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auf Bundesstraßen fahren?

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Kapitalist

Hallo,

weiß jemand, ob man mit dem Fahrrad auch auf Bundesstraßen fahren darf?

In Bielefeld gibt es einige. Diese haben rechts und links einen Standstreifen (durchgezogene weiße Linie).


Muß man dann rechts von dem Standstreifen fahren, oder links davon?


Danke
 
Kapitalist schrieb:
Hallo,

weiß jemand, ob man mit dem Fahrrad auch auf Bundesstraßen fahren darf?

In Bielefeld gibt es einige. Diese haben rechts und links einen Standstreifen (durchgezogene weiße Linie).


Muß man dann rechts von dem Standstreifen fahren, oder links davon?


Danke

Ohne jetzt irgendwelche Quellen zu kennen:
Auf jeden Fall links davon fahren. Und da auch keine Mindestgeschwindigkeit gilt (wie auf Autobahnen, z.B.) darfst Du dort auch fahren. Der STANDstreifen ist halt ein STANDstreifen - kein FAHRstreifen. ;)
Und wenn dort keine Schilder stehen, die Dir verbieten dort zu fahren, wirst Du dort auch fahren dürfen. :)
 
ManofStil schrieb:
Ohne jetzt irgendwelche Quellen zu kennen:
Auf jeden Fall links davon fahren. Und da auch keine Mindestgeschwindigkeit gilt (wie auf Autobahnen, z.B.) darfst Du dort auch fahren. Der STANDstreifen ist halt ein STANDstreifen - kein FAHRstreifen. ;)
Und wenn dort keine Schilder stehen, die Dir verbieten dort zu fahren, wirst Du dort auch fahren dürfen. :)

Gut zu wissen wenn ich nähmlich auf Straßen mit einer Leitplanke fahre, komme ich mir immer so falsch vor.
 
Ob Bundesstraße oder nicht spielt n.m.A. keine Rolle. Entscheidend sollte sein, ob es sich um eine Kraftfahrstraße
kraftfahrstrasse.gif
oder gar Autobahn
autobahn.gif
handelt, dort solltest Du jeweils besser nicht fahren. Fehlt dann noch dieses Zeichen
verbot_radfahrer.gif
, so solltest Du dort fahren dürfen...
 
das stimmt so nicht, das Fahradverbotszeichen muß auf Kraftstrassen und Autobahnen "NICHT" stehen, dort ist das befahren mit dem Rad Grundsätzlich verboten.
 
Anonymous schrieb:
das stimmt so nicht, das Fahradverbotszeichen muß auf Kraftstrassen und Autobahnen "NICHT" stehen, dort ist das befahren mit dem Rad Grundsätzlich verboten.

Ich glaub, das war etwas unglücklich ausgedrückt.
Er meinte:
- Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darf man eh nicht fahren und
- bei dem "Verbot für Radfahrer"-Schild auch nicht.

Der Rest ist erlaubt. ;)
 
Auf der Autobahn brauchst ja glaub ich ne Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h um dort fahren zu dürfen, wenn du dort also fahren dürftest hättest ordentlich zu strampeln...und wer fährt denn auch mit dem bike auf der Autobahn??? Man hörts aber erschreckend oft im Verkehrsfunk..:D :D
 
ScottRacing schrieb:
Auf der Autobahn brauchst ja glaub ich ne Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h um dort fahren zu dürfen, wenn du dort also fahren dürftest hättest ordentlich zu strampeln...und wer fährt denn auch mit dem bike auf der Autobahn??? Man hörts aber erschreckend oft im Verkehrsfunk..:D :D

Das Fahrzeug muß nur technisch in der Lage sein 60km/h zu fahren. Wenn dann dieses Fahrzeug nur 50 fährt ist dies dann auch IO. Sonst dürften am Berg einige LKWs ........
 
m_walter schrieb:
Das Fahrzeug muß nur technisch in der Lage sein 60km/h zu fahren. .....


