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Aber genau das ist das Problem. Jeder "hat mal gehört,dass", "ist der Meinung, dass", aber niemand kann das mit einem Gesetzestext unterstreichen.
Ich habe nur gefunden
STVZO 64a:
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.
Wenn du dein Rad als Sportgerät benutzt und es weniger als 11kg wiegt, brauchst du keine Beleuchtung, keine Klingel etc., vorausgesetzt, du fährst nicht nachts.
Solltest du es aber im normalen Outfit oder ähnlichem Fahren, brauchst du das alles.
der oben zitierte gesetzestext sagt doch eindeutig, dass man- mit ausnahme von rennen- immer eine art von beleuchtung dabei haben muss. es heisst doch nur, dass man bei einem gewicht von unter 11 kilo auf die feste montage verzichten darf. man muss die lichtanlage aber trotzdem in der tasche oder sonstwie mitführen. und die ist bei dunkelheit dann auch zu montieren und einzuschalten. das sollte einem schon der verstand sagen...
Die Beleuchtungseinrichtung darf bei Rennrädern und bei allen andern Rädern (zB Mountain-Bikes), die bei Tag und guter Sicht benützt werden, entfallen.
Nur Rennfahrräder brauchen keine Reflektoren, alle anderen Fahrräder sehr wohl und immer! (das gilt für ALLE reflektoren)
Rennräder brauchen keine akustische Warneinrichtung