Höher als die UCI erlaubt? Was erlaubt denn die StVZO?!?Zum Teil auch mit StVZO- Inhalten, die jeder Beschreibung spotten ("zu hohe Felgen"!)
Höher als die UCI erlaubt? Was erlaubt denn die StVZO?!?
Nach meiner Beobachtung im Alltag verlagert sich die "Verarbeitungszentrale" immer mehr nach extern (Smartphone). Es ist aber sicher nicht auszuschließen, dass der Eine oder Andere da nach einer "Selbst-denken"-App sucht - die scheint aber wohl nicht so einfach zu finden zu sein............
Eigentlich hat der Mensch doch gute Sinne und auch ein Verarbeitungszentrale, um die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Nur warum nutzt man dieses Potential so wenig.
Das Patent gibt es zumindest tatsächlich:Vermutlich bezieht er sich auf diese Geschichte:
http://adfc-blog.de/2015/10/anton-loibl-der-pedalreflektor-die-ss-und-deutsche-vorschriften/
Die Wahrhaftigkeit habe ich nicht geprüft. Aber unterm Text sind ja weitere Quellenangaben vermerkt.
Das Ganze ist ein blödes Spielchen, das die Polizei manchen (seltenen) Fällen mit überraschender Ernsthaftigkeit verfolgt. Zu den Regeln gehört, sich angemessen kooperativ zu zeigen (in meinem Fall, Jahr her, auf der Wache: "Sind Sie mit dem Fahrrad hier?" - "Ja." - "Haben Sie die Beleuchtung in einen StVO-konformen Zustand versetzt?" - "Ja." - "OK, die Sache ist erledigt. Sie können gehen." - "Danke schön.")
Die wissen natürlich gerade beim Rennrad genau, dass die Anbauteile an der nächsten Ecke in der Tonne landen. Aber bis dahin haben beide Parteien brav ihre zugewiesenen Rollen gespielt. So sehr es einen in den Fingern juckt -- wer sich veräppelt vorkommt, neigt dazu, dem anderen zu zeigen, dass man auch "ganz anders kann." Hat mir mal in Form einer sog. Ingewahrsamnahme eine Nacht in einer Polizeizelle beschert, lohnt sich nicht.
Sorry, keine Absicht, ist korrigiert.@einbeiner : Ich bitte um richtiges zitieren. Von mir war das oben geschriebene jedenfalls nicht!
Bringt den Thread bemerkenswert auf den Punkt: alles schön und gut, nur leider keine Pedale dabei.
Ich frage mich, was diesen Hirni eigentlich dazu verleitet hat.Gestern hat mich die Rennleitung kontrolliert und sämtliche fehlenden Reflektoren bemängelt.
Fehlt der Kontrollvermerk nach Ablauf der gesetzten Frist (bei mir 7 Tage), wird ein Bussgeldverfahren eingeleitet.
Ein Bussgeldverfahren?
Mir würden die Knie schlottern!
Das kann ich toppenWir hatten mal einen Nachbarn, der glaubte, ein Bussgeld - ich glaube es waren um die EUR 50,- - nicht bezahlen zu müssen. Das ging dann irgendwann soweit, bis der Gerichtsvollzieher nebst Polizei sich Eintritt ins Haus verschafft hat und Gegenstände im Wert von knapp EUR 1.000,- gepfändet hat. Total schlaue Aktion vom Nachbarn.
Wahrscheinlich nicht, denn die Ordnungswidrigkeit hat ja statt gefunden und ist ggf. mit der entsprechenden "Gebühr" in den Akten. Das bleibt dann eine Zeit lang erhalten. Der Vorführungspflicht ist genüge getan worden, die wird gelöscht.Back to topic, heißt "gelöscht" nach erfolgreicher Vorführung, daß Du beim nächsten Mal erwischt werden nicht mehr "schon mal aufgefallen" bist? Könnte auch vorteilhaft sein.
Wahrscheinlich nicht, denn die Ordnungswidrigkeit hat ja statt gefunden und ist ggf. mit der entsprechenden "Gebühr" in den Akten. Das bleibt dann eine Zeit lang erhalten. Der Vorführungspflicht ist genüge getan worden, die wird gelöscht.