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Auto- und R(enn)adfahrer: zwei Welten treffen aufeinander

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Gelöscht121464

Moin@All!
Aus aktuellen, selbsterlebten Anlässen möchte ich auf eine mit viel Arbeit erstellten Schilderung der gültigen Rechtslage über das Thema "Fahrradfahren auf Fahrbahnen" hinweisen, die vom Rendsburger Kreisverband des ADFC erarbeitet wurde.
Die gelinde gesagt, Meinungen, führen hierbei v. A. bei Autofahrern zu unglaublichen Verhaltensweisen, wie Pöbeleien bei runtergefahrenem Beifahrerfenster, saugendem Überholen mit anschließendem Schneiden, kurz vor dem Radfahrer einscheren mit Vollbremsung, und die logarythmisch steigenden tödlichen Unfälle mit Radfahrern erfordern jetzt Action!
Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass Radfahrer nach der Novellierung des Paragraphen 2 IV STVO grundsätzlich die Fahrbahn benutzen müssen! Das absolute Rechtsfahrgebot entfällt, außer es grenzt an Behinderung des Langsamen am Nachfolgeverkehr. Die Nutzungspflicht eines Radwegs, wobei die Beschaffenheit subjektiv irrelevant ist, entfällt. Bei Vorhandensein blauer Schilder mit Hinweis zum Benutzen des Radwegs spielt keine rechtlich weisende Bedeutung mehr dar. Sollte man da in Konflikte mit der Polizei oder örtlichen Behörden kommen, liegen Urteile des VG Kiel, und BVerwG vor. Ein aktionistischer, lobbyinduzierter Ausbau von Radwegen verändert die Rechtslage nicht, eröffnet aber den Entscheidungsspielraum, aus persönlichen Gründen doch den Radweg zu befahren.
Ein klarer Sieg für die Radfahrer!
Um aber nun bei Umsetzung vor Übergriffen dieser Fahradhasser sicher zu sein, habe ich mir eine Bodycam gekauft. Um dem Datenschutz zu genügen, wodurch die Begründung zum Tragen einer BC obsolet werden würde, nämlich die subjektive Erhöhung des eigenen Sicherheitsgefühls, sollte es eine BC mit Erschütterungsauslöser sein, die ich mit einem Schlag aktiviere, wenn's nötig wird, und wieder ausschalte. Das spart Accu und Speicherplatz. Zu langweiligen Videoabenden mit Pappas Erlebnissen auf seiner Tour rund um den Watzmann habe ich eh keine Ambitionen)
Die möglichen Aufnahmen mit Sound eines Clinch mit einem schnauzbärtigen Vitofahrer mit getönten Heckscheiben als Beispiel des archetypischen Bad Guy schicke ich in Form einer online Petition an den Deutschen Bundestag, natürlich nach der Klage gg. den "Vitofahrer". Die BC dient nämlich der Selbstverteidigung in einer asymmetrischen Auseinandersetzung, der Radfahrer als Weichziel vs. sein Auto als Waffe nutzenden verhassten Radfahrer. Die Steigerung war 1972 in dem Bikerfilm "Easy Rider" mit Dennis Hopper und Peter Fonda zu sehen.
So! Ich hoffe auf zahlreiche Einlassungen!
Sportliche Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg, Peter
 

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Re: Auto- und R(enn)adfahrer: zwei Welten treffen aufeinander
Hilfreichster Beitrag geschrieben von _Gerd_

Hilfreich
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Die Nutzungspflicht eines Radwegs, wobei die Beschaffenheit subjektiv irrelevant ist, entfällt. Bei Vorhandensein blauer Schilder mit Hinweis zum Benutzen des Radwegs spielt keine rechtlich weisende Bedeutung mehr dar.
Mhmmm, das erscheint mir nicht korrekt.
Die aktuelle Fassung des § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (4) sagt: ... (2) Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. ...
Also genau dann wenn die blauen Schilder mit einem Radsymbol angebracht sind. Es gibt Urteile die sagen dass die verantwortlichen örtlichen Behörden die Schilder 237, 240 oder 241 nicht überall willkürlich anbringen sollen, sondern nur da wo es angebracht und notwendig ist. Aber solange die Schilder angebracht sind, muss man sie befolgen. Ausser der Radweg ist unzumutbar aufgrund schlechten Zustandes oder es macht logistisch keinen Sinn (weil man z.B. nicht einfach einfahren kann, oder man sowieso gleich wieder abbiegen will etc.)

