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Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

vorgebirgsvolvo

Der mit dem Volvo tanzt..
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Hi,

habe einen Carbon-Flaschenhalter gekauft, bei dem nach ca. 11 Monaten im normalen Gebrauch (Rennrad, Straße, Montage am Sattelrohr, 0,0-0,75 l Plastikflasche) die Haltenase abgebrochen ist.

Händler und Importeur verweigern die Gewährleistung (Tausch oder Reparatur) obwohl 2 Jahre Gewährleistung in AGBs gewährt werden und kein Auschluss der Gewährleistung bei Sattelrohrmontage erfolgt ist. Für mich ein klarer Gesetzesverstoß...

Hinweis der Beiden: "Das ist ein Leichtbauteil, da gilt die normale Gewährleistung nicht. Das weiß man doch. Selbst im normalen Gebrauch ist die Last bei Sattelrohrmontage einfach zu groß!"

Bin ich zu pingelig? Muß ich bei Carbonteilen immer mit einem Versagen im normalen Gebrauch rechnen und verzichte ich damit schon beim Kauf auf jegliche Ansprüche?

Was meint Ihr? Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht? Wie weit würdet Ihr bei ca. 35 EUR Streitwert gehen?

Freue mich auf jede Reaktion...

Der vorgebirgsvolvo
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

Tja, grundsätzlich stimme ich Deiner Rechtsauffassung zu, was Du gemacht hast ist wohl eindeutig "bestimmungsgemäßer Gebrauch". Denn wozu soll man sonst einen Flaschenhalter benutzen, wenn nicht um ihn ans Rad zu schrauben und Flaschen zu halten.
Schwieriger dürfte es werden, nachzuweisen das die Nase "einfach so", also ohne Fehlbenutzung durch Dich, abgebrochen ist.
Die Frage die man sich immer stellen muß: steht der Aufwand eines Rechtsstreites im Verhältnis zum Nutzen? Also, wenn das Ding nicht mehr als 50€ gekostet hat: Ärgern, andere warnen (Welcher Halter, wo gekauft (damit die damit nicht bei weiteren Nutzern durchkommen)) und dort nicht mehr kaufen.
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

sowas blödes...
ein "leichtbau" ist überhaupt keine richtige bezeichnung, und schon garnicht irgendwie in eine garantie schreibbar.
jedes teil, welches man im laden kauft muss 2 jahre gewährleistung haben, auschließen kann man nur verschleiß(oder eben betimmte montage/benutzungsarten). wenn bei dir die nase einfach nur durchgebrochen ist, dann ist es ein material/konstruktionsfehler und damit ein garantiefall.

bei 35euro würde ich aber nicht weiter streiten, sondern in zukunft einfach diesen hersteller meiden.
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

Einen unterbeschäftigten Anwalt suchen, da soll es einige geben, die nehmen sich dieser Sachen an.

Es gibt schon Gründe, warum man als privater Endkunde Anspruch auf Gewährleistung hat, sonst würde u. a. jeder Schrott verkauft werden. :D
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

Selbstverständlich hast du die ganz normale zweijährige Gewährleistung, allerdings musst du nach 6 Monaten nachweisen, dass das Teil einen Fehler hatte, der schon von Anfang an da war, das dürfte kaum möglich sein.
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

Der Ausschluss von Gewährleistung ist nonsens. Allerdings darf man Gewährleistung auch nicht mit Garantie verwechseln. In deinem konkreten Fall ist das so:

Du hast 24 Monate Gewährleistung auf den Flaschenhalter. Das heißt aber nur, dass du vom Verkäufer einen mangelfreien Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe bekommst. Tritt nun während der ersten sechs Monate ein Mangel auf, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser Mangel bereits beim Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war und der Verkäufer muss den Artikel austauschen oder reparieren.

Tritt in den Monaten sieben bis 24 ein Mangel auf, dann gilt die "umgekehrte Beweislast". Das heißt konkret, dass der Käufer beweisen muss, dass eben jener Mangel bereits bei der Übergabe "im Keim" vorhanden war.

Die Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung deckt KEINE Fehler oder Defekte ab, die während der Nutzung entstehen und vom Verbraucher verursacht wurden. Den Umfang der Gewährleistung regelt der Gesetzgeber; seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahr 2002 z.B. generell 24 Monate Gewährleistung, anstatt vorher sechs.

