• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Haftpflicht / Hausratversicherung

ksp

Aktives Mitglied
Registriert
14 August 2011
Beiträge
566
Reaktionspunkte
48
Ort
Wiesbaden
Hi!
Ich hab mal meine Haftpflicht gecheckt und habe gesehen, dass zwar vieles abgedeckt ist, aber der springende Punkt: Schäden an fremden PKW werden nicht versichert. Auf Nachfrage hies es:
Wenn ich mit dem Rad an einen PKW komme, zahlen die nicht...Außerdem zahlen die nur für Schlüssel fremder Wohnungen nicht bei meiner eigenen Wohnung.

Außerdem zahlt meine Hausratsversicherung nur bei Fahrräder bis 500€.

Könnt ihr mir das Versicherungen empfehlen??

Viele Dank!!

Felix
 
Ich habe einen örtlichen Arag Vertreter auf eine Tasse Kaffee kommen lassen und ihm die Situation geschildert. Der hat dann ein Paket gemacht, dessen Kosten mir annehmbar erscheinen und somit habe ich dieses Kapitel abgehakt.
Statt meinen Feierabend nun in Vergleichsportalen und diversen AGBs zu verbringen, entspanne ich auf der Rolle, schaue einen schönen Film oder tobe meinen Daumen auf dem Gamepad meiner PS aus.
 
Hausrat und Fahrräder ist in jedem Fall problematisch....
Bzgl. Haftpflicht, wie ron, nur wars bei mir ein "freier" Makler und geworden ists die Gothaer. Die haben gleich den "Radrennen und deren Vorbereitung"-Vorbehalt rausgenommen. Auch wenn ich so gut wie keine Rennen fahre, nu muss ich da mit keinem diskutieren, obs "Renntraining" war oder sonst was (bloss weil vielleicht einer befindet, Unterlenkerfahren sei ja Sport ;)).
Son Zeuch bekommst Du in Online portalen eh nicht ordentlich gecheckt. Ruf ein paar Vertreter an, sag, was Du brauchst, lass Dir Angebote kommen, check nach, ob die Bedingungen dem entsprechen, was Du angesagt hast!!!!
Normal sind die Mehrkosten minimal, und wer so was nicht versichern will, der hat halt schon. In dem Fall tschüss.
 
In vielen Haftpflicht VS ist Rennrad bzw. Vorbereitung auf Rennen nicht inkludiert und alles was damit zu tun hat, habe mich mal bei meiner Haftpflicht erkundigt ob die das mit einschließt antwort war nein,und um das zu bekommen würde mich das ca.14€ im monat kosten. alternativ geh in einen Verein bzw. Startpass Lizenzfahrer werden. Alternativ ruf deinen Versicherungsmakler an und las dich beraten. Und denk an die Ausfalldeckung wenn einer der dich schädigt nicht verischert ist gehst du nicht leer aus.

Fahrräder in der Hausrat da bin ich noch nicht ganz durchgestiegen, mann kann sie mit hinien nehmen kostet aber extra, aber glaube irgendwo schon mal etwas im Forum gelesen zu haben.

konnte hoffentlich etwas helfen.
 
Die AXA-Gruppe(bin bei der DBV) versichert ausdrücklich Radrennen und deren Vorbereitung. Ist auch die Versicherung des ADFC bzw. deren Mitglieder.

http://www.adfc.de/versicherung/Haftpflichtversicherung

Ob du dort jetzt auch versichert bist, wenn du gegen einen PKW kommst, weiß ich nicht. War mir nicht so wichtig. Die Versicherung meiner Freundin(weiß nicht mehr genau welche das war) hat bei einem Rennradunfall auch bezahlt, ohne Nachfragen, obwohl sie Radrennen und die Vorbereitung dazu ausschließen.
 
Es ist natürlich auch immer wieder Sache der Darstellung wie etwas passiert ist. Wer will wem denn beweisen ob ich mich gerade auf ein Rennen vorbereite oder ne Hobbyfeierabendrunde drehe? Dazu brauchst einen vernünftigen Berater vor Ort der im Schadenfall im Sinne des Kunden hilft und dir zur Seite steht statt versucht den Schaden abzuwenden.