Ich lasse mich gerne aufklären wenn ich hier falsch liegen sollte ...
 
Kann an die "mit viel Arbeit erstellten Schilderung der gültigen Rechtslage über das Thema "Fahrradfahren auf Fahrbahnen" von ADFC" erstellte Schilderung igendwo einsehen?
 
Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass Radfahrer nach der Novellierung des Paragraphen 2 IV STVO grundsätzlich die Fahrbahn benutzen müssen! Das absolute Rechtsfahrgebot entfällt, außer es grenzt an Behinderung des Langsamen am Nachfolgeverkehr. Die Nutzungspflicht eines Radwegs, wobei die Beschaffenheit subjektiv irrelevant ist, entfällt. Bei Vorhandensein blauer Schilder mit Hinweis zum Benutzen des Radwegs spielt keine rechtlich weisende Bedeutung mehr dar.
Das halte ich für eine abenteuerliche Ansicht. Und was das Rechtsfahrgebot betrifft: Behinderung des Nachfolgeverkehrs dürfte wohl immer gegeben sein, außer man fährt mit >30km durch eine 30er Zone.
 
Das halte ich für eine abenteuerliche Ansicht. Und was das Rechtsfahrgebot betrifft: Behinderung des Nachfolgeverkehrs dürfte wohl immer gegeben sein, außer man fährt mit >30km durch eine 30er Zone.
Hast du es gelesen, und zur Kenntnis genommen?
Was soll dann die Trotzhaltung?
Ist dir dein Unwissen lieber als rechtliche Instanzen? Tu was du für Richtig hälst, aber bleibe unauffällig dabei!
 
Kann an die "mit viel Arbeit erstellten Schilderung der gültigen Rechtslage über das Thema "Fahrradfahren auf Fahrbahnen" von ADFC" erstellte Schilderung igendwo einsehen?
Ja, das ist in Arbeit, ich habe um eine schriftliche Kopie gebeten, was noch andauert. Die lade ich dann hoch. Bitte vorerst:
http://www.adfc-rd.de/index.php?option=com_content&view=section&layout=blog&id=22&Itemid=135
Ich hoffe, dass es ausreicht fürs Erste.
Was ich noch vergaß zu erwähnen ist, als rechtlich erkanntes Fahrzeug musst du die Fahrbahnmitte nehmen, das Rechtsfahrgebot ist aufgehoben! Als Fahrzeug darf man nach wie vor nicht behindern. Das ist ja auch nicht der Fall, weil der Nachfolgeverkehr unter Beachtung der Abstandsregeln genug Platz hat, zu überholen.
Sportliche Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg Peter
 
Ja, das ist in Arbeit, ich habe um eine schriftliche Kopie gebeten, was noch andauert. Die lade ich dann hoch. Bitte vorerst:
http://www.adfc-rd.de/index.php?option=com_content&view=section&layout=blog&id=22&Itemid=135
Ich hoffe, dass es ausreicht fürs Erste.
Was ich noch vergaß zu erwähnen ist, als rechtlich erkanntes Fahrzeug musst du die Fahrbahnmitte nehmen, das Rechtsfahrgebot ist aufgehoben! Als Fahrzeug darf man nach wie vor nicht behindern. Das ist ja auch nicht der Fall, weil der Nachfolgeverkehr unter Beachtung der Abstandsregeln genug Platz hat, zu überholen.
Sportliche Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg Peter
Ich muss auch leider bekannt geben, dass die über Berliner Grenzen hinweg bekannte und geschätzte Fach-Anwältin für Strasßenverkehrsrecht, Frau Rain Gesine Reisert, verstorben ist.
Ich wollte sie kontakten, weil ich ihre ähnlich lautende Interpretation zu Paragraph 2 IV STVO im Radforum verlinkte.
 
Mhmmm, das erscheint mir nicht korrekt.
Die aktuelle Fassung des § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (4) sagt: ... (2) Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. ...
Also genau dann wenn die blauen Schilder mit einem Radsymbol angebracht sind. Es gibt Urteile die sagen dass die verantwortlichen örtlichen Behörden die Schilder 237, 240 oder 241 nicht überall willkürlich anbringen sollen, sondern nur da wo es angebracht und notwendig ist. Aber solange die Schilder angebracht sind, muss man sie befolgen. Ausser der Radweg ist unzumutbar aufgrund schlechten Zustandes oder es macht logistisch keinen Sinn (weil man z.B. nicht einfach einfahren kann, oder man sowieso gleich wieder abbiegen will etc.)