Die Garantie hingegen unterliegt keiner gesetzlichen Regelung und ist stets eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers.

Was heißt das jetzt für dich?
Wenn du Rechtsschutzversichert bist, dann kannst du dein Recht auf Gewährleistung vor Gericht (über einen Rechtsanwalt) einfordern. Hier wird dann ein Sachverständiger entscheiden müssen, ob der Mangel bereits bei der Übergabe vornahenden war. Kommt er zu dem Schluss, dass der Flaschenhalter mangelfrei war, dann muss der Verkäufer auch nicht nachbessern (also reparieren oder austauschen).
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

Die Beweislastumkehr ist glaube ich hier wie astra geschrieben hat das Problem.
Ich würde es noch mal versuchen mit dem zusatz das du Rechtsschutz hast und es an deinen Anwalt weiter gibst.
vlt hilft es ja.

gruß
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

Oder Du kaufst noch mal einen und beschwerst Dich nach zwei Wochen, dass er bei Unterrohrmontage kaputt gegangen ist... ;)
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

hehe
so was hab ich auch schon mal gemacht :)^^
hat funktioniert.
Das Ganze natürlich bei einem anderen Händler kaufen;)
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

(...)
Tritt in den Monaten sieben bis 24 ein Mangel auf, dann gilt die "umgekehrte Beweislast". Das heißt konkret, dass der Käufer beweisen muss, dass eben jener Mangel bereits bei der Übergabe "im Keim" vorhanden war.

(...)
Die Garantie hingegen unterliegt keiner gesetzlichen Regelung und ist stets eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers.

Was heißt das jetzt für dich?
Wenn du Rechtsschutzversichert bist, dann kannst du dein Recht auf Gewährleistung vor Gericht (über einen Rechtsanwalt) einfordern. Hier wird dann ein Sachverständiger entscheiden müssen, ob der Mangel bereits bei der Übergabe vornahenden war. Kommt er zu dem Schluss, dass der Flaschenhalter mangelfrei war, dann muss der Verkäufer auch nicht nachbessern (also reparieren oder austauschen).

mit der garantie und gewährleistung habe ich ein bisschen geschlammpt,es gibt rechtlich natürlich eine genaue trennung.
bei der garantie muss man die sachen durchlesen, die dem produkt beilegen, bei der gewährleistung ist es aber auch wichtig, für welche benutzeung der hesteller sein produkt vorsieht? oder gibt es da definitionen, was bestimmte produkt-arten aushalten müssen?
einen missbrauch könnte ich mir nämlich vorstellen: der hersteller sagt, es dürfen nur 300ml flaschen verwendet werden(was auch irgendwo kleingedruckt dabei steht), und damit ist er bei verwendung von 500ml und größeren flaschen aus dem schneider und hat bei üblichen flaschengrößen garkeine gewährleistung.
als "keim" für den defekt wäre z.b. ein von mir angesprochener konstruktionsfehler des halters eine möglichkeit?
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

Garantie hin, Gewährleistung her - diese Aussage:

"Hinweis der Beiden: "Das ist ein Leichtbauteil, da gilt die normale Gewährleistung nicht. Das weiß man doch. Selbst im normalen Gebrauch ist die Last bei Sattelrohrmontage einfach zu groß!""

besagt doch wohl deutlich, daß das Zeug fabriksneuer Schrott ist, vielleicht geeignet um es mit größter Vorsicht auf eine Apothekerwaage zu legen - aber sicher nicht für den typischerweise vorgesehenen Gebrauch als Flaschenhalter !
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

Hinweis der Beiden: "Das ist ein Leichtbauteil, da gilt die normale Gewährleistung nicht. Das weiß man doch. Selbst im normalen Gebrauch ist die Last bei Sattelrohrmontage einfach zu groß!"
Gibt damit der Händler bzw. Hersteller nicht zu, dass der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat, da er sozusagen eingebaut ist. Damit hat man den Beweis für die Gewährleistung.
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

Um welchen Flaschenhalter handelt es sich?


Es handelt sich um den 12g leichten 'Keil' Flaschenhalter. Ich habe ihn übers Netz bei einem Händler in Berlin gekauft der so ähnlich heißt wie ganz kleine Teilchen.

