• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Kurioses deutsches Rechtssystem

cbk

Aktives Mitglied
Registriert
22 August 2005
Beiträge
6.029
Reaktionspunkte
228
Ort
Löhne und Paderborn (Studi-Bude)
Hallo,

habe gerade nebenbei etwas im Radio gehört, was mich zum Grübeln bringt. Da war so ein Rechtsverdreher dabei fiktive Fälle zu bearbeiten.

Was mich zum Nachdenken brachte war:

Da klaut jemand ein Fahrrad und fährt damit weg. Während der Fahrt stürzt er schwer und erleidet bleibende Schäden (sagen wir mal Querschnittslähmung). Es zeigt sich, daß der Sturz durch einen technischen Defekt, der schon lange bestanden haben mußte, verursacht wurde (also z.B. ein Fixie ohne Bremsen).

--> In so einem Fall bin ich als Eigentümer des Rades dazu verpflichtet dem Dieb auch noch eine Rente zu zahlen, weil es meine Obliegenheit war das Fahrrad in einem einwandfreien Zustand gemäß StVO zu halten.


Habe ich da was in den falschen Hals bekommen oder stimmt das echt so? :confused:

--> Winkeladvokaten bitte vortreten. ;)

Ciao
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

Unsinn. Anders sieht es allenfalls aus, wenn Du Dein Rad gezielt so manipulierst, dass der Dieb böse stürzt und es womöglich auch noch unvollkommen abschließt.
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

Unsinn. Anders sieht es allenfalls aus, wenn Du Dein Rad gezielt so manipulierst, dass der Dieb böse stürzt und es womöglich auch noch unvollkommen abschließt.


Bist Du da sicher?

Ich habe nämlich in meinem Ferienhaus ein paar Konservendosen mit einer tödlich wirkenden Menge Gift versetzt, da dort ab und zu Landstreicher einbrechen, und die Lebensmittel stehlen.
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

Nach der Logik müsste die Aufbewahrung eines nicht vollständig aufgebauten Fahrrads, das optisch wie ein komplettes Rad aussieht, illegal sein.
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

Bist Du da sicher?

Ich habe nämlich in meinem Ferienhaus ein paar Konservendosen mit einer tödlich wirkenden Menge Gift versetzt, da dort ab und zu Landstreicher einbrechen, und die Lebensmittel stehlen.

eben, dass ist der unterschied. das fahrrad war nicht manipuliert worden, DAMIT sich ein dieb den hals bricht ;)

somit bist du in deinem fall dran, der mit dem rad nicht.

mfg
frank
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

eben, dass ist der unterschied. das fahrrad war nicht manipuliert worden, DAMIT sich ein dieb den hals bricht ;)

somit bist du in deinem fall dran, der mit dem rad nicht.

mfg
frank

In den USA wäre er mit dem Fahrrad aber schon dran, da man dort auch Schadensersatz verlagen kann wenn man irgendwo einbricht, und sich dabei verletzt.
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

In den USA wäre er mit dem Fahrrad aber schon dran, da man dort auch Schadensersatz verlagen kann wenn man irgendwo einbricht, und sich dabei verletzt.

dein hinweis auf die usa ist nun ebenso sinnvoll, wie der mit unserem altbundeskanzler und seinem ehrenwort :D

mfg
frank
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

@ cbk:
Ein Tip: Die Verwendung der Begriffe "Rechtsverdreher" und "Winkeladvokat" könnte Dich selbst in Bedrängnis bringen, weil sie geeignet sind, das Ansehen eines Berufsstandes zu schädigen, der nicht unbedingt dafür bekannt ist, nicht prozeßfreudig zu sein.

Vorstellen könnte ich mir, daß das den Fall entscheidende Gericht einen Unterschied machen würde, ob das Rad aus einer Wohnung heraus gestohlen wurde, wo es jederzeit in einer Wartung sein könnte - und damit zwangsläufig nicht verkehrssicher wäre und auch nicht zu sein hätte - oder aus dem öffentlichen Straßenverkehr, wo es nach der Straßenverkehrsordnung sicher zu sein hat (Klingel, Bremsen). Zwar würde nach allgemeinem Gerechtigkeitsempfinden niemand von einem Bestohlenen verlangen, das Diebesgut für den Entwender in gutem Zustand zu bewahren, dennoch wäre das Rad Teil des öffentlichen Straßenverkehrs, wenn es, für einen Halt abgestellt, im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung gestohlen würde. Meines Erachtens wäre der Besitzer des verkehrsuntauglichen Rades verantwortlich für alle Folgeschäden, die mit dem Rad geschähen, gleichgültig, ob er selbst oder ein anderer Berechtigter oder auch ein Unberechtigter sich damit bewegeen würde, wozu nicht nur Schäden an der Gesundheit des Diebes zählen würden, sondern auch körperliche und materielle Schäden an anderen Verkehrsteilnehmern. Anders das im Haus eingeschlossene und von dort gestohlene Rad. Dieses muß außerhalb des Geltungsbereiches der Straßenverkehrsordnung natürlich nicht verkehrssicher sein.
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