Ich lasse mich gerne aufklären wenn ich hier falsch liegen sollte ...
Ich habe doch klar und deutlich die Urteilsl- und Beschlusslage dargestellt, die wegen Widersprüchen gg. die kommunal häufig falsch ausgelegten Bußgeldbescheide ergangen sind. In dem grade geposteten Link kann man auch lesen, wie man sich juristisch gg. den Aktionismus der Autofahrenden Kommunallobby wehrt. Hast du das recherchiert?
Falls nicht, dann gib hier nicht den Dante: Zitat: Was Dante nicht wusste, Einer der neun konzentrischen Kreise der Qual sind verkniffene alte Männer in einem von Teamgeist geprägten Forum!
I. d. S. sportliche Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg Peter
 
Ich habe doch klar und deutlich die Urteilsl- und Beschlusslage dargestellt, die wegen Widersprüchen gg. die kommunal häufig falsch ausgelegten Bußgeldbescheide ergangen sind. In dem grade geposteten Link kann man auch lesen, wie man sich juristisch gg. den Aktionismus der Autofahrenden Kommunallobby wehrt. Hast du das recherchiert?
Falls nicht, dann gib hier nicht den Dante: Zitat: Was Dante nicht wusste, Einer der neun konzentrischen Kreise der Qual sind verkniffene alte Männer in einem von Teamgeist geprägten Forum!
I. d. S. sportliche Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg Peter
sehr interessant, was du schreibst. Aber erkläre mal, warum du hier so als arroganter überheblicher Klugscheisser auftrittst
 
Mhmmm, das erscheint mir nicht korrekt.
Die aktuelle Fassung des § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (4) sagt: ... (2) Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. ...
Also genau dann wenn die blauen Schilder mit einem Radsymbol angebracht sind. Es gibt Urteile die sagen dass die verantwortlichen örtlichen Behörden die Schilder 237, 240 oder 241 nicht überall willkürlich anbringen sollen, sondern nur da wo es angebracht und notwendig ist. Aber solange die Schilder angebracht sind, muss man sie befolgen. Ausser der Radweg ist unzumutbar aufgrund schlechten Zustandes oder es macht logistisch keinen Sinn (weil man z.B. nicht einfach einfahren kann, oder man sowieso gleich wieder abbiegen will etc.)

Ich lasse mich gerne aufklären wenn ich hier falsch liegen sollte ...
Erscheinungen sind ein beliebtes Instrument der Katholen, und ihrer Kirche. Nach heutigem Wissen waren und sind die aber alle falsch.
Demnach musst du deine Erscheinung mit evidentem Material widerlegen bzw. den Gegenbeweis erbringen, oder, ich sage mal praekognitiv, max. neben meine Vorlage stellen -
In gespannter Erwartung mit
freundlichen Grüßen aus der Fahrradstadt Rendsburg Peter
 
sehr interessant, was du schreibst. Aber erkläre mal, warum du hier so als arroganter überheblicher Klugscheisser auftrittst
Um nicht deinem Niveau zu folgen. Es gibt auch Lesende hier, die das Thema interessiert, und sich in Ruhe darüber austauschen wollen. Dabei ist infantile Anmache störend!
Tschüß aus der Fahrradstadt Rendsburg Peter
 
Es bleibt nebenbei anzumerken, dass die meisten von uns Rennrad-/Fahrradfahrern auch selbst Autofahrer sind.
Na denn, soll das eine Drohung sein, oder eine Willenserklärung zur Läuterung?
kopfschüttelnde Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg Peter
 
Na denn, soll das eine Drohung sein, oder eine Willenserklärung zur Läuterung?
kopfschüttelnde Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg Peter
Eine Erinnerung daran, dass es im Verkehr eben nicht nur Freunde & Feinde gibt, sondern dass sehr viele von uns mindestens die jeweilige Perspektive des Fussgängers/Radfahrers/Autofahrers sehr genau kennen und vielfach selbst immer wieder dazwischen wechseln.

Die sog. Radwegbenutzungspflicht stört mich als Rennradfahrer selbst massiv, keine Frage.
Aber die von dir bereits im Threadtitel gewählte Polarisierung der 'zwei Welten' lässt eben außer Acht dass sehr viele von uns quasi täglich zwischen beiden 'Welten' selbst hin und her wechseln.