Also darf ich ja doch mit dem Rad auf die Autobahn.... :D

Nee Quatsch... Zum Thema: Also ich muß schon mal des öfteren über eine Bundesstraße fahren. Was allerdings stimmt ist: Das man normalerweise nicht rechts auf dem Standstreifen fahren darf. Was ich trotzdem tue weil die gefahrenen
Geschwindigkeiten mir doch Respekt gebieten. Aber man könnte eine Knolle dafür bekommen...!
 
Fahre eigentlich lieber auf der Strasse. Ist zwar gefählich, aber auf dem Standstreifen sammelt sich immer der ganze Dreck, Steine, Glassplitter... Muss nicht sein!
ROD
 
Hi
weiß ja nicht, was Ihr unter ner Bundesstraße versteht, aber das muß nicht immer ne gut ausgebaute Schnellstraße sein.
Bundesstraße heißt nur, daß sie dem Bund gehört und dieser für ihren Erhalt die Mittel aufbringt. Der Ausbauzustand hat damit nix zu tun.
Vor meinem Haus läuft z.B. die B51 vorbei, ist hier ne ganz normale Hauptstraße im Ort. Die zieht sich im mir bekannte Bereich von Saarbrücken bis nach Dillingen und ist im Verlauf mal Hauptstraße im Ort, mal Durchgangsstraße und zwischen den Orten ganz normale Landstraße.
Da ist definitiv nix, was das Radfahren verbieten könnte.
Wie oben schon geschrieben, Radfahren ist ohne weitere zusätzliche Beschilderung nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen verboten.
Das hat aber nix mit Bundesstraßen zu tun.
 
Ich habe das mal den adfc meiner Stadt gefragt:


"Sie dürfen rechts auf der rechten Fahrspur (also links von der
durchgezogenen Linie), aber auch auf dem "Mehrzweckstreifen" rechts der
Linie fahren.

Auf der Gütersloher Straße dürfen Sie, soweit dort keine als
benutzungspflichtig mit dem blauen Radwegschild gekennzeichneten Wege
verlaufen, fahren.

Der Ostwestfalendamm ist mit den entsprechenden blauen Gebotsschildern
(mit Autosymbol) als Kraftfahrstraße für Kfz mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h ausgewiesen und darf daher mit nichtmotorisierten Fahrzeugen nicht befahren werden."


Man darf also auch auf dem Stand- oder Mehrzweckstreifen fahren.
 
Die Bundesstraßen sind doch im allgemeinen mit einen gelbem Schild gekennzeichnet. Und dort ist das fahren mit dem Rad doch erlaubt...
 
Ich möchte diesen Thread nochmal um eine Frage ergänzen, die ich weder beim ADFC, noch hier oder sonstwo im Netz klären konnte: Wie kann ich herausfinden, welche Bundesstrassen Kraftfahrstrassen sind (und somit fürs Fahrrad verboten)? Ich will von Berlin nach Hamburg fahren und eine günstige Route führt über mehrere Bundesstrassen. Wäre sehr demoralisierend, wenn ich erst vor Ort feststelle, dass ich bestimmte Strassen nicht fahren darf. Würde mir sehr helfen wenn jemand nen Rat hätte!
 
Wie kann ich herausfinden, welche Bundesstrassen Kraftfahrstrassen sind (und somit fürs Fahrrad verboten)? Ich will von Berlin nach Hamburg fahren und eine günstige Route führt über mehrere Bundesstrassen.

Vor Ort kannst du es rausfinden, wenn das in #4 abgebildete Schild (das erste oder das letzte) dort steht. Du willst aber wohl schon vorher bescheid wissen.

In der Velomap, oder den anderen OSM-Karten, sind Fahrradverbote oft eingezeichnet. Mapsource weigert sich dann erstmal diese Straße zu nehmen und es wird auch mit dem Tag 'xBk' explizit darauf hingewiesen. Du hast natürlich keine Garantie, daß nicht gerade die Straße, die du lang fahren willst, vergessen wurde einzutragen.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn neben der Straße ein Radweg langläuft. Den kannst du ja immer nutzen. Rausfinden kannst du das wieder mit einer elektr. Karte (Velomap, TopoDeutschland, CityNavigator, etc.) oder mit der Google Satellitenansicht. Einfach ziemlich nah ranzoomen, dann sieht man schon ob da ein Radweg ist.
In Bikemap.net kann man die OpenCycleMap als Ansicht wählen. Dort sollten dann auch Radwege sichtbar sein.

