl gar nicht....Ich habe diese Woche den Widerspruch auf meinen Mahnbescheid erhalten.
Wäre ja zu einfach gewesen.
Jetzt kann (muss?) ich 127€ ans Amtsgericht Aachen zahlen.
Wenn ich jetzt Klage (ohne Anwalt vermutlich nicht möglich) kommen weitere Kosten auf mich zu und dann steht nicht mal fest, ob ich meinen Betrag erstattet bekomme.
Das in Deutschland so etwas möglich ist, ist mir nicht verständlich.