Auch wenn Herr Flammberg als wohl selbst auch Rechtsgelehrter anderer Meinung ist: Ich bleibe bei meiner Auffassung. Der Dieb geht leer aus. Kurze Begründung: Für ein Unterlassen haftet nur auf Schadenersatz, wer dem Verletzten gegenüber in der Pflicht war. Die straßenverkehrsrechtliche Pflicht, Fahrzeuge verkehrssicher zu erhalten, ist vor allem eine gegen sich selbst ("Obliegenheit"), aber auch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, nicht jedoch gegenüber Menschen, die die Nutzung widerrechtlich annektieren. Juristisch ausgedrückt: Zwischen der Verletzung des Diebs und der Verletzung der Straßenverkehrsregel fehlt es am Schutzzweckzusammenhang.

Ob ich sicher bin? Ja, ich bin mir sicher, aber letzte Instanz in der Frage ist in jedem Einzelfall irgendein Gericht, und vielleicht sitzt da ja dann Herr Flammberg :)
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

@ cbk:
Ein Tip: Die Verwendung der Begriffe "Rechtsverdreher" und "Winkeladvokat" könnte Dich selbst in Bedrängnis bringen, weil sie geeignet sind, das Ansehen eines Berufsstandes zu schädigen, der nicht unbedingt dafür bekannt ist, nicht prozeßfreudig zu sein.

Benutze doch einfach das schöne Wort "Rechtsverdrehter" und behaupte, du hättest Dich nur vertippt :D
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

@ cbk:
Ein Tip: Die Verwendung der Begriffe "Rechtsverdreher" und "Winkeladvokat" könnte Dich selbst in Bedrängnis bringen, weil sie geeignet sind, das Ansehen eines Berufsstandes zu schädigen, der nicht unbedingt dafür bekannt ist, nicht prozeßfreudig zu sein.

Stimmt, aber es gibt ausnahmen, wie immer.
(Vorab gesagt: ich war selber mal Staatsbürger in Uniform und finde es nicht richtig.)

Einen Soldaten darf man als Mörder bezeichen,
der Dieter darf Polizisten dutzen..
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

Welches Ansehen (ausserhalb des eigenen Berufsstandes)? ... dann darf ich also nicht mehr fragen, warum Jura das älteste Gewerbe der Welt ist? ;)

Kann mich erinnern, dass der optische Vergleich eines Polizisten und Karl-Eduard von Schnitzlers keine Beleidigung darstellt ...
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

@flammberg, vortrieb: endlich mal Beiträge, die sich aufgrund der gewählten Sprache wohltuend aus der grauen Masse abheben und auch noch unterhalten.

Weiter so!

Twobeers
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

Auf hoher See tatsächlich Gott, vor Gericht nur jemand, der sich dafür hält.
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

M. E. muss sich jeder vor Benutzung eines Fahrzeugs vom ordnungsgemäßen Zustand desselbigen überzeugen. Wer also auf ein nicht StVO-gerechtes Fahrrad steigt ist demnach selber schuld...

Gruß aus O.
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

Stimmt. Jeder Fahrradladen verkauft eine Menge nach StVO nicht verkehrstauglicher Räder (BMX, trial, bahn). Die Entscheidung wird dem Käufer überlassen, ob er damit auf der Strasse fährt.
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

Ist es nicht so, dass ich durch Abschließen des Rades den Versuch unternehme eine Nutzung des Rades zu vermeiden? Durch ein Schloss sage ich doch: "Dieses Rad sollte nicht genutzt werden!"
Außerdem ist die gesamte Debatte absurd - wer mein Rad klauen sollte, kann froh sein, wenn er sich nur bei einem Fahrradunfall verletzten sollte.
 
AW: Kurioses deutsches Rechtssystem

Außerdem ist die gesamte Debatte absurd - wer mein Rad klauen sollte, kann froh sein, wenn er sich nur bei einem Fahrradunfall verletzten sollte.
Das sagen Nichtjuristen; Juristen hingegen freuen sich, wenn sie die Realität "formen" können und dies dann für die Realität halten.

ShimaNO-Fahrer können ihre Räder auch durch Aufdrehen der Bremsschenkel sichern, dann liegen Rad und Dieb an der nächsten Ecke ... ;)
 
Zurück