G
Gelöscht121464
Moin@All!
Aus aktuellen, selbsterlebten Anlässen möchte ich auf eine mit viel Arbeit erstellten Schilderung der gültigen Rechtslage über das Thema "Fahrradfahren auf Fahrbahnen" hinweisen, die vom Rendsburger Kreisverband des ADFC erarbeitet wurde.
Die gelinde gesagt, Meinungen, führen hierbei v. A. bei Autofahrern zu unglaublichen Verhaltensweisen, wie Pöbeleien bei runtergefahrenem Beifahrerfenster, saugendem Überholen mit anschließendem Schneiden, kurz vor dem Radfahrer einscheren mit Vollbremsung, und die logarythmisch steigenden tödlichen Unfälle mit Radfahrern erfordern jetzt Action!
Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass Radfahrer nach der Novellierung des Paragraphen 2 IV STVO grundsätzlich die Fahrbahn benutzen müssen! Das absolute Rechtsfahrgebot entfällt, außer es grenzt an Behinderung des Langsamen am Nachfolgeverkehr. Die Nutzungspflicht eines Radwegs, wobei die Beschaffenheit subjektiv irrelevant ist, entfällt. Bei Vorhandensein blauer Schilder mit Hinweis zum Benutzen des Radwegs spielt keine rechtlich weisende Bedeutung mehr dar. Sollte man da in Konflikte mit der Polizei oder örtlichen Behörden kommen, liegen Urteile des VG Kiel, und BVerwG vor. Ein aktionistischer, lobbyinduzierter Ausbau von Radwegen verändert die Rechtslage nicht, eröffnet aber den Entscheidungsspielraum, aus persönlichen Gründen doch den Radweg zu befahren.
Ein klarer Sieg für die Radfahrer!
Um aber nun bei Umsetzung vor Übergriffen dieser Fahradhasser sicher zu sein, habe ich mir eine Bodycam gekauft. Um dem Datenschutz zu genügen, wodurch die Begründung zum Tragen einer BC obsolet werden würde, nämlich die subjektive Erhöhung des eigenen Sicherheitsgefühls, sollte es eine BC mit Erschütterungsauslöser sein, die ich mit einem Schlag aktiviere, wenn's nötig wird, und wieder ausschalte. Das spart Accu und Speicherplatz. Zu langweiligen Videoabenden mit Pappas Erlebnissen auf seiner Tour rund um den Watzmann habe ich eh keine Ambitionen)
Die möglichen Aufnahmen mit Sound eines Clinch mit einem schnauzbärtigen Vitofahrer mit getönten Heckscheiben als Beispiel des archetypischen Bad Guy schicke ich in Form einer online Petition an den Deutschen Bundestag, natürlich nach der Klage gg. den "Vitofahrer". Die BC dient nämlich der Selbstverteidigung in einer asymmetrischen Auseinandersetzung, der Radfahrer als Weichziel vs. sein Auto als Waffe nutzenden verhassten Radfahrer. Die Steigerung war 1972 in dem Bikerfilm "Easy Rider" mit Dennis Hopper und Peter Fonda zu sehen.
So! Ich hoffe auf zahlreiche Einlassungen!
Sportliche Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg, Peter
Aus aktuellen, selbsterlebten Anlässen möchte ich auf eine mit viel Arbeit erstellten Schilderung der gültigen Rechtslage über das Thema "Fahrradfahren auf Fahrbahnen" hinweisen, die vom Rendsburger Kreisverband des ADFC erarbeitet wurde.
Die gelinde gesagt, Meinungen, führen hierbei v. A. bei Autofahrern zu unglaublichen Verhaltensweisen, wie Pöbeleien bei runtergefahrenem Beifahrerfenster, saugendem Überholen mit anschließendem Schneiden, kurz vor dem Radfahrer einscheren mit Vollbremsung, und die logarythmisch steigenden tödlichen Unfälle mit Radfahrern erfordern jetzt Action!
Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass Radfahrer nach der Novellierung des Paragraphen 2 IV STVO grundsätzlich die Fahrbahn benutzen müssen! Das absolute Rechtsfahrgebot entfällt, außer es grenzt an Behinderung des Langsamen am Nachfolgeverkehr. Die Nutzungspflicht eines Radwegs, wobei die Beschaffenheit subjektiv irrelevant ist, entfällt. Bei Vorhandensein blauer Schilder mit Hinweis zum Benutzen des Radwegs spielt keine rechtlich weisende Bedeutung mehr dar. Sollte man da in Konflikte mit der Polizei oder örtlichen Behörden kommen, liegen Urteile des VG Kiel, und BVerwG vor. Ein aktionistischer, lobbyinduzierter Ausbau von Radwegen verändert die Rechtslage nicht, eröffnet aber den Entscheidungsspielraum, aus persönlichen Gründen doch den Radweg zu befahren.
Ein klarer Sieg für die Radfahrer!
Um aber nun bei Umsetzung vor Übergriffen dieser Fahradhasser sicher zu sein, habe ich mir eine Bodycam gekauft. Um dem Datenschutz zu genügen, wodurch die Begründung zum Tragen einer BC obsolet werden würde, nämlich die subjektive Erhöhung des eigenen Sicherheitsgefühls, sollte es eine BC mit Erschütterungsauslöser sein, die ich mit einem Schlag aktiviere, wenn's nötig wird, und wieder ausschalte. Das spart Accu und Speicherplatz. Zu langweiligen Videoabenden mit Pappas Erlebnissen auf seiner Tour rund um den Watzmann habe ich eh keine Ambitionen)
Die möglichen Aufnahmen mit Sound eines Clinch mit einem schnauzbärtigen Vitofahrer mit getönten Heckscheiben als Beispiel des archetypischen Bad Guy schicke ich in Form einer online Petition an den Deutschen Bundestag, natürlich nach der Klage gg. den "Vitofahrer". Die BC dient nämlich der Selbstverteidigung in einer asymmetrischen Auseinandersetzung, der Radfahrer als Weichziel vs. sein Auto als Waffe nutzenden verhassten Radfahrer. Die Steigerung war 1972 in dem Bikerfilm "Easy Rider" mit Dennis Hopper und Peter Fonda zu sehen.
So! Ich hoffe auf zahlreiche Einlassungen!
Sportliche Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg, Peter