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Blinkendes/blitzendes Vorderlicht

Mich hatte mal abends ein Autofahrer an der Ampel angesprochen, warum ich kein Blinklicht anhätte (statt des zu dem Zeitpunkt montierten konstant rot leuchtenden Rücklichts), seitdem habe ich bei schlechtem oder trübem Wetter tagsüber, oder in der Dämmerung habe ich auch eher was blinkendes, lediglich im Dunkeln verzichte ich darauf. Da greift dann eher das Argument "fehlende Entfernungsabschätzbarkeit."
 
Am Besten find ich immer die Kollegen, die einem bei voller Dunkelheit auf engem Radweg blinkend blitzend entgegenkommen. Man sieht dann garnix mehr, sollte am besten halten und warten bis die Erscheinung vorüber ist. Sehr gut sind auch die, die mit Hutlampe wild rumfunzelnd ihrer Wege ziehen. Das Gros hat meist schlecht eingestellte Scheinwerfer. Das war bei den Glühdrahtlämpchen früher egal. Seit Fahrradscheinwerfer aber die Straße beleuchten ist eine Passage auch immer ein Abenteuer.

Wer nicht weiß, warum es sinnvoll ist, dass blinkende LEDs verboten sind, soll einfach mal ein paar Kilometer in der Radgruppe hinter den Pappenheimern her fahren, die nie ein Frontlicht dabei haben, dafür aber das Blinklicht. Nur die meist schwache Batterieladung verhindert eine dauerhaft Schädigung des Sehapparats. Die Bitte, auf Standlicht umzuschalten, wird mit einem übelgelaunten " so wirsch wenigstens gsehn ..." abgeschmettert.

Die anderen Verkehrsteilnehmer für die (vermeintliche) eigene Sicherheit anzublinken oder zu blenden kann auch schnell mal das genaue Gegenteil bewirken.
 
jedoch kannst Du legal ein zusätzliches blinkendes Licht an der Kleidung/helm befestigen.

Kannst du dafür auch eine Quelle nennen, oder handelt es sich um die übliche, substanzlose, laienhafte Gesetzesinterpretation, die unter anderem auch in dem hervorragend recherchierten Artikel hier auf dieser Webseite zu finden ist?
 
Kannst du dafür auch eine Quelle nennen, oder handelt es sich um die übliche, substanzlose, laienhafte Gesetzesinterpretation, die unter anderem auch in dem hervorragend recherchierten Artikel hier auf dieser Webseite zu finden ist?
Dafür braucht man keine Quelle. Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Alles was am Rad selbst montiert ist, muss StVZO konform sein. Das bedeutet, dass es nicht blinken darf.
Alles was am Körper ist, darf blinken.
Daher darf man seine blinkende Helmbeleuchtung oder das Blinklicht am Rucksack verwenden, es ist nur ein Zusatznutzen.
Es ersetzt allerdings bei eintretender Dämmerung nicht das StVZO-gerechte Rücklicht.
 
Am Besten find ich immer die Kollegen, die einem bei voller Dunkelheit auf engem Radweg blinkend blitzend entgegenkommen. Man sieht dann garnix mehr, sollte am besten halten und warten bis die Erscheinung vorüber ist.

Aber wie hält man dabei der Versuchung stand mit auf ca Kopfhöhe abgespreitztem Arm zum stehen zu kommen? Beim fahren kein Problem, hält sich in Grenzen, aber beim stehenbleiben könnte ich für nichts garantieren :(

Wer nicht weiß, warum es sinnvoll ist, dass blinkende LEDs verboten sind, soll einfach mal ein paar Kilometer in der Radgruppe hinter den Pappenheimern her fahren, die nie ein Frontlicht dabei haben, dafür aber das Blinklicht. Nur die meist schwache Batterieladung verhindert eine dauerhaft Schädigung des Sehapparats. Die Bitte, auf Standlicht umzuschalten, wird mit einem übelgelaunten " so wirsch wenigstens gsehn ..." abgeschmettert.
Die Leute wissen halt wie man es vermeidet auch mal im Wind zu fahren...
 
Dafür braucht man keine Quelle.

Eigentlich erübrigt sich jede Antwort schon hier.:rolleyes:

Alles was am Körper ist, darf blinken.

Als persönliche Meinung gekennzeichnet könnte man das so stehen lassen.

Aber wenn man das so absolut formuliert und damit impliziert, man kenne das entsprechende Richterrecht, wird man doch wohl eine Quelle hierfür liefern können. Falls hier noch kein Material vorhanden ist, weil absolute Nische, müsste man sich halt mal die Mühe machen, die Intention des Gesetzgebers nachzuvollziehen. Dazu müsste man sich Drucksachen aus der Gesetzgebung angesehen haben oder auf Kommentarliteratur zurückgreifen. Hab ihr gemacht?