Darauf wollte ich primär hinweisen.
Zum Beispiel fahre ich morgens per Rad zur Arbeit, muss dienstlich dann dort oft Auto fahren, nach dem Job wieder per Rad heim (mein privates Auto bleibt daheim geparkt).
Der selbe Mensch ist also in beiden Rollen drin, oft sogar am gleichen Tag.
Ein Autofahrer ist nicht zwingend ein 'Fahrradhasser'.
Problematisch sind nur einzelne Persönlichkeiten.
Allerdings ist die körperliche Gefährdung des Fussgängers und Radfahrers immer größer als die des blechummantelten Menschen im Auto.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Übrigen werde ich mich nur noch mit ernstgemeinten Zuschriften von Foristi beschäftigen, die echtes Interesse haben, unter das Thema eine klare Linie zu setzen, und hoffentlich auch selbst Input beitragen. Denn ich bin weder Masochist, noch einsam, um mich hier auch mit Rüpelei auseinanderzusetzen. Aber ich bin auch Umwelt- und Fahrradaktivist, der offensichtlich dem Irrglauben anheim fiel, in einem Zweiradforum ausschließlich auf Gleichgesinnte zu stoßen. Wenn ich falsch liege, sind die zu beanstandenden Posts Nebelkerzen einer Hooliganszene der Autolobby.
Abbiegende Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg Peter
 
Eine Erinnerung daran, dass es im Verkehr eben nicht nur Freunde & Feinde gibt, sondern dass sehr viele von uns mindestens die jeweilige Perspektive des Fussgängers/Radfahrers/Autofahrers sehr genau kennen und vielfach selbst immer wieder dazwischen wechseln.

Die sog. Radwegbenutzungspflicht stört mich als Rennradfahrer selbst massiv, keine Frage.
Aber die von dir bereits im Threadtitel gewählte Polarisierung der 'zwei Welten' lässt eben außer Acht dass sehr viele von uns quasi täglich zwischen beiden 'Welten' selbst hin und her wechseln.

Darauf wollte ich primär hinweisen.
Zum Beispiel fahre ich morgens per Rad zur Arbeit, muss dienstlich dann dort oft Auto fahren, nach dem Job wieder per Rad heim (mein privates Auto bleibt daheim geparkt).
Der selbe Mensch ist also in beiden Rollen drin, oft sogar am gleichen Tag.
Ein Autofahrer ist nicht zwingend ein 'Fahrradhasser'.
Problematisch sind nur einzelne Persönlichkeiten.
Zum Beispiel fahre ich morgens per Rad zur Arbeit, muss dienstlich dann dort oft Auto fahren, nach dem Job wieder per Rad heim (mein privates Auto bleibt daheim geparkt).
Der selbe Mensch ist also in beiden Rollen drin, oft sogar am gleichen Tag.
Ein Autofahrer ist nicht zwingend ein 'Fahrradhasser'.

Akzeptiert, das Statement. Dann braucht sich aber auch niemand mit gleicher ähnlicher Gesinnung angesprochen zu fühlen, oder sich einordnen. Es ist sehr wichtig, darauf von deiner Seite hinzuweisen. Aber dann wundert's mich, überhaupt keine, oder sehr leise Stimmen hier zu sehen, wo eigentlich Geschlossenheit das größte Potential birgt, s. die Notwendigkeit des friedlichen Widerstands per Bodycam!
Stimmts, oder hab ich Recht?
 
Nimms mir nicht übel, PCPero, aber erstens ist mir dein Vokaular zu militant und missionarisch (Widerstand, Bodycam, Hooliganszene) ... und zweitens kann ich, bei allem echten Interesse am Thema, nicht erkennen, wo deine beiden Thesen (1. Rechtsfahrgebot entfällt, 2. Radwegschilder sind nicht mehr verbindlich) nachzulesen sind. Gibt es eine Novelle, die in Planung ist, von der aber nur der ADFC Rendsburg weiß?
 
Dünnes Eis. Bleib lieber bei Fahrrädern. Wobei ... bei dem krawalligen Ton wird hier wohl eh bald zu sein.
bei dem krawalligen Ton wird hier wohl eh bald zu sein.
Da könntest du leider Recht haben, und daher ziehe ich mich auch als Projektionsfläche zurück, um das nicht geschehen zu lassen. Aber ich stecke zwar gerne ein, nehme mir aber auch gerne die Freiheit, in political correctness auszuteilen. Wer das als Arroganz, o. Ä., abwerten muss, nun ja...
 
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