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Ebay Gewinne versteuern....?! Post vom Finanzamt

gebimmel

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"gem. hier vorliegendem Kontrollmaterial haben Sie in den Jahren 2005-2015 regelmäßig nicht unerhebliche Umsätze über das Internetverkaufsportal E-Bay erzielt.

Wir bitten daher um Erläuterung, um was für Verkäufe es sich dabei gehandelt hat. Unter Umständen ist eine Gewinnermittlung der einzelnen Jahre nachzureichen.

Straf- und bußgeldrechtliche Maßnahmen bleiben ausdrücklich vorbehalten."

Hat jemand diese oder vergleichbare Post vom Finanzamt bekommen? Falls ja, wie ist er vorgegangen?
 
...auf soetwas warte ich noch. Ich wüsste schon jetzt, was ich denen zurückschreiben würde!

Das täte dem Fiskus gut gefallen, wenn wir Dinge doppelt und dreifach versteuern müssten...

nach einem aktuelleren urteil ist es wohl so, dass es da um die gewinnabsicht des verkäufers geht...jemand hat ja auch teile einer bierdeckelsammlung verkauft und wurde dann als gewerblich eingestuft..das ist alles total abstrus...
 
Oder auch die vielen "Privaten " die bei Ali - Express bestellen und dann in der Bucht als Originalware verkaufen.
Vom Rennradhelm über Carbonrahmen bis hin zu Lederjacken namhafter Hersteller, alles zu bekommen.

Sogar gefakte Laufräder soll's mittlerweile geben.
 
Ich würd mir bei solcher Post flugs einen Steuerberater suchen.

Geht auch nicht nur um Gewinne sondern ggfs. um Umsatzsteuer.

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Ich würd mir bei solcher Post flugs einen Steuerberater suchen.

Geht auch nicht nur um Gewinne sondern ggfs. um Umsatzsteuer.

Vielleicht sogar besser gleich: einen versierten Rechtsanwalt mit Erfahrung in solchen Fällen einzuschalten.

Nimm das bloß ernst. Wenn Du Dich falsch verhältst, kann das sehr teuer werden. Das finanzielle Risiko in solchen Fällen: Ebay Einnahmen im fraglichen Zeitraum * persönlicher Steuersatz + Einnahmen * Umsatzsteuer * 2 wegen Zuschlägen wegen Nichterklärung + womöglich Verfahrenskosten & eine regelrechte Geldstraße wegen Steuerhinterziehung.

Hier und auch sonst herrschen absurd falsche Vorstellungen über das Steuerrecht vor. Es ist grundsätzlich jedes Einkommen steuerpflichtig. Wer wirklich Sammler ist, und verkauft, was er doppelt hat oder nicht mehr braucht, um damit zu kaufen, was ihm fehlt, hat auch bei hohen Umsätzen gute Aussichten, keine Steuern zahlen zu müssen. Das muss er belegen können. Wer in größerem Umfang & teuer verkauft, wird's schwer haben, die Gegenrechnung aufzumachen; entscheidend ist nicht, ob er tatsächlich Gewinn gemacht hat, sondern ob er das vorhatte. Klar im roten Bereich ist, wer Zeug verkauft, dass er eigens für den Zweck angekauft hat. Da kann schon ein Teil reichen.

Hintergründe hier: https://www.test.de/Steuerfallen-fu...zamt-bei-Onlineverkaeufen-nachhakt-4802200-0/ zum Beispiel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo ist das Problem? Wenn jemand einen steuerpflichtigen Tatbestand erfüllt, muss er - wie jeder andere (Gleichbehandlung)! - Steuern bezahlen.
Nichts anderes prüft das Finanzamt bei jedem (Gleichbehandlung), der sich zwar nicht von sich aus nicht beim Finanzamt meldet (was seine Pflicht wäre), aber in seinem Verhalten (Handel treiben) den Eindruck erweckt. Wenn der Eindruck täuscht, braucht man es dem Finanzamt nur darzulegen.
 
á propos anwalt: es gibt fälle, da scannen gelangweilte / nicht beschäftigte anwälte (läuft ja manchmal auf dasselbe raus) ebay profile

dann wird einem unterstellt, wenn man:

- mehr als 12 mal was verkauft in einem vierteljahr, egal was, höhe der einnahmen wichtig oder nicht - weiß ich nicht
- man mind. 10 mal das gleiche / etwas ähnliches verkauft, egal in welchem zeitraum

man(n) professionell (also gewerblich) unterwegs ist

beispiel - gab es wirklich: einer züchtet pflanzen auf dem balkon, nimmt samen ab und verkauft 15 tütchen tomatenpflanzen-samen in der bucht - gewerblich

so kann es auch unsereins gehen - kleine kellerräumung, ein paar teile rausgehauen, der fiskus ist da
 
Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben muss man auch nicht mindestens drei oder fünfzehn Artikel im Jahr verkaufen, es reicht schon ein einziger wenn entsprechende Gewinnerziehlungsabsicht vorliegt. Nur ist halt bei einem einzigen verkauften Artikel der Nachweis einfacher zu führen, dass man unter Umständen keine Gewinnerziehlungsabsicht hatte. Das betrifft zunächst nur die Einkommensteuer (Gewinnermittlung) und die Umsatzsteuer. Letztere braucht man in der Regel nicht weiterverfolgen, wenn die Gesamtumsätze nicht 17.500 EUR im Jahr übersteigen (Kleinunterregelung).

Wen es interessiert:

https://www.test.de/Steuerfallen-fu...zamt-bei-Onlineverkaeufen-nachhakt-4802200-0/
http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-das-Finanzamt-mitkassiert-article14362851.html

Ab einem gewissen Umfang wird dann aber auch gewerblicher Handel unterstellt, da schaltet sich dann die Gemeinde mit der Gewerbesteuer ein, die von dem Wohnsitzfinanzamt in der Regel eine entsprechende Kontrollmitteilung bekommt.

Ich habe in der Bucht auch schon jede Menge Verkäufer erlebt, die schreiben dann unter ihren Artikel einen Haftungs- und Gewährleistungsausschluss als privater Verkäufer drunter, haben aber mehrere Hundert Artikel im Angebot und mehrere tausend Bewertungen. Da glaube ich das dann auch nicht mehr dass das wirklich von privat ist...
 
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