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Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Kannst du mir etwas "offizielles" zeigen? Natürlich habe ich mit Sicherheit argumentiert.
 

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Re: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Wenn ich die Benutzungspflicht eines Radweges weg haben will ist es also richtig mich zuerst an die Polizei zu wenden oder ist es besser gleich die zuständige Straßenbaubehörde anzuschreiben?
Vielen Dank für eine Antwort.
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Wenn ich die Benutzungspflicht eines Radweges weg haben will ist es also richtig mich zuerst an die Polizei zu wenden oder ist es besser gleich die zuständige Straßenbaubehörde anzuschreiben?
Vielen Dank für eine Antwort.

Vor dieser Fragen standen wir auch.

Wie sieht die Möglichkeit aus, Bürgermeister und Stadtverwaltung mit sowas mal zu belästigen? Radfahren als Alternativ-Mobilität ist ja nicht grad populär. Aber je mehr Bürger sich einfach stur stellen und sagen: Auf dem-und-dem Radweg ist kein sinnvolles Fortkommen möglich tut sich vielleicht mal was...

Oder mal die örtliche radfahr-freundliche Presse informieren und mit dem Pannenflicken drohen
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Der richtige Ansprechpartner ist die zuständige Straßenbaubehörde.

Wer allerdings von der Polizei angehalten wird weil er trotz Blauschild auf der Fahrbehn unterwegs ist, der darf die Rennleitung gerne darauf aufmerksam machen, das laut VwV zur StVO Nummer 29 IV:
Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die
Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit
die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen
und den Zustand der Sonderwege zu überwachen.
Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie
der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde
anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 54.

und dass in diesem Sinne Sie doch bitte bei der Straßenbaubehörde die entsprechende Maßnahme anregen möchten :D
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Vor dieser Fragen standen wir auch.

Wie sieht die Möglichkeit aus, Bürgermeister und Stadtverwaltung mit sowas mal zu belästigen? Radfahren als Alternativ-Mobilität ist ja nicht grad populär. Aber je mehr Bürger sich einfach stur stellen und sagen: Auf dem-und-dem Radweg ist kein sinnvolles Fortkommen möglich tut sich vielleicht mal was...

Oder mal die örtliche radfahr-freundliche Presse informieren und mit dem Pannenflicken drohen

Bei uns in der Gemeinde habe ich zwei Schilder wegbekommen.
Zuständig war der Hauptamtsleiter.
Allerdings handelte es sich um gekieste Trampelpfade, wer auf die Schnapsidee gekommen war, da Lollis dranzupflastern ... .

Jedenfalls gabs einen Ortstermin mit Polizei, HA-Leiter und 2 zuständigen Menschen vom Landratsamt, über den ich hinterher informiert wurde.
Nachdem ich im Widerspruch gegen die Beschilderung aber schon die entsprechenden Stellen in der VwV als Begründung mitgeliefert hatte, konnten Sie nicht anders als die RWBP gegen ein Fußweg mit "Radfahrer frei" zu tauschen.
Seitdem gelte ich allerdings bei Hauptamt und BM als Querulant, der das Vermögen der Gemeinde mutwillig schmälert. (Die Neubeschilderung hat irgendwas um die 750€ gekostet).
Ich habe mir erlaubt zum Abschluß eine Mail zu schreiben, in der ich darauf hinwies, dass man das Geld durchaus hätte sparen können, hätte man zu Beginn bereits seine Hausaufgaben gemacht.
Jetzt bin ich ganz untendurch. :D
Bauanträge muss jetzt meine Frau stellen, die hat ihren Mädchennamen behalten. :D
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Bei uns in der Gemeinde habe ich zwei Schilder wegbekommen.
Zuständig war der Hauptamtsleiter.
Allerdings handelte es sich um gekieste Trampelpfade, wer auf die Schnapsidee gekommen war, da Lollis dranzupflastern ... .
Um genau so etwas geht es bei uns in der Gemarkung auch. Eine Kiestrasse als Radweg ausgeben, auf so 'ne Idee kommen nur bräsige fettgefütterte Autofahrer :eyes: Zumal die in 80 m parallel dazu verlaufende Autostraße ein Radfahrer-Verboten-Zeichen trägt...

