AW: Beweislastumkehr
und es gibt keinen beruf wo das so ist!
Dann muss ich das wohl geträumt haben, als ich an der Uni meine Assistentenstelle angetreten habe. Da habe ich nämlich ein Führungszeugnis gebraucht, wie jeder, der im öffentlichen Dienst arbeiten will. Und dass ich danach geloben musste, mich getreu den Gesetzen und der Verfassung von NRW zu verhalten wohl auch. Ist aber auch eher oT.
Zum Thema:
Vor dem Sportgericht gibt es seit jeher eine Beweislastumkehr, zumindest hier in Deutschland. Wenn ich positiv getestet werde und auch die B-Probe das nachweist, werde ich für zwei Jahre gesperrt. Strenge ich dann ein Verfahren vor dem Sportgericht an, dann muss ich beweisen, dass ich unschuldig bin, die Gegenseite muss prinzipiell gar nichts mehr vorbringen.
Der, der mich gesperrt hat, darf also ohne Verfahren ungestraft behaupten, ich habe gedopt und mich sperren. Die Dopingprobe gilt nämlich, wie es im Juristendeutsch heißt, als "Beweiserleichterung" bzw. "Anscheinsbeweis". Das heißt, nach aller Lebenserfahrung ist der Verlauf nach geöffneter A- und B-Probe mit gleichem, belastendem Befund immer so, dass der Athlet tatsächlich schuldig ist.
Davon gibt es nur ganz selten eine Ausnahme, und die muss der Athlet dann selber beweisen. Dass da schon mal die berühmte Zahnpasta herhalten muss, hat man ja gesehen, nur hätte der Dieter Baumann eben auch nachweisen müssen, wer ihm das Zeug denn untergejubelt hat und wann und wie. Ansonsten blieb der Zweifel, und der ist eben vor dem Sportgericht gegen den Athleten, nicht für ihn, wie vor einem ordentlichen Gericht.
Vor diesem Hintergrund ist die Debatte um eine Doping-Gesetzgebung zu sehen: macht man sie ohne Beweislastumkehr, dann ist das Sportgericht makulatur und jeder wird vor einem Zivilgericht klagen und die Verbände jahrelang nerven, sie viel Geld kosten und Staub aufwirbeln. Macht man ein Gesetz mit Beweislastumkehr, ist das rechtstaatlich extrem fragwürdig bzw. meiner Meinung nach absolut inakzeptabel.
Fazit: lasst es mit dem Dopinggesetz, es gibt immer noch die Paragraphen zum Betrug und Arzneimittelmissbrauch, das reicht vollkommen und die Sportverbände können wenigstens weiter mit dem arbeiten, was sie zur Verfügung haben. Es ist schon lückenhaft genug angesichts der neuen Mittelchen, siehe nur körperidentisches Insulin für eine schnellere Regeneration.