gebimmel
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"gem. hier vorliegendem Kontrollmaterial haben Sie in den Jahren 2005-2015 regelmäßig nicht unerhebliche Umsätze über das Internetverkaufsportal E-Bay erzielt.
Wir bitten daher um Erläuterung, um was für Verkäufe es sich dabei gehandelt hat. Unter Umständen ist eine Gewinnermittlung der einzelnen Jahre nachzureichen.
Straf- und bußgeldrechtliche Maßnahmen bleiben ausdrücklich vorbehalten."
Hat jemand diese oder vergleichbare Post vom Finanzamt bekommen? Falls ja, wie ist er vorgegangen?
Wir bitten daher um Erläuterung, um was für Verkäufe es sich dabei gehandelt hat. Unter Umständen ist eine Gewinnermittlung der einzelnen Jahre nachzureichen.
Straf- und bußgeldrechtliche Maßnahmen bleiben ausdrücklich vorbehalten."
Hat jemand diese oder vergleichbare Post vom Finanzamt bekommen? Falls ja, wie ist er vorgegangen?