Runbecker
Senioren-Fräd/Grenzfahrer
Habe mal etwas im StGB geschmökert (§§ 223, 240, 241). Da Körperverletzung kein Verbrechen, sondern ein Vergehen ist, trifft der Tatbestand der Bedrohung hier tatsächlich nicht zu.Nein, eine Androhung von körperlicher Gewalt ist nicht per se ein Straftatbestand, aber das hatte ich oben bereits verdeutlicht.
Allerdings ist m.E. eine versuchte Nötigung gegeben. Und schon der Versuch ist strafbar.
Und für Beleidigungen wie "Penner", "Schlampe" o.ä. werden üblicherweise 15 bis 30 Tagessätze verhängt.
Hier hat der StA es sich einfach gemacht, und die Arbeit einfach vom Tisch gewischt. Ich würde das nicht so hinnehmen.