Kettler kommt bezüglich Blinklichter zu einem ganz anderen Ergebnis (S. 124), wenn auch eine Auflage, die die aktuelle Gesetzeslage kommentiert schwierig zu bekommen sein dürfte (RIP). AFAIK hat der Gesetzgeber aber immer schärfer negiert, das allein reicht mir schon um seine Intention abzuschätzen
 
Aber wenn man das so absolut formuliert und damit impliziert, man kenne das entsprechende Richterrecht, wird man doch wohl eine Quelle hierfür liefern können. Falls hier noch kein Material vorhanden ist, weil absolute Nische, müsste man sich halt mal die Mühe machen, die Intention des Gesetzgebers nachzuvollziehen. Dazu müsste man sich Drucksachen aus der Gesetzgebung angesehen haben oder auf Kommentarliteratur zurückgreifen.
Du kannst das sehen und machen wie du willst. Ich muss gar nichts.
Wenn ich mich in einem Forum äußere, was bitte soll das denn anderes sein als meine Meinung?
Ein Kommentar ist per Definition eine Meinungsäußerung.

Oder willst du nur den Oberlehrer raushängen lassen? Ist gelungen...
 
Fuehrt diese Diskussion doch mal in einem internationalen Forum, ausserhalb des STVZO Mikrokosmos. Bin auf die Reaktionen gespannt. :D
 
Am Besten find ich immer die Kollegen, die einem bei voller Dunkelheit auf engem Radweg blinkend blitzend entgegenkommen. Man sieht dann garnix mehr, sollte am besten halten und warten bis die Erscheinung vorüber ist. Sehr gut sind auch die, die mit Hutlampe wild rumfunzelnd ihrer Wege ziehen. Das Gros hat meist schlecht eingestellte Scheinwerfer. Das war bei den Glühdrahtlämpchen früher egal. Seit Fahrradscheinwerfer aber die Straße beleuchten ist eine Passage auch immer ein Abenteuer.

Wer nicht weiß, warum es sinnvoll ist, dass blinkende LEDs verboten sind, soll einfach mal ein paar Kilometer in der Radgruppe hinter den Pappenheimern her fahren, die nie ein Frontlicht dabei haben, dafür aber das Blinklicht. Nur die meist schwache Batterieladung verhindert eine dauerhaft Schädigung des Sehapparats. Die Bitte, auf Standlicht umzuschalten, wird mit einem übelgelaunten " so wirsch wenigstens gsehn ..." abgeschmettert.

Die anderen Verkehrsteilnehmer für die (vermeintliche) eigene Sicherheit anzublinken oder zu blenden kann auch schnell mal das genaue Gegenteil bewirken.
Blinkende Lichter an der Kleidung sind NICHT verboten und werden gerade aktuell für Kinder auf dem Rad in der dunklen Jahreszeit empfohlen. So what?
 
Warum eigentlich sind alle Menschen, die mir mit Rennrad und Blink/Blitz/Nerv-Funzeln begegnen, so vollständig mattschwarz gewandet, daß das hellste am ganzen Radfahrer die Klemmschraube am Schaltwerk ist (die gibts offensichtlich nur schwer in schwarzverchromt).
Aber dann über Sichtbarkeit diskutieren....
 
Warum eigentlich sind alle Menschen, die mir mit Rennrad und Blink/Blitz/Nerv-Funzeln begegnen, so vollständig mattschwarz gewandet, daß das hellste am ganzen Radfahrer die Klemmschraube am Schaltwerk ist (die gibts offensichtlich nur schwer in schwarzverchromt).
Aber dann über Sichtbarkeit diskutieren....
Ich trage bunt und gleichzeitig blinkt es, dass es dir die Augen ausbrennen würde ;)
 
Blinkende Lichter an der Kleidung sind NICHT verboten und werden gerade aktuell für Kinder auf dem Rad in der dunklen Jahreszeit empfohlen. So what?
Wer empfiehlt die blinkenden Lichter?
In der Tat scheinen Blinkedinger zum Anbringen an Helm und Kleidung nicht explizit verboten zu sein. Ein nicht StVZO-konformes Rücklicht zu verkaufen, das traut sich in .de kein Händler mehr, den Radhelm mit eingebautem Blinki gibts bei Lidl und Aldi als Aktionsware. Und ich bin überzeugt, dort wurde die Rechtslage sorgfältig geprüft.
 
Wer empfiehlt die blinkenden Lichter?
In der Tat scheinen Blinkedinger zum Anbringen an Helm und Kleidung nicht explizit verboten zu sein. Ein nicht StVZO-konformes Rücklicht zu verkaufen, das traut sich in .de kein Händler mehr, den Radhelm mit eingebautem Blinki gibts bei Lidl und Aldi als Aktionsware. Und ich bin überzeugt, dort wurde die Rechtslage sorgfältig geprüft.
Google selbst, dann findest du die Empfehlung bei den ersten Treffern. Explizit verboten sind Blinklichter an Kleidung mit absoluter Sicherheit NICHT
 
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