Eigentlich schade, dass ich nicht vor der Kommunalwahl auf die Radweg-Situation gekommen bin...

Da fällt mir ein, dieser "Radweg" ist nichtmal kurz - geht über die Gemeindegrenze hinweg. Ist das dann Kreissache? Zur Not belästigt man eben alle ein wenig. Sollnse ma nachdenken - oder öfters das Auto stehenlassen.
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Um genau so etwas geht es bei uns in der Gemarkung auch. Eine Kiestrasse als Radweg ausgeben, auf so 'ne Idee kommen nur bräsige fettgefütterte Autofahrer :eyes: Zumal die in 80 m parallel dazu verlaufende Autostraße ein Radfahrer-Verboten-Zeichen trägt...

Eigentlich schade, dass ich nicht vor der Kommunalwahl auf die Radweg-Situation gekommen bin...

Euer Problem ist aber nicht die Radwegbeschilderung, die ist eigentlich als Benutzungspflicht hinfällig, weil der Radweg in 80m Entfernung von der Fahrbahn läuft. Dadurch ist er mal def. nicht Fahrbahnbegleitend. Durch die Beschilderung wird der Sonderweg eben auch für alle Anderen verboten (Autos. Motorräder , Reiter ...).
Das "Radfahrer verboten" wegzukriegen dürfte deutlich schwerer werden.

Wir haben hier in der Gegend 2 Beispiele, wo Du mit dem Fahrrad zu 10km Umweg mit nicht wenigen Höhenmetern gezwungen wirst, die KFZ-ler mit 0hm einfach die Abkürzung "radlerfrei" bekommen.
Körschtalbrücke und Flughafentunnel. 2 wunderschöne Beispiele für das Daimlerland BaWü ... .
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Euer Problem ist aber nicht die Radwegbeschilderung, die ist eigentlich als Benutzungspflicht hinfällig, weil der Radweg in 80m Entfernung von der Fahrbahn läuft. Dadurch ist er mal def. nicht Fahrbahnbegleitend. Durch die Beschilderung wird der Sonderweg eben auch für alle Anderen verboten (Autos. Motorräder , Reiter ...).
Das "Radfahrer verboten" wegzukriegen dürfte deutlich schwerer werden.

Wir haben hier in der Gegend 2 Beispiele, wo Du mit dem Fahrrad zu 10km Umweg mit nicht wenigen Höhenmetern gezwungen wirst, die KFZ-ler mit 0hm einfach die Abkürzung "radlerfrei" bekommen.
Ja, das ist das Thema. Wenn du nicht die Schotter-Piste fahren magst (weils abends verdammt unwitzig ist:mad:), musst du durch ein einige KM weiter entferntes Straßenlabyrint eiern, mit Engpässen, wo Trecker und Busse durchtuckern, was genau so bekakct ist:mad::mad: aber Hauptsache das Brummbrumm ist gut versorgt:mad::eyes:
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Ja, das ist das Thema. Wenn du nicht die Schotter-Piste fahren magst (weils abends verdammt unwitzig ist:mad:), musst du durch ein einige KM weiter entferntes Straßenlabyrint eiern, mit Engpässen, wo Trecker und Busse durchtuckern, was genau so bekakct ist:mad::mad: aber Hauptsache das Brummbrumm ist gut versorgt:mad::eyes:

Es gibt keine Umwege - nur zusätzliche Trainingskilometer!:D:aetsch:
 
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Kannst du mir etwas "offizielles" zeigen? Natürlich habe ich mit Sicherheit argumentiert.

ich verstehe die Frage nicht. Ein Gesetz und die zugehörige Verwaltungsvorschrift sind für Behörden sehr offiziell und bindend.

Wenn die nicht wollen, ist eigentlich nur noch verschleppen und zermürben seitens der Behörde drin, offener Widerstand würde mich wundern.
Aber warum sollten sie nicht wollen?