Dann gäbe es noch Radfahrkarten vom ADFC, da sind Fahrradverbote auch oft eingetragen.

P.S. Die B5 hat zwar meistens einen Radweg, der ist aber, zumindest in der Nähe von Berlin, wirklich nicht angenehm zu fahren, v.a. wg der autobahnähnlichen Straße, die nebenher läuft. Der Belag des Radweges ist , wimre, durchaus in Ordnung.
Hier gibt es die vermutl. kürzeste Route von Geesthacht (bei Hamburg) nach Berlin.
 
Ich möchte diesen Thread nochmal um eine Frage ergänzen, die ich weder beim ADFC, noch hier oder sonstwo im Netz klären konnte: Wie kann ich herausfinden, welche Bundesstrassen Kraftfahrstrassen sind (und somit fürs Fahrrad verboten)? Ich will von Berlin nach Hamburg fahren und eine günstige Route führt über mehrere Bundesstrassen. Wäre sehr demoralisierend, wenn ich erst vor Ort feststelle, dass ich bestimmte Strassen nicht fahren darf. Würde mir sehr helfen wenn jemand nen Rat hätte!

Ja, mit dem Problem müssen sich viele Radreisende rumschlagen, dass plötzlich die geplante Route verboten ist. Dabei muss das noch nicht mal ne Bundesstrasse sein, manchmal sind auch normale Landstrassen für einen bestimmten Abschnitt plötzlich als Kraftfahrstrasse ausgewiesen. Beispielsweise wenns durch nen Tunnel geht.
Leider kümmert sich meistens niemand um eine vernünftige Beschilderung für eine Rad-Ausweichroute.
Bin auch schon trotz guter Karten ratlos vor dem Verbotsschild gestanden.

Zu der Ursprungsfrage: Auf Bundesstrassen gelten die selben Bestimmungen wie auf allen anderen Strassen auch und nur die von Spocht gezeigt Beschilderung ist entscheidend.

Autobahnen sind nur für Kraftfahrzeuge (da fällt also das Rad schon mal raus) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h zugelassen. Das heisst nicht, dass das Ding über 60km/h fahren muss. Beispiel Mokick-Roller 50ccm darf bauartbedingt max 50km/h fahren, also nicht auf die Bahn. 125ccm Roller darf bauartbedingt 80km/h (oder je nach Alter u. Führerschein mehr), darf also auf die Bahn, auch wenn die Karre so runtergewirtschaftet ist, dass sie nur noch 50 läuft.
Vor 20 Jahren wars noch ganz normal, dass ein LKW am Berg auf 30km/h oder weniger abgefallen ist. Und mein oller Studentendaimler 200D mit satten 55PS fiel an so manchem Berg auch deutlich unter die 60km/h-Marke.

Grüsse, Michl
 
Mal etwas ab vom Thema: Ich bin der Meinung, bei Bundesstraßen ist es meistens gar nicht nötig, auf der Straße zu fahren, denn die angrenzenden Radwege gehören dann auch dem Bund und aus meiner Erfahrung heraus sind Bundeseigene Straßen und Radwege ( gerade Radwege ) eigentlich immer gut bis sehr gut erhalten und deshalb problemlos mit dem Rennrad zu befahren. Mir zumindest ist an einer Bundesstraße noch nie der Gedanke gekommen, auf dieser zu fahren. Weiterhin ist meiner Meinung nach § 2 (4) S. 5 StVO aussagekräftig. Wenn also in deinem Fall ein Radweg an der Bundesstraße ist, ist der Seitenstreifen nicht zu benutzen.

Edit: Da möchte ich natürlich noch hinzufügen, dass der oben genannte Paragraph sehr allgemein gehalten ist, was die Bezeichnung Seitenstreifen angeht. Da der Seitenstreifen sowohl den Stand- als auch den Parkstreifen umfasst, ist es also erlaubt ( wenn kein Radweg vorhanden ist ) auch auf dem Standstreifen zu fahren.
Natürlich darfst du mit dem Rad nicht auf die Autobahn...
 
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