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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Nein, eine Androhung von körperlicher Gewalt ist nicht per se ein Straftatbestand, aber das hatte ich oben bereits verdeutlicht.
Habe mal etwas im StGB geschmökert (§§ 223, 240, 241). Da Körperverletzung kein Verbrechen, sondern ein Vergehen ist, trifft der Tatbestand der Bedrohung hier tatsächlich nicht zu.
Allerdings ist m.E. eine versuchte Nötigung gegeben. Und schon der Versuch ist strafbar.
Und für Beleidigungen wie "Penner", "Schlampe" o.ä. werden üblicherweise 15 bis 30 Tagessätze verhängt.

Hier hat der StA es sich einfach gemacht, und die Arbeit einfach vom Tisch gewischt. Ich würde das nicht so hinnehmen.
 
es ist schlichtweg kein öffentliches Interesse gegeben PUNKT Das heißt, der Vorfall hat hatte keine Außenwirkung / oder einfach gesagt. Es interessiert keine Sau, was da vorgefallen ist :D
 
Nein, die Bürger sind kein "Dreck", wie Du es so schön formuliert hast. Es besteht jedoch einfach oft nur Aussage gegen Aussage, bzw. die Zeugen sind nicht glaubhaft genug.
 
Nein, die Bürger sind kein "Dreck", wie Du es so schön formuliert hast. Es besteht jedoch einfach oft nur Aussage gegen Aussage, bzw. die Zeugen sind nicht glaubhaft genug.

Ein Beamter braucht nicht mal nen Zeugen. Dem wird auch so geglaubt. Und den Täter trifft die volle Härte. Da wird doch mit zweierlei Maß gemessen.
 
...Warum wird so etwas verfolgt wenn ein Beamter oder eine Politesse beleidigt wird. Wieso besteht da öffentliches Interesse. Sind Bürger Dreck die es nicht wert sind geschützt zu werden?
Nein, die Bürger sind kein Dreck. Und sie werden auch durch einen ganzen Haufen Gesetzte geschützt, meistens vor einander.
Polizisten, Mitarbeiter des Ordnungsamtes und Beamte sind durch ihre Tätigkeit besonders häufig verbalen Angriffen durch Bürger ausgesetzt. Dem bürgerlichen Autofahrer reicht ja schon ein Strafzettel über 5 €, um die Mitarbeiterin des Ordnungsamts als "Schlampe" zu beschimpfen.
Das man oft den Eindruck hat, man braucht mindestens acht Zeugen, davon vier Notare, um die Aussage eines einzelnen Polizisten aufzuwiegen, ist eine andere unerfreuliche Erscheinung.
 
komme grade aus amsterdam zurück, wahnsinn wieviele Menschen da Rad fahren und auf was für klassischen Hollandrädern, richtig klischeehaft, aber alles real!
Rennräder sieht man da eher gar nicht.
Teilweise muss man als Fußgänger echt aufpassen und irgendwie hatte ich auch als Autofahrer das Gefühl nur mitfahren zu dürfen, sehr durche Stadt muss ich sagen :)
 
komme grade aus amsterdam zurück, wahnsinn wieviele Menschen da Rad fahren und auf was für klassischen Hollandrädern, richtig klischeehaft, aber alles real!
Rennräder sieht man da eher gar nicht.
Teilweise muss man als Fußgänger echt aufpassen und irgendwie hatte ich auch als Autofahrer das Gefühl nur mitfahren zu dürfen, sehr durche Stadt muss ich sagen :)

Aha.
 
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komme grade aus amsterdam zurück, wahnsinn wieviele Menschen da Rad fahren und auf was für klassischen Hollandrädern, richtig klischeehaft, aber alles real!
Rennräder sieht man da eher gar nicht.
:)

Die Holländer fahren gerne nach Deutschland zum Trainieren, weil wir weniger Radwege haben;)
 
also nur um was zu rauchen fahre ich nicht extra nach amsterdam, wegen dem gouda auch net soooo unbedingt :)
Wobei die Coffee Shops schon gemütlich sind, also von aussen meine ich natürlich! :)
In jedem Fall hat das Radfahren da gefühlt mehr Prio als die Autofahrer!
 
Man. Wie kann man so'n gekikke nur so Ernst sehen. Der soll mal einen durchziehen,vieleicht blickt der dann klarer?:cool:
 
Ja, so ein Staatsanwalt hat es schwer. So einen oberflächlichen wenn nicht sogar fehlerhaften Einstellungsbescheid muß man nicht akzeptieren:

- Einspruch beim Behördenleiter (Ltd. Oberstaatsanwalt) einlegen. Dann muß der StA die Akte nochmals in die Hand nehmen.
- Verwahre Dich gegen die Unterstellung, "dass Du durch eigenes Verhalten dazu beigetragen hast, dass die Situation derartig eskaliert ist" unter Hinweis auf die 2 vorliegenden Zeugenaussagen.
- Betone, dass Du die Bezeichnung "Penner" als schwerwiegende Beleidigung empfindest
- Das Verhalten des Beschuldigten (Androhung von körperlicher Gewalt) ist ein Straftatbestand und gefährdet die öffentliche Ordnung. Ein öffentliches Interesse ist dadurch gegeben.
- Hinweis darauf, dass der begründete und durch Zeugenaussagen erhärtete Verdacht besteht, dass der Beschuldigte die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht besitzt. (Information der zuständigen Behörde zwecks Überprüfung und Veranlassung einer MPU)

Am besten mit einem Anwalt durchsprechen.

Ansonsten ist die StA bei Beleidigung tatsächlich berechtigt, das Verfahren einzustellen, "wenn kein öffentliches Interesse besteht".
Dir bleibt dann noch der Weg der Privatklage:
https://www.vrvz.de/verkehrsrecht/beleidigung.html

So. hab gerade nen Brief an die leitende Oberstaatsanwältin geschrieben und Deine Tips umgesetzt. Ausserdem hab ich noch nen Artikel der heutigen Ausgabe des Düsseldorfer Express beigelegt,wo drinn steht wie Beleidigungen geahndet werden. Da hat jemand Justizangestellte beleidigt und wurde verknackt.Da war scheinbar "öffentliches Interesse" vorhanden,und der "Rechtsfrieden" gestört. Bin mal gespannt wie die gute Frau mir dann die Einstellung meiner Sache erklären will.

Ich hab dafür extra open Office runter geladen und mich damit beschäftigt. Wäre vieleicht noch besser gegangen,aber ich bin mit dem Ergebnis zufrieden.
 
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