Hier ein Abschnitt der Verwaltungsvorschrift, der dir helfen kann. Du musst halt schauen ob es auf deinen konkreten Radweg passt.

II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)

33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten
Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb
geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren
verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet
werden.

34 2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger
Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in
Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein
Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei"
(1022-10) angeordnet werden.

35 3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb
geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb
geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.

36 4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist
eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.

37 5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass

a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der
seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel
2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;

b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche
Grundstückszufahrten zu überqueren sind;

c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden
Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend
Sicht besteht.
 
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Solche Texte kann sich jeder zusammenschreiben, gibts da keine offiziellen Server wo das liegt :confused:
Im Bundestagblatt stand das mit 33 1. eben nicht drin.
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Solche Texte kann sich jeder zusammenschreiben, gibts da keine offiziellen Server wo das liegt :confused:
Im Bundestagblatt stand das mit 33 1. eben nicht drin.

Das ist kein Gesetz und muss nicht veröffentlicht werden.
Die Verwaltungsvorschrift liegt den einzelnen Behörden vor, und ist bindend. (Auf den Server, wenns ihn den gibt, wirst Du legal von aussen nicht drauf kommen.)
 
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Solche Texte kann sich jeder zusammenschreiben, gibts da keine offiziellen Server wo das liegt :confused:
Im Bundestagblatt stand das mit 33 1. eben nicht drin.

Nein, "sowas" kann sich nur das zuständige Ministerium zusammenschreiben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift

http://www.verwaltungsvorschriften-...um_f_r_Verkehr__Bau_und_Stadtentwicklung.html

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm#ivz2
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Verstehe ich das Richtig?
Wenn ein Fahrradweg außerhalb geschlossener Ortschaften vorhanden ist MUSS ich ihn auch mit dem Rennrad nutzen, obwohl aus jeder Seitenstaße ein Autofahrer mich übersehen könnte, da er nicht mit einem Radfahrer rechnet, der mit 30-40km/h angebrettert kommt?
Heute morgen wurde ich nämlich deswegen von einen wichtigtuerischen Autofahrer angehupt da ich die Straße statt des Radwegs nutzte...
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Verstehe ich das Richtig?
Wenn ein Fahrradweg außerhalb geschlossener Ortschaften vorhanden ist MUSS ich ihn auch mit dem Rennrad nutzen, obwohl aus jeder Seitenstaße ein Autofahrer mich übersehen könnte, da er nicht mit einem Radfahrer rechnet, der mit 30-40km/h angebrettert kommt?
Heute morgen wurde ich nämlich deswegen von einen wichtigtuerischen Autofahrer angehupt da ich die Straße statt des Radwegs nutzte...

Ob ausser- oder innerorts ist egal.
Wenn ein Sonderweg mit dem "blauen Lolli" beschildert ist, dann ist er benutzungspflichtig. Das gilt für jedes Fahrrad! Seit 01.09. sogar für Fahrräder mit Hänger.

Es gibt Umstände die einen von der Benutzungspflicht befreien. (Scherben, Dreck, allg. Zustand ...), aber nur für den Teil, auf dem diese Umstände vorliegen. Also nicht "vor 2km lagen Scherben, deswegen fahre ich nicht auf dem Radweg".
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

bitte on Topic bleiben.

Hier geht es NICHT um Benutzungspflicht für Radwege sondern um die Kommunikation mit Behörden zum Thema Radwege.

Es gibt tausend andere Radwegthreats mit anderen Schwerpunkten. Oder ein neues Thema aufmachen.

Danke :)
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Hallo,

heute ist das ausführliche Ergebnis (2 Seiten) der Verkehrsbegehung gekommen.

Die ganz kurze Zusammenfassung: Der linksseitige Radweg wird aufgehoben, die rechtsseitige Radwegbenutzung wird frei gestellt.

Schönen Gruss

topo
 
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@ topo:
:daumen: Herzlichen Glückwunsch! Du hast bewiesen, dass man doch etwas erreichen kann.
Gruß
Eddi
 
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