Der ähnlich kooperative 'Hersteller' (ist wohl eher der Importeur) kommt aus Ludwigshafen und schreibt im O-Ton: " ...wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass diese Beschädigung bei der Montage am Sattelrohr nach einiger Zeit auftreten kann, da in dieser Position die komplette Last der Flasche auf dem Anstoß der Flaschenhalter aufliegt. Es liegt daher kein Materialfehler vor, der zum Austausch des Flaschenhalters führen würde. Wir können Ihnen jedoch....einen neuen Flaschenhalter mit 50% Rabatt anbieten. Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Beschädigung bei Montage am Sattelrohr nach einiger Zeit wieder auftreten wird. Dieser Tatsache muss man sich hier bei diesem Leichtbauteil leider bewusst sein."

Das ist m.E. ein klares Eingeständnis, dass der Halter die 2 Jahre am Sattelrohr selbst bei ordnungsgemäßem Gebrauch nicht unbeschadet überlebt...

Finde ich extrem dreist die Gewährleistung abzulehnen...
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

hi
ja ärgerlich ist es..
aber wenigstens hast bis jetzt 50% rausgeschlagen:)
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

;)
dann hoffe ich mal das dus schaffst;)
hab zur zeit ein brillenglas von Uvex eingesendet und warte noch auf antwort..ist gebrochen was es nicht sollte:)
 
AW: Carbon Leichtbau = keine Gewährleistung?

Tja, grundsätzlich stimme ich Deiner Rechtsauffassung zu, was Du gemacht hast ist wohl eindeutig "bestimmungsgemäßer Gebrauch". Denn wozu soll man sonst einen Flaschenhalter benutzen, wenn nicht um ihn ans Rad zu schrauben und Flaschen zu halten.
Schwieriger dürfte es werden, nachzuweisen das die Nase "einfach so", also ohne Fehlbenutzung durch Dich, abgebrochen ist.
Die Frage die man sich immer stellen muß: steht der Aufwand eines Rechtsstreites im Verhältnis zum Nutzen? Also, wenn das Ding nicht mehr als 50€ gekostet hat: Ärgern, andere warnen (Welcher Halter, wo gekauft (damit die damit nicht bei weiteren Nutzern durchkommen)) und dort nicht mehr kaufen.

Es handelt sich um den 12g leichten 'Keil' Flaschenhalter. Ich habe ihn übers Netz bei einem Händler in Berlin gekauft der so ähnlich heißt wie ganz kleine Teilchen.

Der ähnlich kooperative 'Hersteller' (ist wohl eher der Importeur) kommt aus Ludwigshafen und schreibt im O-Ton: " ...wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass diese Beschädigung bei der Montage am Sattelrohr nach einiger Zeit auftreten kann, da in dieser Position die komplette Last der Flasche auf dem Anstoß der Flaschenhalter aufliegt. Es liegt daher kein Materialfehler vor, der zum Austausch des Flaschenhalters führen würde. Wir können Ihnen jedoch....einen neuen Flaschenhalter mit 50% Rabatt anbieten. Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Beschädigung bei Montage am Sattelrohr nach einiger Zeit wieder auftreten wird. Dieser Tatsache muss man sich hier bei diesem Leichtbauteil leider bewusst sein."

Das ist m.E. ein klares Eingeständnis, dass der Halter die 2 Jahre am Sattelrohr selbst bei ordnungsgemäßem Gebrauch nicht unbeschadet überlebt...

Finde ich extrem dreist die Gewährleistung abzulehnen...


der aufwand lohnt sich, da hier augenscheinlich auf genau dieses verhalten abgezielt wird. der importeur, hersteller, händler hofft einfach darauf, dass der kunde in den sauren apfel beißt.
durch das schreiben liefert der hersteller/importeur den nachweis, dass durch den sachgemäßen gebrauch, nichts anderes ist die montage am sattelrohr und der transport einer gefüllten flasche, die haltenase bricht.
die aussage, dass es auch bei einem neuen flaschenhalter zum gleichen schaden kommt, zeigt, dass es sich nicht um einen montage- oder materialfehler handelt, sondern das ganze teil eine fehlkonstruktion ist.
leichter kann es einem der hersteller nicht machen ;)

oder steht im beipackzettel das der halter nur am unterrohr zu montieren ist, bzw. hat dich der händler darüber aufgeklärt?

wenn nicht, übergib das ganze einem anwalt.

mfg
frank
 
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