• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Merkwürdig....

J

jonasonjan

:confused: Merkwürdig.....


Ich zitiere aus den Kieler Nachrichten:

Bei zwei Unfällen mit hren Fahrrädern verletzten sich am Mittwochnachmittag
eine zwöfjährige und ein 20jähriger in Rendsburg leicht.
Bei den Unfällen fuhren sie auf dem Gehweg, in einem Fall in entgegengesetzter Fahrtrichtung, und wurden von Autos erfasst!
Die Polizei weist darau hin, daß Radfahrer ab dem zehnten Lebensjahr den Gehweg nicht befahren dürfen.


Jetzt frage ich mich.......,
was machten die Autos auf dem Gehweg?????:confused:
 
AW: Merkwürdig....

Hast Du vielleicht doch die BILDzeitung gelesen???

Sieben Schweine durch den Fleichwolf gedreht, BILD sprach mit den Frikadellen!
 
AW: Merkwürdig....


Vermutlich passiert an einer Abzweigung oder einer Grundstückszufahrt.

Oftmals schreiben die Verfasser der Pressemeldungen der Polizei Vorverurteilendes (die Meldungen werden fast immer 1:1 von der lokalen Presse übernommen), scheinbar wie in diesem Fall. Kein Wort darüber, ob die Autofahrer eine Chance gehabt hätten, den Zusammenstoß zu vermeiden. Manche Polizeidienststellen berichten jedoch meist, ob ein Radfahrer nicht/falsch den Radweg benutzt hat und ob er keinen Helm getragen hat, unabhängig vom Zusammenhang mit dem Unfall oder der Unschuld des Radfahrers.

Beispiel gefällig: http://tinyurl.com/33e5yn,
 
AW: Merkwürdig....

:confused: Merkwürdig.....


Ich zitiere aus den Kieler Nachrichten:

... Die Polizei weist darauf hin, daß Radfahrer ab dem zehnten Lebensjahr den Gehweg nicht befahren dürfen...

Das hätte ich gern schriftlich, es gibt nämlich einige autofahrende Zeitgenossen die das schon mehrfach von mir verlangt haben... :p
 
AW: Merkwürdig....

Bitte sehr, aus der StVO:

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) 1Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. 2Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.

(3a) 1Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. 2Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. 3Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

(4) 1Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. 2Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. 3Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. 4Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. 5Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

(5) 1Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. 2Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. 3Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
 
AW: Merkwürdig....

@schussi: StVO

Die Polizeidirektion Reutlingen hat mal mehr oder weniger wörtlich veröffentlicht:

"... verletzte sich dabei so schwer an der rechten Hand, dass er stationär behandelt werden musste. Er trug keinen Fahrradhelm."


Lustigerweise würde aber niemand schreiben:
" ... erschoss mit einer großkalibrigen Waffe 18 Passanten. Er war verheiratet hatte aber keine Vollkaskoversicherung"

Der Wahrheitsgehalt mag 100% entsprechen (bei beiden Beispielen), der kausale Zusammenhang fehlt leider auch zu 100% (auch bei beiden Beispielen)

Auf meinen Hinweis wurde die entsprechende Meldung im Internet geändert,
leider kriegt man halt nicht alles mit.
 
Zurück