Als Ergebnis muss ein Schaden vorliegen wo ein Dritter geschädigt wurde. Ob das nun ein Personen- oder Sachschaden ist spielt keine Rolle. Der Ausschluss mit den PKW ist natürlich extrem schlecht. Da würde ich mir eine neue Haftpflicht suchen. Das mit dem Schlüsselverlust ist auch nicht die beste Lösung. Verlierst du den Schlüssel deiner Eigentumswohnung ist es Pech, ganz klar ein Eigenschaden. Hast du die Wohnung gemietet ist ja der Eigentümer durch dein Handeln geschädigt wurden, somit ein Schaden eines Dritten verursacht durch dein varlässiges Handeln. Das sollte dann auch bezaht werden. Prüf das nochmal genau. Desweiteren sollte in der Haftpflicht immer leichte UND grobe Fahrlässigkeit versichert sein. Nur dann ist sie auch wirklich gut.

Bei Hasurat ist es ähnlich. Grundsätzlich kann man die Höhe des Fahrraddiebstahles selbst festlegen. Aufpassen muss man den Klauseln. Ein Fahrrad muss im Betrieb sein wenn es wegkommt. Und dies ist meist zeitlich begrenzt. Von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens sollte es zu Hause stehen sonst wirds eng. Aber auch hier gibt es Versicherungen die auf diese Klausel verzichten. Wird es aus deiner Wohnung gestohlen (also aufgebrochen und Diebstahl) gilt sowieso die volle vereinbarte Hausratversicherungssumme, selbst wenn der Zusatz Fahrraddiebstahl nicht vereinbart wurde. Es bezieht sich also nur auf den Diebstahl der dir beim Unterwegssein passiert. Das kannst du selbst abschätzen (meins steht auch beim unterwegs sein nicht unbeaufsichtigt - von daher für mich kein Thema).

Eine Selbstbeteiligung empfinde ich bei diesen Versicherungen nicht als sinnvoll. 500 € tun weh, und was passieren kann immer. Und das bißchen Prämie was man bei solch kleinen Versicherungen spart macht meines Erachtens keinen Sinn. Aber auch das muss Jeder für sich selbst entscheiden.

Noch was...falls deine Haftpflicht solche Schäden an PKW nicht zahlt heißt das nicht, dass du damit aus der Sache raus bist. Du haftest natürlich dennoch, nur dann ohne Versicherung mit Privatvermögen. Und das kann weh tun, im schlimmsten Fall bis ans Lebensende orgendwelche Zahlungen an Geschädigte.

Und nochwas.....Haftpflicht zahlt Zeitwertentschädigung und Hausrat Neuwertentschädigung. Nicht weil es die Versicherungen somit finanziell entlastet sondern weil es gesetzl. so geregelt ist.
 
Außerdem zahlen die nur für Schlüssel fremder Wohnungen nicht bei meiner eigenen Wohnung.

Das ist vollkommen logisch bei einer Haftpflicht. Eine Haftpflichtversicherung zieht nur dann, wenn du einem anderen Schaden zufügst. Materiell oder körperlich. Sagt ja der Name auch schon. Wenn du verpflichtet bist zu haften, dann springen die ein. Wenn du den Schlüssel deiner eigenen Wohnung verlierst, bist du nicht verpflichtet zu haften. Du musst ja keinen Schlüsseldienst rufen oder für den Schaden aufkommen.
Dafür müsste dann eine andere Versicherung aufkommen.

Meine teuren Räder gegen Dienstahl versichern macht wenig Sinn. Wenn ich unterwegs bin, kann mir die keiner klauen, denn ich sitze drauf. Lasse sie nie unbeaufsichtigt. Wenn ich zuhause bin, sind die Räder weggeschlossen, also nicht zugänglich. Da müsste schon jemand einbrechen und die Dinger mitnehmen, aber Diebe sind sehr selten auf Fahrräder aus, sondern auf Geld.

Man sollte schon überlegen, ob und welche Versicherung für einen selbst Sinn macht.
 
Hallo. Ich hoffe mir kann hier jemand einen Tipp geben.

