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Wenn ich die Benutzungspflicht eines Radweges weg haben will ist es also richtig mich zuerst an die Polizei zu wenden oder ist es besser gleich die zuständige Straßenbaubehörde anzuschreiben?
Vielen Dank für eine Antwort.
Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die
Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit
die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen
und den Zustand der Sonderwege zu überwachen.
Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie
der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde
anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 54.
Vor dieser Fragen standen wir auch.
Wie sieht die Möglichkeit aus, Bürgermeister und Stadtverwaltung mit sowas mal zu belästigen? Radfahren als Alternativ-Mobilität ist ja nicht grad populär. Aber je mehr Bürger sich einfach stur stellen und sagen: Auf dem-und-dem Radweg ist kein sinnvolles Fortkommen möglich tut sich vielleicht mal was...
Oder mal die örtliche radfahr-freundliche Presse informieren und mit dem Pannenflicken drohen
Um genau so etwas geht es bei uns in der Gemarkung auch. Eine Kiestrasse als Radweg ausgeben, auf so 'ne Idee kommen nur bräsige fettgefütterte Autofahrer :eyes: Zumal die in 80 m parallel dazu verlaufende Autostraße ein Radfahrer-Verboten-Zeichen trägt...Bei uns in der Gemeinde habe ich zwei Schilder wegbekommen.
Zuständig war der Hauptamtsleiter.
Allerdings handelte es sich um gekieste Trampelpfade, wer auf die Schnapsidee gekommen war, da Lollis dranzupflastern ... .
Um genau so etwas geht es bei uns in der Gemarkung auch. Eine Kiestrasse als Radweg ausgeben, auf so 'ne Idee kommen nur bräsige fettgefütterte Autofahrer :eyes: Zumal die in 80 m parallel dazu verlaufende Autostraße ein Radfahrer-Verboten-Zeichen trägt...
Eigentlich schade, dass ich nicht vor der Kommunalwahl auf die Radweg-Situation gekommen bin...
Ja, das ist das Thema. Wenn du nicht die Schotter-Piste fahren magst (weils abends verdammt unwitzig istEuer Problem ist aber nicht die Radwegbeschilderung, die ist eigentlich als Benutzungspflicht hinfällig, weil der Radweg in 80m Entfernung von der Fahrbahn läuft. Dadurch ist er mal def. nicht Fahrbahnbegleitend. Durch die Beschilderung wird der Sonderweg eben auch für alle Anderen verboten (Autos. Motorräder , Reiter ...).
Das "Radfahrer verboten" wegzukriegen dürfte deutlich schwerer werden.
Wir haben hier in der Gegend 2 Beispiele, wo Du mit dem Fahrrad zu 10km Umweg mit nicht wenigen Höhenmetern gezwungen wirst, die KFZ-ler mit 0hm einfach die Abkürzung "radlerfrei" bekommen.
Ja, das ist das Thema. Wenn du nicht die Schotter-Piste fahren magst (weils abends verdammt unwitzig ist), musst du durch ein einige KM weiter entferntes Straßenlabyrint eiern, mit Engpässen, wo Trecker und Busse durchtuckern, was genau so bekakct ist
aber Hauptsache das Brummbrumm ist gut versorgt
:eyes:
Es gibt keine Umwege - nur zusätzliche Trainingskilometer!:aetsch:
Kannst du mir etwas "offizielles" zeigen? Natürlich habe ich mit Sicherheit argumentiert.
Solche Texte kann sich jeder zusammenschreiben, gibts da keine offiziellen Server wo das liegt
Im Bundestagblatt stand das mit 33 1. eben nicht drin.
Solche Texte kann sich jeder zusammenschreiben, gibts da keine offiziellen Server wo das liegt
Im Bundestagblatt stand das mit 33 1. eben nicht drin.
Verstehe ich das Richtig?
Wenn ein Fahrradweg außerhalb geschlossener Ortschaften vorhanden ist MUSS ich ihn auch mit dem Rennrad nutzen, obwohl aus jeder Seitenstaße ein Autofahrer mich übersehen könnte, da er nicht mit einem Radfahrer rechnet, der mit 30-40km/h angebrettert kommt?
Heute morgen wurde ich nämlich deswegen von einen wichtigtuerischen Autofahrer angehupt da ich die Straße statt des Radwegs nutzte...