Ich habe eine Frage und versuche mich kurz und präzise zu halten. Ein Fahrradfahrer (Ich)fährt in ein Auto rein und verursacht Schaden. Der Fahrradfahrer hat Schuld. Nun regeln die Versicherungen alles und der Autofahrer erhält von seiner Versicherung das Geld für den Schaden. (Ich glaube die Auto-Versicherung holt sich das Geld von der Versicherung des Fahrradfahrers wieder???) Seine Auto-Versicherung hat eine Selbstbeteiligung von 300€. Der Autofahrer fordert diese vom Fahrradfahrer. Kann der Fahrradfahrer dieses bei seiner Haftpflicht geltend machen und fließen die 300€ irgendwann an den Autofahrer?
Für eine Antwort wäre ich dankbar
mit freundlichen Grüßen
Karsten
 
Hallo. Ich hoffe mir kann hier jemand einen Tipp geben.

Ich habe eine Frage und versuche mich kurz und präzise zu halten. Ein Fahrradfahrer (Ich)fährt in ein Auto rein und verursacht Schaden. Der Fahrradfahrer hat Schuld. Nun regeln die Versicherungen alles und der Autofahrer erhält von seiner Versicherung das Geld für den Schaden. (Ich glaube die Auto-Versicherung holt sich das Geld von der Versicherung des Fahrradfahrers wieder???) Seine Auto-Versicherung hat eine Selbstbeteiligung von 300€. Der Autofahrer fordert diese vom Fahrradfahrer. Kann der Fahrradfahrer dieses bei seiner Haftpflicht geltend machen und fließen die 300€ irgendwann an den Autofahrer?
Für eine Antwort wäre ich dankbar
mit freundlichen Grüßen
Karsten
Reiche die Forderung über die Selbstbeteiligung zu diesem Schadenfall Deiner privaten Haftpflichtversicherung ein. Wenn Du keinen SB vereinbart hast, sollten die das übernehmen.
 
Danke für die Antwort. Achso. Dann reiche ich also seine Forderung (Die 300€ seiner Autoversicherungs-Selbstbeteiligung) weiter an meine Haftpflicht und diese bezahlt dann dies ? Und alle sind happy ;) Sehe ich das richtig?
 
@norman68. Der KFZ-Halter hat alles bis auf seine 300 bekommen( weil Selbstbeteiligung bei der Kasko) und will die jetzt natürlich haben, weil ihn keine Schuld trifft. Da wendet er sich natürlich an den Fahrradfahrer.
 
Die künftigen Mehrkosten durch die Rückstufung seiner Kasko-Versicherung in eine niedrigere SF-Klasse kann er übrigens auch noch verlangen.
 
Die künftigen Mehrkosten durch die Rückstufung seiner Kasko-Versicherung in eine niedrigere SF-Klasse kann er übrigens auch noch verlangen.

Wenn die KFZ Versicherung ihre Zahlung von der Haftpflicht des Unfallverursachers, hier der TE, erhalten hat, gibt es auch keine Rückstufung. Analog der Verfahrensweise, wenn meine KFZ Versicherung einen Schaden begleicht. Ich bekomme dann auch die Gelegenheit meiner Versicherung den Betrag zu überweisen oder werde zurück gestuft.
 
Das hört sich für mich alles murky an. Bin zwar kein Versicherungsfachmann, aber ich frage mich auch warum der Autofahrer da den Selbstbehalt abgezogen bekommen hat.
Frag mal lieber erst bei Deiner Haftpflicht nach, was die erstattet haben, bzw, ob Du, wenn Du zahlst das erstattet bekommst. Respektive, reicht die Forderung an Deine Haftpflicht weiter.
 
Der Autofahrer hat offenbar seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen. Die Möglichkeit besteht immer, auch wenn der Schaden fremdverschuldet ist. Und dann bleibt eben für ihn als Schaden nur das, was die eigene Vollkasko nicht bezahlt (Selbstbeteiligung sowie ggf. Nutzungsausfall, Wertminderung etc.) und eventuell das, was er in Zukunft an zusätzlichen Kosten für die teurer werdende Versicherung hat.
 
Heisst das jetzt, daß die Versicherung des Autofahrers ein Plus gemacht hat, weil die des Gegners voll bezahlt hat, aber 300 Euro von der Autoversicherung einbehalten wurden?
 
@all. Danke für die Antworten.
Ob der Autofahrer nun zurückgestuft wurde kann ich nicht sagen. Und ob seine Versicherung nun 300 Euro Plus macht weiß ich auch nicht.
Wollte einfach nur wissen ob ich die Forderung von 300€ (Selbstbeteiligung der Autoversicherung) die er nicht bekommen hat , an meine Haftpflicht weiterreichen kann. Und die dann dies Problem aus der welt schafft .
 
Zurück